Zeitraum zur Einfriedungspflicht

Diskutiere Zeitraum zur Einfriedungspflicht im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, gibt es einen Zeitraum, in dem mein Nachbar seiner Einfriedungspflicht nach $27 NNachbG nachkommen muss? Im BPlan steht nichts. Mein...

  1. #1 Volki71, 16.04.2013
    Volki71

    Volki71

    Dabei seit:
    14.03.2010
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    techniker
    Ort:
    Wolfsburg
    Hallo,

    gibt es einen Zeitraum, in dem mein Nachbar seiner Einfriedungspflicht nach $27 NNachbG nachkommen muss?
    Im BPlan steht nichts.

    Mein Nachbar hat noch nicht angefangen zu bauen und hat es auch in absehbarer Zeit nicht vor.
    Ich wohne aber schon drei Jahr und möchte meine Einfahrt gerne Pflastern.

    Danke und Grüße
    Volker
     
  2. #2 ReihenhausMax, 16.04.2013
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Hast Du ihn denn schon drauf angesprochen?
     
  3. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    §27 spricht von bebauten grundstücken.
    da nachbars grundstück nicht bebaut ist, besteht keine einfriedungspflicht für ihn.
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    nachtrach: §35 ist für dich interessanter.
     
  5. #5 Volki71, 16.04.2013
    Volki71

    Volki71

    Dabei seit:
    14.03.2010
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    techniker
    Ort:
    Wolfsburg
    @ReihenhausMax: Mehrfach...

    @Baumal: Das aufwändigere Fundament für die Einfriedung ist erforderlich, weil er noch nicht angefüllt hat (GOK 0,5m unter Strassenniveau)
    Wenn er auffüllt auf Strassenniveau würden Rasenkantensteine reichen. Aktuell wären Winkelstützen notwendig.
    Verstehe ich das richtig, sind das dann seine Mehrkosten?
     
  6. #6 Skeptiker, 16.04.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Weshalb sollte er auffüllen?
     
  7. #7 Bautine, 16.04.2013
    Bautine

    Bautine

    Dabei seit:
    27.11.2009
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürotätigkeit
    Ort:
    Hessen
    Muss er denn sein Gelände auffüllen? Ansonsten musst du dafür sorgen, dass dein aufgefülltes (=verändertes) Gelände gesichert wird (§ 26). Somit wären die L-Steine deine Sache, der Zaun o.ä. wäre dann ggf. gemeinsam zu bezahlen.


    :bierchen: hab wohl gaaaaaaaaaaaaaanz langsam geschrieben...
     
  8. #8 Volki71, 16.04.2013
    Volki71

    Volki71

    Dabei seit:
    14.03.2010
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    techniker
    Ort:
    Wolfsburg
    Er muss natürlich nicht auffüllen und kann sein Grundstück unterhalb der Strasse lassen.
    d.h. ich habe keine Möglichkeit ihn zum Handeln zu bewegen, weden mit Fristen noch mit Kosten. MIST!

    Danke für die Hilfe
     
  9. #9 gwynlavin, 16.04.2013
    gwynlavin

    gwynlavin

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Analytiker
    Ort:
    Berlin
    Vermute mal, dass es bei euch keine Baupflicht gibt. Machen Gemeinden gerne als Auflage um Spekulanten abzuwehren und solche Probleme zu vermeiden.
     
  10. #10 Volki71, 17.04.2013
    Volki71

    Volki71

    Dabei seit:
    14.03.2010
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    techniker
    Ort:
    Wolfsburg
    Stimmt.

    mit Palisaden und Schalungsbrettern werde ich jetzt provisorisch meine Einfahrt befestigen, dann kann ich bis 1m vor Grenze pflasten.
    Ich hoffe dass er bald anfängt...
     
  11. #11 Skeptiker, 17.04.2013
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Nur damit Du Dir da nicht unnötige Hoffnungen machst: Ist denn überhaupt wahrscheinlich, dass der Nachbar irgendwann mal aufschütten wird? Vielleicht will er ja das vorhandene Niveau dauerhaft beibehalten oder auf eine geringere Höhe auffüllen als Du - oder erst in unbestimmter Zukunft?

    Nebenbei, ich bin kein Außenanlagenplaner / -bauer, aber ich bezweifle, dass die von Dir aufgezählten Behelfe eine nennenswerte Tragfähigkeit besitzen, die über die Dauer einiger weniger Wochen hinaus Bestand haben wird.
     
  12. mala

    mala

    Dabei seit:
    13.10.2011
    Beiträge:
    125
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Wieso Mist?
    Wie würdest Du es finden, wenn deinem Nachbarn plötzlich einfällt, dich wegen so einer Sache zu belästigen, nur damit er seine Einfahrt oder was auch immer machen kann? Und dann noch insgeheim hofft, dich an den Kosten teilhaben zu lassen?
     
Thema:

Zeitraum zur Einfriedungspflicht

Die Seite wird geladen...

Zeitraum zur Einfriedungspflicht - Ähnliche Themen

  1. Zeitraum für Fertigstellung Außenanlage nach Hausbau

    Zeitraum für Fertigstellung Außenanlage nach Hausbau: Gibt es ein Gesetz/Regelung, was mich einschränkt, wie lange ich nach dem Hausbau für meinen Außenanlage brauchen darf? Hintergrund: Wir haben...
  2. Zeitraum zum Bearbeiten von eigenen Beiträgen

    Zeitraum zum Bearbeiten von eigenen Beiträgen: Wow. Hier hat sich von mir unbemerkt offenbar etwas positiv geändert. Man(n) kann offenbar nicht mehr unendlich lange seine Beiträge editieren...
  3. Wie lange mit dem Edelputz warten?

    Wie lange mit dem Edelputz warten?: Hallo Forum, ich habe Ende 2012 ein EFH mit 36,5er Porenbeton ohne weitere Dämmung gebaut. Der Architekt meine damals zu mir, das es sinnvoll...
  4. Zeitraum Sanierung Siedlungshaus

    Zeitraum Sanierung Siedlungshaus: Guten Tag, wir haben gerade ein altes Siedlungshaus von 1964 gekauft. Das Haus hat 145 qm Wohnfläche plus einen Vollkeller. Gerne möchten wir...
  5. Zeitraum zwischen Estrich und Dachisolierung

    Zeitraum zwischen Estrich und Dachisolierung: Hallo zusammen, wie lange sollte man mindestens warten, bis nach Putz und Estrich der Dachaufbau (Zwischensparrendämmung --> Dampfbremse -->...