Abriss oder Einzug?

Diskutiere Abriss oder Einzug? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Mein Freund und ich haben uns im Aug 2012 ein Haus gekauft welches als Gewerbegrundstück ausgeschrieben war und so auch im Grundbuch steht....

  1. #1 Junecoe, 13.04.2013
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    Hallo. Mein Freund und ich haben uns im Aug 2012 ein Haus gekauft welches als Gewerbegrundstück ausgeschrieben war und so auch im Grundbuch steht.
    Da wir es nicht als Gewerbe nutzen möchten, reichten wir eine Umschreibung zur Wohnnutzung ans Bauamt ein. Dies geschah nach dem Kauf, da uns Verkäufer und Makler bestätigten dass dies möglich sei. Auch haben wir schon Grundbuchauszug vorliegen und Grundstückssteuern bezahlen wir auch.

    Nun teilte uns das Bauamt nach einem halben Jahr mit, dass das Gebäude da nicht stehen dürfte und eventuell abgerissen werden muss!
    Da das damalig dort ansässige Wasserwerk nach Nutzungsaufgabe die Auflage hatte dieses Gebäude eigentlich zurück zu bauen.
    Es stehe im Außenbereich und darf nicht genutzt werden. Wir müssen den Platz der Natur zurück geben.
    Das Haus wird seit 20 Jahren nicht mehr vom Klärwerk genutzt und wurde vor uns an einen Privaten
    Unternehmer verkauft welcher es ebenfalls gewerblich nutzte und auch Vermietete(Wohnen/Werkstatt)
    Unsere Stadt sagt, dass das Gelände ein Gewerbegrundstück ist. Auch wohnen um uns herum Leute. Eine Politikerin wohnt auch dahinten und durfte sogar "neu" bauen.
    Dies ist alles im Umkreis von ca 50-100m und wir quasi mittendrin…

    Gibt es eine Möglichkeit unseren Traum vom Haus zu retten ?? Immerhin stecken nun schon ca. 80T € drin da wir ja auch angefangen haben es zu sanieren.
    Immerhin ist dies unsere Existenz und wir können uns auf Grund des vorhandenen Baukredites auch nicht noch zusätzlich eine Mietwohnung leisten-somit wären wir im schlimmsten Fall einfach obdachlos und finanziell auch pleite !!??

    Was würden Sie jetzt unternehmen? Sollen wir das Bauamt verklagen? Sollen wir es groß aufziehen und zum Fernsehsender gehen?

    PS: Wir hoffen uns kann hier geholfen werden.
    MfG Sophie
     
  2. Baumal

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    erst mal herzlichen glückwunsch dazu, nach gottvertrauen und
    dem geschwätz von verkäufer und makler ein grundstück und immobilie
    erworben zu haben und danach beim amt eine nutzungsänderung beantragt zu haben!!!!

    bauamt verklagen? viel spaß!
    fernsehsender? das amt wird müde lächeln!

    erst mal ab zum fachmann (architekt, anwalt für baurecht...) der nach
    akteneinsacht evtl. mit dem amt auf augenhöhe kommunizieren kann.
    dann sollten sie sich auch darüber im klaren sein, was vor gericht eingeklagt
    werden soll. eine planaufhebung des §35 außenbereich in §34 unbeplanter
    innenbereich weil wohnhäuser, weshalb auch immer genehmigt wurden ?

    als laie, allein auf weiter flur, nicht machbar.
     
  3. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    Ihr müsst erst mal die verschiedenen Partner trennen:
    - was sagt Euer Planer? Lasst ihn mit dem Bauamt verhandeln (wenn nicht schon zu spät)
    - was Verkäufer und oder Makler sagen, interessiert das Bauamt nicht
    - sind die Aussagen vom Verkäufer oder Makler irgendwo schriftlich fixiert?
    - wirklichen Außenbereich?
    - nun bitte nicht falsch verstehen, aber der Kredit ist für alle anderen uninteressant, ihr hättet euch informieren müssen
     
  4. #4 Junecoe, 13.04.2013
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    Hallo,danke erstmal für die Antworten.
    Allerdings könnten wir ja damit leben wenn es das wie im Angebot und Grundbuch ausgeschriebene Gewerbegrundstück wäre aber da es ja nach Aussage des
    bauamtes rein garnix ausser ner "Wiese" ist stehen wir ganz mies da.
    Und mit dem Informieren ok aber da es so im Grundbuch steht und auch so im Verkauf ausgeschriben war geht man ja nicht von einer unnutzbaren Fläche aus.
    Einen Planer haben wir nicht da das Gebäude ja vorhanden ist und nur renoviert wird was mein mann alles in Eigenleistung macht.
    Wir waren auch schon bei unserem städtischen Bauamt und laut Plan sind alle Häuser im Umkreis von 100m genauso eingezeichnet/gekennzeichnet wie das unsere.
    Sprich wären alle im Aussenbereich.
    Wobei ich allerdings auch schon gelesen habe dass man für diesen besagten §35 auch im günstigen Einzelfall auch Ausnahmeregelungen treffen kann??

    MfG Sophie
     
  5. #5 Wachtlerhof, 13.04.2013
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    Was genau ist denn die Formulierung im Grundbuch?

    Wenn es dort eingetragen ist, kann das Bauamt nicht einfach was anderes behaupten.

    LG - Gisela
     
  6. #6 Baufuchs, 13.04.2013
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    Baufuchs Gast

    Rein formal sieht es doch so aus:
    Gewerbegrundstück, so auch im Grundbuch ausgewiesen.
    Reine Wohnnutzung demnach unzulässig.

    TE kauft blauäugig auf Maklergeschwätz hin dieses Grundstück und wundert sich nun, dass es Probleme gibt.

    Aber:
    Wenn tatsächlich im Umkreis von 50-100 m Wohnbebauung vorhanden ist, sollte ein Architekt mit dem Bauamt klären, was Sache ist.
     
  7. #7 Baufredi, 14.04.2013
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    Zuerst einmal.. willkommen in Deutschland , ein krankes überreguliertes Land.
    Es ist in der Tat so, nicht alles was als GEbäude irgendwo rumsteht ist auch eines. Dazu kommt noch die Nutzung das Gebäude quasi die Existenz des GEbäudes rechtfertigt. Keine Nutzung .. -> quasi kein Gebäude.
    Das ist krank.. aber das ist Deutschland:)

    Nun zum §35..
    ich habe schon oft als Bauherr (sprich devoter Bettler) mit Bauämtern im Kontext des besagten § zu tun gehabt.
    Im Prinzip gilt: Nicht muss, alles kann

    Heißt folglich... devot und konstruktiv bei Bauamt auftreten und ein bisschen den Bettelmönch spielen, dann können die sicher auch in eurem fall "was machen". Ganz wichtig: "eine traurige Familiengeschichte" mitreinbringen und das Anliegen mit dem Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzten führen.
    Im Regelfall stempelt Sachbearbeiter X ja alles emotionslos nach Rechtslage ab. Motto: You are not paid to think

    Allerdings... zum Thema Eigenleistung. Bei der definitiv anstehenden Nutzungänderung muss dann der Wohnraum nach Rechtslage 2013 "gebaut" werden. Ihr komtm also zum Architekt, Statiker und erhöhte Sanierungskosten wegen Brandschutz,- Schallschutz und anderen unnötigen Sachen etc. nicht drumherum.

    Tut mir leid für euch.... ansonsten vielleicht nochmal denN otarvertrag checken lassen ob das Ganze rückabwickeln kann. Zumal könnte ja auch "betrug" im Raum stehen, wenn der Verkäufer wusste, dass die Hütte abgerissen werden muss.
     
  8. #8 Gast036816, 14.04.2013
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    Gast036816 Gast

    Baufredi - du schreibst einen käs zusammen. warum sollte man wie ein bettelmönch beim amt auftreten? so wie TE das geschrieben hat, muss die hütte weg, wenn sie sie mit der auflage genehmigt wurde, nach ablauf der betriebszeit ist der eigentümer zum abbruch verpflichtet. was will man da betteln? TE hat gekauft und ist 2 schaumschlägern auf den leim gegangen, das wird jetzt bestenfalls ein fall für den anwalt! weiter hat der TE auch noch mit 80 t€ umgebaut - ohne baugenehmigung! da sind die chancen als bettelmönch nun mal sehr schlecht. als alternative ginge nur die ochsentour über einen b-plan für dieses grundstück, um die genehmigungsvoraussetzung schaffen zu können. dauer bis zu 2 jahren, bis der b-plan verabschiedet wurde und dann die baugenehmigung angehen. ich sage mal baugenehmigung frühestens august 2015.
     
  9. #9 Baufredi, 14.04.2013
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    wieso ist das käse?
    das sind meine persönlichen Erfahrungen. Der Bettelmönch mit traurigem Dackelblick kam immer gut an. Auf den Putz hauen und mit der Rechtslage rumdiskutieren führte in der Regel zu Stress.
    alles in Bezug auf §35!

    Und auch §34 gibt es unter (2) "Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist."
    Und mit dem Punkt können die alles verhindern oder fast alles durchwinken. Je nach Stimmungslage
     
  10. #10 Gast036816, 14.04.2013
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    Gast036816 Gast

    auf den putz hauen bringt auch nix. er muss die alte auflage - abbruch nach gebrauch wegbekommen. da hilft nach meiner erfahrung nur die ochsentour.
     
  11. #11 Der Bauberater, 15.04.2013
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    Wenn das ein Gewerbegrundstück ist, dann muss es auch eines bleiben.
    Archi nehmen, Photovoltaik aufs Dach --> Gewerbe anmelden und "Betriebsleiterwohnung" beantragen! :konfusius

    Dann habt ihr ein Gewerbe und könnt dort wohnen, ist sogar legal :respekt

    :bierchen:
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2013
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    Was bedeutet Umschreibung? Ein richtiger Antrag auf Nutzungsänderung mit allem PiPaPo?
    Wie soll das gehen ohne Architekten und Statiker.

    @fredi
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger oberhalb der Tastatur anhalten!

    Wenn das Gebäude legal als Wohnung genutzt wurde, ggf sogar als Betriebsleiterwohnung beantragt wurde, dann muss da ggf. sogar GAR NICHTS gemacht werden.
     
  13. #13 Junecoe, 15.04.2013
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    Danke für die zahlreichen Antworten.
    Also im Grundbuchauszug steht Gebäude mit Freifläche. Das steht doch überall so drin oder?
    Im Notarvertragt wird das Gelände als ein Gewerbegrundstück beschrieben.
    Wo wir beim Bauamt waren haben die uns erzählen können, was schon alles auf dem Grundstück passiert ist die Jahre und das es halt in Ihren Augen illegal ist.
    Aber die haben vorher halt nie reagiert. Können die das denn so lange vertagen? Ich meine das wird jetzt seit 20 Jahren anderweitig genutzt ......
    Wir denken durch einreichen der Umschreibung haben wir schlafende Hunde geweckt.
    Und wegen der Umschreibung haben wir halt unsere Stadt auch befragt bevor wir das Grundstück gekauft haben und auch die haben uns bestätigt dass das kein Problem sei.
     
  14. #14 Wachtlerhof, 15.04.2013
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    Wen von der Stadt habt ihr befragt? Und habt Ihr dessen Aussage, dass es kein Problem sei auch schriftlich?

    LG - Gisela
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2013
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    Also ist die Stadt nicht die Genehmigungsbehörde, sondern der Kreis.

    Es mag böse klingen, aber es ist halt so: Da wurden ein paar Euro für ein Fachleut bei einer riesen Investition eingespart - mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis!
    Wer sich damit auskennt, wäre eben nicht (nur) zur Gemeinde, sondern zum entsprechenden Kreis gegangen und hätte dort nachgefragt!
    Und wahrscheinlich genau die Antwort bekommen - muss weg!

    Nu liegts Kind im Brunnen und es werden Seile gesucht.

    Ihr dürft jetzt ein Vielfaches dessen, was vor dem Kau eingespart wurde, in einen guten und engagierten Planer (gern auch in der weiblichen Form) investieren, die/der prüft, ob es überhaupt eine Chance gibt und -sollte es eine geben - die Nutzung derselben akribisch vorbereitet und das beim Amt durchbringt.

    Für alle, die das hier lesen: Die Anfrage vorher hätte 200 bis 400 € gekostet. Sollte es überhaupt eine Chance geben, kostet deren Nutzung wahrscheinlich 2000 bis 4000 €.
     
  16. #16 Junecoe, 16.04.2013
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    Wir haben das Bauamt unserer Stadt befragt, persönlich.
    Allerdings sagten Sie uns es sei nicht möglich soetwas schriftlich festzuhalten.

    Die Stadt setzt sich auch für uns ein und haben wohl, laut oberen Bauamt, schon viele Schreiben zu diesem Thema geschickt.
    Mit welcher Begründung oder was genau in diesen Schreiben steht wissen wir nicht aber unsere Stadt scheint Druck zu machen.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2013
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    Und da wir man/frau nicht hellhörig?? :yikes

    Warum wohl wird die Verschriftlichung gleich abgelehnt? WEIL ES NICHT ZULÄSSIG IST!!
     
  18. #18 likema33, 16.04.2013
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    Ihr kommt so nicht weiter - und das weißt Du auch. Denn sonst hättest Du hier nicht gepostet.

    Ab zum Fachanwalt für Baurecht. Der soll prüfen, was baurechtlich möglich ist. Zudem muss unbedingt geprüft werden, ob der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Möglicherweise wusste der Verkäufer von den Auflagen.
     
  19. #19 Junecoe, 17.04.2013
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    Wir haben schon mit dem Notar gesprochen, eine Rückabwicklung ist nur möglich wenn der Verkäufer einverstanden ist und das ist er nicht.... also nur Anwalt (wäre allerdings unsere letzte Wahl)
    ABER es kann doch nicht sein, dass wir einen Grundbuchauszug auf dem Tisch liegen haben, Steuern zahlen um uns herum Leute wohnen, Wasser, Gas und Kanalisation an unser Haus anliegen und wir da nicht mehr weiter kommen....... Es ist alles da und das Haus würde von uns auch nicht äußerlich verändert werden. Lediglich mussten innen Wände weichen und es wurden neue wieder aufgestellt. Es will nicht in unseren Kopf :mauer da muss doch noch was gehen!

    Natürlich waren wir ein wenig skeptisch da unsere Stadt uns das nicht schriftlich geben konnte aber der zweite Gedanke war eben, die werden schon recht haben UND wir wollten es unbedingt!..... dass wir jetzt aber so einen Tritt bekommen, damit konnte man nicht rechnen, denn eigentlich ist ja alles da!
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2013
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