Unklares Angebot

Diskutiere Unklares Angebot im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen Folgende Situation: Wir haben bei unserem Haus auf zwei Seiten mit An/Umbauarbeiten begonnen. Anbau 1 (Nordseite) ist ein...

  1. #1 stoffeli, 15.04.2013
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    Hallo zusammen

    Folgende Situation:
    Wir haben bei unserem Haus auf zwei Seiten mit An/Umbauarbeiten begonnen.

    Anbau 1 (Nordseite) ist ein Steinbau und praktisch abgeschlossen. U.a. sind die Fenster eingebaut,
    welche aussen eine Leibung von 7cm aufweisen (ab Rolladenführschiene). Dies war so vorgesehen und gefällt uns auch so.

    Bei Anbau 2 (Holzbau, Süd/Ostseite) haben wir beim selben Fensterlieferanten nun wieder Fenster bestellt, welche vor kurzem geliefert und eingebaut wurden. Nun haben wir festgestellt, dass diese Fenster Bündig zur Aussenfassade montiert wurden (also keine Leibung). Die nachträgliche Prüfung des Angebots zeigt, dass die Breite des Rollladenkastens falsch angegeben wurde, so dass ein Einbau mit entsprechender Leibung nicht möglich war ohne innen einen zusätzlichen Aufbau (Lattung) vorzunehmen. Dies wurde weder von uns noch von unserem Architekten (er prüft jeweils die Angebote vor der Unterschrift) nicht bemerkt. Ich muss aber dazu sagen, dass aus meiner Sicht das Angebot unklar/irreführend ist, da dieses Mass nicht klar ersichtlich ist:
    - Das Mass ist ohne Zeichnung angegeben, wobei nicht die übliche(?) Massangabe Breite x Höhe sondern Höhe x Breite verwendet wurde.
    - Man kann zwar die Breite ableiten, wenn man die Vermassung der Höhe aus einer anderen Ansicht dazu zieht (auf einer anderen Seite).

    Ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass man als Kunde davon ausgehen können muss, dass ein Fachgeschäft, welches an einem Haus Fenster liefert (z.B. zwei Angebote zeitlich getrennt), die Angebote so verfasst werden, dass man als Laie (wir) davon ausgehen kann, dass die Fenster jeweils konsistent eingebaut werden können (so dass wir aussen identische Leibungen sehen).

    Wie seht ihr das?
    Gibt’s da Verhandlungsspielraum? Oder gilt der Vertrag absolut, auch wenn unklar formuliert/dargestellt und nicht gemäss den bereits eingebauten Fenstern von Anbau 1?

    Gruss
    Chris
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Wer etwas will, muss seinem Gegenüber das auch vermitteln. Vermittelt er nichts, vermittelt er doch was - nämlich den Eindruck, es sei ihm egal, wie es ausgeführt wird.

    Die einfachste Art, etwas zu vermitteln, ist zumindest am Bau die Zeichnung! Ich denke also, hier hat entweder der Bauherr oder der Planer an der Ausführungsplanung massiv gespart.
    Der, der da gespart hat, darf sich das auf die Fahne schreiben.
     
  3. #3 Gast036816, 16.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich sehe keinen verhandlungsspielraum, wenn, dann ist der zeitpunkt für verhandlungen verstrichen und es wurden bereits fakten geschaffen. wenn du etwas haben möchtest, bei dem bestimmte und unterschiedliche einbaubedingungen zu beachten sind, da haben ingenieure 2 langzeit erprobte mittel: zeichnungen und leistungsbeschreibungen. das ist bei maschinenbauingenieuren auch so. der vertrag gilt, auch mit unklaren formulierungen. änderungen am vertrag können preisänderungen zur folge haben.
     
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