Bauvertrag: gemäß VOB/B?

Diskutiere Bauvertrag: gemäß VOB/B? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Ich habe von meinem Generalunternehmer nun einen Entwurf für den Bauvertrag bekommen. Ein Zahlungsplan und Ausführungsfristen...

  1. #1 AndreAcer, 18.04.2013
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    Hallo zusammen!

    Ich habe von meinem Generalunternehmer nun einen Entwurf für den Bauvertrag bekommen. Ein Zahlungsplan und Ausführungsfristen werden dort zu meiner Überraschung nicht genannt. Insgesamt steht nur drin: Es gelten für die Arbeiten und Leistungen die VOB/B. Abschlagszahlungen mit Massenberechnung werden geprüft und zu 100% gezahlt.

    Das heißt also Abschlagszahlungen werden gemäß VOB/B in Rechnung gestellt. Einen festen Zahlungsplan gibt es aber in den VOB/B nicht oder? Oder steht dort einer drin?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein, Abschläge in % gibts in der VOB nicht. Ich halte das für die grundsätzlich bessere Lösung, weil lt, VOB nur fertiggestellte Leistungen abgerechnet werden dürfen (mit Ausnahmen)!
    Es kann also keine Überzahlung geben.
    Das Probem ist der Bauherr, der von Beruf Laie (auf dem Bau) ist und nur schwerlich beurteilen kann, ob die in (pauschale) Rechnung gestellte Leistung auch wirklich erbracht ist!

    Ab zum Burechtsanwalt und den Text prüfen lassen.
     
  3. #3 Gast036816, 18.04.2013
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    Gast036816 Gast

    du kannst dir allenfalls für gewährleistungseinbehalt 5 % als abzug einräumen. der gewährleistungseinbehalt muss aber vertraglich auch vereinbart werden. einfach abziehen geht nicht. was du dann auf jeden fall brauchst, ist jemand, der die rechnungen nach mengenansätzen auch prüft (prüfen kann).
     
  4. Einmal

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    Ich gehe davon aus, dass der GU Euch auf jeden Fall noch einen Zahlungsplan vorschlagen wird, wenn es "ernst wird", d.h. Ihr Interesse bekundet. So war/ist es bei uns. Diesen sollten man z.B. mit den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung vergleichen.

    Meine Erfahrung ist, dass die relativ nahe bei den %-Zahlungszielen beisammen liegen. Alle haben die nachvollziehbare Tendenz, die Schlusszahlung klein zu halten, auf diesen Punkt würde ich achten, 5% nach Fertigstellung/Endabnahme. Statt Baurechtsanwalt empfehle ich einen Bausachverständigen, weil - wie oben geschrieben - es nützt ja nichts prozentual nach Fertigstellungsgrad zu zahlen, wenn man die einzelnen Stufen nicht im Detail prüfen kann.

    Kosten sind überschaubar - je nach gewünschtem Umfang. Info zum Beispiel über den Verband privater Bauherren, VPB.
     
  5. #5 RMartin, 18.04.2013
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    Beim Fragesteller würde es einen Abrechnungsvertrag geben seinem Text nach zu urteilen. Dazu wird kein Zahlungsplan benötigt, weil Abrechnung erfolgt wenn Leistung fertig gemäß tatsächlich erbrachter Mengen.
     
  6. #6 Manfred Abt, 18.04.2013
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    ja, es handelt sich mit Sicherheit um einen noch fortschreibungsbedürftigen "Entwurf"

    gute Gelegenheit für den TE, sich in die Thematik einzuarbeiten.

    Zahlungsplan: -> spricht nicht für Einheitspreisvertrag sondern für Zahlungsplan nach Baufortschritt
    Massenberechnung: -) spricht für Einheitspreisvertrag auf Grundlage eines vom Bauherrn bzw. dessen Architekten verschickten LV
    Generalunternehmer: -> spricht für eigenen Architekten/Planer des TE

    VOB/B: der TE muss sich klarwerden, ob er die VOB/B als Vertragsgrundlage will, hat Vor- und Nachteile, muss man sich halt mal mit beschäftigen
     
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