Elektroplanung EFH

Diskutiere Elektroplanung EFH im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; DIN A4 ist auch so eine nicht verpflichtende DIN. Wäre ja noch schöner, wenn man nur noch Papier in diesem Format produzieren dürfte. Richtig....

  1. R.B.

    R.B.

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    Richtig. Wenn aber das "Werk" gebunden werden soll, kann der Verlag DIN A4 (oder A5) vorschreiben. Somit würde es verpflichtend für denjenigen, der sein Werk dem Verlag zuschicken möchte. Ähnlich verhält es sich bei der E-Installation. Ich bin als Anschlussnehmer verpflichtet meine Installation so ausführen zu lassen, dass sie den TAB entspricht. Wenn dort beispielsweise steht

    oder

    dann habe ich gar keine andere Wahl als die DINs einzuhalten, und das gilt auch für den Eli wenn er eine mängelfreie Arbeit abliefern möchte. Die TAB ist Grundlage des Vertrags zwischen dem VNB und mir als Anschlussnehmer, und dient nur der Umsetzung der NAV, die als (Rechts)Verordnung auf dem Energiewirtschaftsgesetz basiert.

    Ähnliche Konstellationen gibt es in vielen anderen Bereichen auch.

    d.h. Aus einer DIN an sich ergibt sich noch keine Pflicht für deren Einhaltung. ABER es kann genügend Umstände geben, die die Einhaltung einer DIN zur Pflicht machen.

    Gruß
    Ralf
     
  2. #42 sk8goat, 21.05.2013
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    Hallo Ralf,
    Natürlich ist es so dass bestimmte TABs von bestimmten EVUs die Einhaltung von diversen DIN vorschreiben.
    Keine Ahnung wie das in der Sachsen BO ist, aber hast du eine Info ob hier EnBW die Verlegung von Kommunikationleitungen in Leerrohren vorschreibt?

    Sorry an den Themaersteller, dass das jetzt so weit offtopic ist.
     
  3. Taipan

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    In der Durschführungsverordnung der SächsBO steht drin, dass Unterlagen in A4 oder auf A4 gefaltet abgegeben werden MÜSSEN. Damit wird die DIN 476 (in Teilen) einfach mal zum Gesetztesbestandteil und damit verpflichtend. Selbes gilt, wie R.B. schon schrub, für eine ganze Reihe anderer DIN ebenfalls. Manchmal auch in den Rücken durch die Brust in das Auge (DIN 4108-2&3 als Bestandteil der LTB jeweils mit einem Verweis, dass die luftdichte Gebäudehülle nach DIN 4108-7 auszuführen IST). Es geht also nicht nur um Festlegungen in TAB, sondern auch um Gesetzestexte oder Verordnungen, über die bestimmte Normen als unumgänglich eingeführt werden - unabhängig davon, ob deren Inhalt nun fachlich richtig oder uptodate ist.


    Sorry -- der ELT-Kram ist nicht unbedingt meins - es ändert aber nichts daran, dass bestimmte Dinge nunmal so sind wie sie sind - unabhängig vom Gewerk.
     
  4. Taipan

    Taipan

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    Achso, bei uns gilt die

    TAB 2007 Mitteldeutschland
    Technische Anschlussbedingungen
    für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
    der BDEW-Landesgruppen Sachsen und Sachsen-Anhalt
    Ausgabe November 2007
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wäre mir nicht bekannt.

    Den VNB interessiert das nicht, so lange nicht die "normale" E-Installation negativ beeinträchtigt wird. Du müsstest den Begriff "Kommunikationsleitung" aber etwas präzisieren. Es macht einen Unterschied ob wir hier von einer Netzwerkleitung zwischen Wohn- und Schlafzimmer, oder einem Telefonanschluss, oder KNX, oder einer Koaxleitung zu einer SAT-Antenne reden. Es könnte sich eine Pflicht ergeben für Kommunikationsleitungen die der Kommunikation mit dem Zähler o.ä. dienen, früher war dazu mal ein Installationsrohr empfohlen, aber wenn ich mich richtig erinnere, ist das Schnee von gestern. Müsste ich jetz in alten Anschlussbedingungen nachlesen.
    Auch der Telekommunikations-Netzbetreiber (meist Telekom) hat hierzu Vorgaben, die bis zum Übergabepunkt gelten. Wenn ich meine 2 PC miteinander verbinde, dann ist das mein Bier, so lange ich die anderen Netze nicht störe.

    Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, wie der Eli bei Verzicht auf ein Installationsrohr eine fachgerechte Installation sicherstellen möchte, und dazu ist er verpflichtet, ganz ohne DINs usw. So kann beispielsweise in den Anwendungsanleitungen für Elektromaterial eine DIN gefordert sein, und wenn diese dann nicht berücksichtigt wird, hat der Eli ein Problem. Es wird dann gar nicht so einfach für ihn nachzuweisen, dass er trotz Abweichung von den Herstellervorgaben, ein fachgerechtes und somit mängelfreies Gewerk erstellt hat.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #46 sk8goat, 22.05.2013
    sk8goat

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    Danke für die Info.

    Mir geht s vor allem darum Missverständnisse und Diskussion hinterher zu vermeiden.
    Bisher bin ich so wie in #25 1. beschrieben ganz gut gefahren.
     
Thema: Elektroplanung EFH
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