Elektroinstallation des Hauses

Diskutiere Elektroinstallation des Hauses im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Gemeinde, inwieweit muss die neue Elektroinstallition eines Hauses neu abgenommen werden, wenn die Verkabelung erneuert wird? Bei mir...

  1. robinc

    robinc

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    Hallo Gemeinde,

    inwieweit muss die neue Elektroinstallition eines Hauses neu abgenommen werden, wenn die Verkabelung erneuert wird?

    Bei mir im Haus (EFH) befinden sich die Hauptschalter im Keller mit Plompe, Zähler etc. der an die Haupleitung der Stadtwerke verbunden ist.

    Der Sicherungskasten befindet sich ob in Eingangsbereich.

    Nun mein Schwager (gelernter Elektriker) sagt, wenn er die Verkabelung im Haus bis zum Sicherungskasten erneuern würde, müsste die Installition von einem Meister nicht abgenommen werden. Also er wird die Verkabelung vom Hauptschalter zum Sicherungskasten nicht anfassen, auch die Plompe.

    Hat er recht?


    Danke!
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Hier genügt ein Blick in die TAB bzw. den Versorgungsvertrag, sowie in die NAV:

    Ich habe den §13 etwas gekürzt und die wichtigen Punkte herausgestellt.

    In Deinem Fall handelt es sich um eine Erweiterung bzw. Änderung der Anlage, also dürfen diese Arbeiten nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.

    Zur Einhaltung der TAB, NAV etc. hast Du Dich ja mit Unterschrift unter den Versorgungsvertrag verpflichtet.

    Der Vorschlag Deines Schwagers ist somit fachlich schon mal nicht korrekt. Er handelt dann eher nach dem Motto, "wo kein Kläger da kein Richter", aber spätestens im Schadensfall könnte er Dich als Betreiber der Anlage in eine ziemlich böse Situation bringen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. robinc

    robinc

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    Okay, danke für deinen Beitrag!

    Also die Verkabelung zu erneuern fällt nicht unter Instandhaltungsarbeiten?
    Im Schadensfall, verliere ich auch meinen Versicherungsschutz fürs Haus?


    Was versteht man unter Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers, bedeutet das etwa, dass ein Elektro-Meister die Installation nicht abnehmen kann, wenn er nicht in diesem Verzeichnis eingetragen ist?
     
  4. #4 Rosmarin, 17.04.2013
    Rosmarin

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    zu 1) Ralf hat ausschnittsweise zitiert. Wenn Du wissen willst, was im Satz 4 steht, wirst Du im Original nachlesen müssen.
    zu 2) Guck' in Deine Versicherungsbedingungen, Du musst schon ein bisschen differenzieren. (Laienmeinung) Die TAB sind kein Gesetz, sondern AGB, die Du im Vertrag mit Deinem Versorger anerkannt hast. Wenn Du die nicht einhältst, dann erfüllst Du den Vertrag mit Deinem Versorger nicht. Die NAV dagegen ist eine Verordnung des BMWi. Wenn Du dagegen verstößt, ist es vermutlich eine Ordnungswidrigkeit. Der Versicherungsschutz bestimmt sich nach den üblichen Gesetzen im Versicherungswesen sowie dem Vertrag, den Du mit Deiner Versicherungsgesellschaft hast. Und dann stellt sich noch die Frage, bei wem welcher Schaden aufgetreten ist. Nur bei Dir, oder über Deine Eingriffe in die Installation auch bei Deinem Versorger oder anderen Haushalten ...
    zu 3) Ralf hat es doch schön zitiert: Dein Versorger hat eine Liste von Unternehmen, und nur Unternehmen, dir dort draufstehen, dürfen die Arbeiten durchführen. Du erfüllst die Vertragsbedingungen, wenn derjenige, der die Arbeiten ausführt, auf dieser Liste steht, sonst verstößt Du gegen Vertragsbedingungen (schau im Vertrag und im BGB nach, welche Ansprüche Dein Versorger dann geltend machen kann). Insofern gibt es auch keine "Abnahme", und die Qualifikation des Ausführenden ist im Prinzip völlig egal, auf der Liste muss er halt stehen (was vermutlich nur bei nachgewiesener Qualifikation möglich ist).
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Rosmarin hat an sich schon alles beantwortet.

    Nein das sind keine Instandhaltungsarbeiten. Bitte auch daran denken, dass dadurch neue Anforderungen zu erfüllen sind, beispielsweise eine Nachrüstung von RCD (FI). Es wäre etwas Anderes wenn eine einzelne defekte Leitung oder eine Steckdose ersetzt würde.

    Das musst Du Deinem Versicherungsvertrag entnehmen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dort entsprechende Klauseln stehen, aber ich kenne ja Deinen Vertrag nicht. Grundsätzlich ist es so wie ich oben geschrieben habe, dass Du als Betreiber verantwortlich bist. Es wäre somit nicht nur ein Verstoss gegen den Nutzungsvertrag mit Deinem VNB, sondern auch gegen die NAV. Die juristischen Folgen hängen davon ab, ob und was für ein Schaden entstanden ist, aber ab dem Punkt kloppen sich dann die Juristen. ;)

    Das ist korrekt, genau das bedeutet diese Klausel. Es darf nicht jeder Elektromeister die Anlage "abnehmen", was genau betrachtet keine Abnahme im üblichen Sinne ist, sondern nur Betriebe die vom Versorger in dessen Installateurverzeichnis eingetragen sind. ABER es kann jeder Elektromeister diese Eintragung veranlassen, und wenn er bereits bei einem anderen Versorger in der Liste steht, ist auch die Aufnahme in die Liste Deines VNB nur eine Formalie. Ansonsten muss er erst die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen, was für einen Meisterbetrieb an sich kein Problem sein sollte, zumindest wenn er in diesem Bereich tätig ist.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Julius

    Julius

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    Die Erneuerung aller Leitungen nach der UV führt dazu, daß die Anlage als Neuanlage zu betrachten ist!
    Sie muß dann auch die dafür HEUTE gültigen Bestimmungen einhalten (z.B. Schutz durch 30mA-FI, Potentialausgleich etc.).
     
  7. nolu13

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    Ob die Elektro-Anlage "abgesegnet" werden muß,hängt doch von Dir und den Fachkenntnissen deines Schwagers ab!:think
    Und wenn das Thema Versicherungsschutz im Schadensfall angeschnitten wird,dann wird das bei diy -Anlagen eher negativ beurteilt.

    Und Plomben darf man anfassen!:bierchen:
    Nur nicht entfernen.:bef1005:
     
  8. Julius

    Julius

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    So eine rechtliche Neuanlage muß IMMER abgenommen werden.
     
  9. nolu13

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    Absolut richtig!Kein wenn und aber!
    #7 sollte allgemein darauf hinweisen,wenn keine Abnahme durch einen Fachbetrieb erfolgt ist und ein Schadensfall durch eine nicht fachgerecht und fahrlässig ausgeführte Elektro-Anlage eintritt.
    Erstaunlich ist doch immer wieder,welchen Basteltrieb so manch einer an den Tag legt.
    Gott sei dank ,passiert trotzdem relativ wenig.Aber das ist ein anderes Thema.
     
  10. robinc

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    Selbstverständlich werden die Arbeiten nach den neuesten Normen mit modernen Bauteilen, von einem gelernten Elektroinstallateur! mit 15 Jahre Praxiserfahrung durchgeführt.

    Ich werde bei der nächsten Gelegenheit die AGB meines Vers.vertrages durchlesen und prüfen, ob über mein Vorhaben etwas finden werde.

    Danke nochmals für die Feedbacks!
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Noch wichtiger wären Deine Vertrags(Versorgungs)bedingungen (Tarifbedingungen könnte man auch nachschauen, aber die halten sich dazu eher bedeckt).

    Aber hinsichtlich der auszuführenden Arbeiten, bzw. der Personen die diese ausführen dürfen, sind die Bedingungen bei allen Versorgern gleich.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 22.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Zum Thema Liste mit abnahmeberechtigten Unternehmen.

    Exteren Firmen können i.d.R.so eine Art Gastzugang beantragen, den sie auch bekommen, wenn sie ihre Fachkunde nachweisen.
    Ob das was kostet und ob es sich dann für Dich noch rechnet, beantwortet Dir der für Dein Haus zuständige Sachbearbeiter Deines VNB
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Im einfachsten Fall legen sie eine Kopie der Konzession bei ihrem VNB vor, dann ist das Thema schon erledigt, und es kann weitergehen. Mir wäre nicht bekannt, dass hierfür Kosten entstehen.
    Hat der Betrieb noch keine "aktive Konzession", dann muss er erst einmal alles nachweisen (Sachkunde, techn. Ausstattung etc.).

    Wenn also der Schwagerelektriker seit 15 Jahren im Geschäft ist, dann sollte er diese Details kennen. Dann kann er ja seinen Chef fragen, der sicherlich eine Konzession bei einem VNB hat.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Stbakker, 04.05.2013
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    Was is denn das für eine Diskussion?

    Fakt ist, wenn eine Bestandsanlage verändert wird, muss sie nach der Aktuellen TAB und DIN18015 errichtet und geprüft werden! Das heisst, die Prüfung der Anlage hat von einem Elektotechniker Meister zu erfolgen, wessen Betrieb in der Handwerksrolle der Handwerkskammer ein getragen ist !!!!!
    Bei dem VNB muss ich mich mit meinem Betrieb Listen lassen, wenn ich Zähler einbauen oder Tauschen will !!! Dafür muss ich dem VNB aus meiner Meisterprüfung den Fachteil Elektrosicherheit vorlegen, der bestanden sein muss!

    Also, solange ich als Elektro Meister Fachbetrieb den Zähler nicht! anfasse und dahinter alles neu installiere, nach der TAB und DIN18015, es anschliessend mit Messungen Protokolliere, es unterzeichne und ab Stempel, ist alles gut!!!
    Da kann dann auch die Versicherung nix habe, denn zum Zeitpunkt meiner Abnahme habe ich durch die Protokolle und Messungen erwiesen, dass sich die Anlage mit allen Schutzmaßnahmen nach den aktuellen Richtlinien in einem Einwand freiem Zustand befunden hat. So etwas nennt man auch E-Check und sollte prinzipiell wenigstens alle 5 besser alle 3 Jahre vom Hausherren durch geführt werden, um zu sehen ob alle Schutzmaßnahmen noch funktionieren!
     
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