Garage in Bayern 50 cm Abstand zur Grenze und 3,25 m hoch - Abstandsflächenübernahme?

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  1. voriob

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    Hallo,

    ich möchte in Bayern eine Garage (7x7 m) mit 50 cm Grenzabstand zum Nachbarn bauen. Die Garage soll ein Satteldach erhalten. Wobei die flache Seite, also die mit der Dachrinne, zum Nachbarn schaut. Wird die Garage 3 Meter hoch, ist es so möglich. Meine Garage soll aber 3,25 Meter hoch werden. Somit liege ich 25cm über den erlaubten 3 Metern.

    Hier muss mein Nachbar eine Abstandsflächenübernahme unterschreiben. Welche Auswirkungen hat dies???

    Wenn meine Garage nur 3 Meter hoch ist und diese auf der Grenze stehen würde, dann muss mein Nachbar für zukünftige Gebäude 3 Meter Abstand zur Grenze einhalten. Richtig?

    Was ist in meinem Fall, wenn der Nachbar die Abstandsflächenübernahme unterschreibt, wie nah darf er an die Grenze bauen?
    Antwort a) 3,00 m + 0,25 m = 3,25 m
    Antwort b) 3,00 m - 0,50m (Abstand von mir bereits eingehalten) + 0,25 m (Höhe der Garage, über den erlaubten 3 Metern) = 2,75 Meter

    Gilt die Abstandsflächenübernahme auf die Länge meiner Garage (was ich vermute) oder über die ganze Grundstückslänge?

    Danke schon mal für die klaren Antworten.

    Gruß Richard
     
  2. Ortwin

    Ortwin

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    Dein Nachbar MUSS gar nichts unterschreiben Richard, und er wäre echt blöd, wenn er das tun würde. Ich jedenfalls würde erstens vom meinem Nachbarn niemals verlangen, Abstandsflächen zu übernehmen und würde zweitens als dein Nachbar das auch niemals unterschreiben.
    Mach einfach das, was rechtens und zuläassig ist und stelle deine Garage auf die Grenze mit einer maximalen Wandhöhe von 3 m.

    mfg Ortwin
     
  3. #3 ManfredH, 18.04.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Fast. In diesem Fall hat die Garage als zulässige Grenzbebauung überhaupt keine Auswirkungen auf die Abstandsflächen der Nachbargebäude. Diese betragen dann mindestens 3m - es kann aber auch mehr sein, abhängig von der Höhe der Gebäude. Und natürlich bleibt es auch möglich, dass der Nachbar ebenfalls eine Garage direkt an die Grenze baut, wenn er die zulässigen Abmessungen einhält.

    Beides falsch.
    Deine Garage erfordert eine Abstandsflächentiefe von 3,25 m; davon liegen 50 cm auf deinem Grundstück, der Rest = 2,75 m auf dem Nachbargrundstück.
    Aber: die Abstandsflächen der Gebäude dürfen sich nicht überschneiden, insofern muss das Nachbargebäude also 2,75 m (die übernommene Ast.fl.) zuzüglich der eigenen Abstandsfläche von der Grenze entfernt bleiben, also mindestens 5,75 m. Es ist im Prinzip so, als würde sich sich für ihn die Grenze um 2,75 m verschieben.

    Nur auf die Länge der Garage
     
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