Hangwasser , ca 10.000 Liter pro Tag

Diskutiere Hangwasser , ca 10.000 Liter pro Tag im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben gerade ein Haus auf Bodenplatte gebaut und nun hat sich herausgestellt das bei Regen und ca bis 3 Tage nach dem Regen...

  1. #1 VanTide, 13.04.2013
    VanTide

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    Hallo zusammen, wir haben gerade ein Haus auf Bodenplatte gebaut und nun hat sich herausgestellt das bei Regen und ca bis 3 Tage nach dem Regen starkes Hangwasser oben vom Berg runterkommt.
    Es fließt praktisch wie 2-3 Quellen aus dem Berg. Dies hat zur Überschwemmung meiner Terrasse geführt und das Wasser ist neben der Bodenplatte mit Frostschürze am Haus vorbei auf die Strasse gelaufen wie ein kleiner Bach.

    Nun habe ich heute eine Dainage vor den Hang gelegt und das hilft auch richtig prima. Wir haben einen Mischwasserkanal, das Regenwasser wird in einen Bach geleitet. ich habe die drainage üeber die zisterne angeschlossen welche am Regenwasserkanal hängt.

    Nun weis ich nicht ob ich überhaupt eine Drainage anschließen darf und will auch auf der Gemeinde keine schlafenden Hunde wecken.

    Im Bplan steht folgendes, kann mir hier jemand von euch helfen ob die drainage nun erlaubt ist oder nicht?

    "Das anfallende Oberflächenwasser bzw Hangwasser fallen in den Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers"
    "Falls Hangwasser anfällt sind geeignete Maßnahmen zur Untergeschossabdichtung bzw der Bau einer weißen Wanne vorzusehen"

    Heist das für ich als Bodenplatten Hausbaues das ich geeignete Maßnahmen durchführen darf? Steht halt nirgends wo das angeschlossen werden muss.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wasser = deine verantwortung.
    du gibst deine verantwortung weiter. cool.
    wirst schon wissen, warum du keine schlafenden
    hunde wecken willst... kann teuer werden.

    wer hat bauantrag und baubeginnsanzeige als
    twp unterschrieben? wer ist als objektplaner
    verantwortlich?
     
  3. #3 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    öhm - mal was entscheidendes - hast jetzt das erdreich durch aufgraben gestört und das wasser fliesst reichlich. da wird jede menge erdreich mitgeschwemmt. die störung vergrößert sich! schalte auf jeden fall einen bodengutachter ein.

    diese menge an schichtenwasser kannst nicht mal so entsorgen. die behörde wirst du wecken müssen. das ist sträflich leichtsinnig, was du momentan da treibst!!!!
     
  4. #4 wasweissich, 14.04.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bei der menge handelt es sich ja schon (bald ) um ein gewässer ..... da ist einfach dainieren erstmal nicht einfach , und einfach so nicht erlaubt ... Denke ich mal .
     
  5. #5 VanTide, 14.04.2013
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    Hi, das Problem werden aber alle Grundstücke haben, es wird jetzt nach und nach neben uns gebaut, wir waren halt die ersten. Ggf. Wird das Thema sich dann auch mindern, denn auf dem Nachbargrundstücken fließt das Wasser zur Zeit auch Obererdig dann halt bis auf die Strasse. Habe heute die Zisterne mal aufgemacht, das Wasser fließt klar durch, also keine Verschmutzungen.
    Heute kam auch kaum noch Wasser, das ist immer 2-3 Tage nachdem es geregnet hat, wir sind am Fuß eines großen Berges.

    Das mit der Drainage klappt ja. Ich wollte jetzt noch eine 2. zur Sicherheit einbauen.
    Würdet ihr wirklich die Behörden einschalten? Was kann dann schlimmstenfalls passieren? Ich kann ja auch nix dafür,das da jetzt Wasser läuft.
     
  6. #6 Manfred Abt, 14.04.2013
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    die Fragen sind relevant
     
  7. #7 Gast036816, 14.04.2013
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    Gast036816 Gast

    anscheinend ist er beratungsresistent!!!
     
  8. #8 Manfred Abt, 15.04.2013
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    stell ich mir gerade mal bildlich vor: Luftverlegter Kanal mit baumelnder Zisterne.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2013
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  10. #10 VanTide, 15.04.2013
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    Habe heute mit Gemeinde telefoniert, die meinte ich soll eine drainage legen wäre kein Problem. Nochmal Glueck gehabt.... :)
     
  11. #11 Gast036816, 15.04.2013
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    Gast036816 Gast

    und du bist dir sicher, dass die gemeinde das entscheiden darf. bei uns ist es das wasserwirtschaftsamt und die reagieren immer recht ungemütlich, wenn andere rein quatschen und verkehrtes bei raus kommt.
     
  12. #12 VanTide, 15.04.2013
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    Ja weil das Regenwasser bei uns in der Gemeinde in einen Bach geleitet wird liegt das wohl alles bei der Gemeinde selbst. Oder mischt da immer das Land mit?
     
  13. #13 Gast036816, 15.04.2013
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    das musst du abklären, ich kenne die behördlichen zuständigkeiten bei euch nicht. bei uns muss das wasserwirtschaftsamt die zustimmung erteilen, ob gefördertes grund- oder schichtenwasser in den nächsten bach eingeleitet werden darf.
     
  14. #14 Manfred Abt, 16.04.2013
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    • zuständig ist der Kanalnetzbetreiber
    • der muss dem Anschlussnehmer (also VanTide) eine Zustimmung zum Anschluss des sogenannten "Indirekteinleiters" geben
    • der Kanalnetzbetreiber muss dann selbst als sogenannter Direkteinleiter für die Einleitungsstelle in das Gewässer eine Einleitungserlaubnis besitzen oder erwirken
    • in der Einleiterlaubnis steht drin, was und in welcher Menge ins Gewässer eingeleitet werden darf.
    • Der Anschlussnehmer muss sich darum nicht mehr kümmern, ihm reicht die Zustimmung des Kanalnetzbetreibers
    • die sollte er allerdings schriftlich haben und nicht nur ein Telefonat
    • und üblich ist natürlich, dass für den Anschluss Gebühren oder Beiträge erhoben werden, denn der Kanal zum Bach kostet ja auch Geld und da ist es nur richtig, wenn der ihn (mit)bezahlt, der ihn mitnutzt.
     
  15. #15 peterk61, 16.04.2013
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    Die Zustimmung des Kanalnetzbetreiber reicht nur für das Ableiten des Wassers aus.

    Falls es sich um Grundwasser, was bei der beschriebenen Menge wahrschenleich ist, benötigt man für das Freilegen und Ableiten des Grundwassers eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Unteren Wasserbehörde, die in den einzelnen Bundesländer unterschiedlichen Behörden zugeordnet sein kann. Wo die im Saarland sitzt weiß ich auch nicht.
     
  16. Julius

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    Leitest Du Deine beruflichen Projekte auch derart "sorgfältig"...?
     
  17. #17 Manfred Abt, 17.04.2013
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    Stimmt, da hast du / habt ihr Recht.

    Nochmal zurück zu http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?73037-Ratschlag-abgraben-des-Hangs-siehe-Foto
    In der Beschreibung zum Foto der Baugrube steht drin, man würde auf die Terrasse blicken. In welcher Höhe liegt denn die Terrasse? Auf Baugrubensohle als tiefliegende Terrasse oder hinter der Baugruben, dort wo der Dreck liegt?
     
  18. #18 VanTide, 18.04.2013
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    Hi, das Wasser kommt definitiv nicht aus dem Boden Sondern von oben , oberflächlich. Somit ist es oberflaechenwasser. Ein Bodengutachten hat ergeben das Grundwasser erst bei 3,5 m tiefe angetroffen wird . Da es oberflaechenwasser ist kann ich dem tip des vorschriebers ja folgen und mir das nochmal schriftlich einholen. Danke .
     
  19. #19 Gast036816, 19.04.2013
    Gast036816

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    das widerspricht aber dem, was du in deinem eingangsbeitrag geschrieben hast!
     
  20. #20 Manfred Abt, 19.04.2013
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    o.k., mit deinen Formulierungen hast du uns alle auf die falsche Fährte geführt, nämlich dass es aus dem Boden austretendes Grund- bzw. Schichtenwasser (Hangwasser) ist.

    Es handelt sich dann ja wohl um oberflächig abfließendes Niederschlagswasser, welches deinem Grundstück von fremden Grundstücken zufließt.
    In Normalfall ist das nicht zulässig, auch nicht von öffentlichen Grundstücken.

    Sicherlich juristisch interessant, ob dir diese Aufgabe durch die Formulierung im Bebauungsplan aufgedrückt werden kann. Was steht denn im Grundstückskaufvertrag?

    Im Extremfall müsstest du das Wasser ja wegsaufen.
     
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