LM 21 unter der ersten Steinreihe

Diskutiere LM 21 unter der ersten Steinreihe im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Gemeinde, wir sind momentan dabei einen Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen zu bauen. Die Rohbaufirma hat -nachdem die Bodenplatte...

  1. #1 suencue, 20.04.2013
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    Hallo Gemeinde,

    wir sind momentan dabei einen Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen zu bauen. Die Rohbaufirma hat -nachdem die Bodenplatte fertiggestellt wurde- unter der ersten Reihe die Ausgleichsmasse mit LM 21 Mörtel durchgeführt. Ist LM 21 dafür geeignet oder nicht. Wurde LM 21 früher für die erste Ziegelreihe vorgesehen und aktuell überholt. Wenn so, müssten die Steine abgerissen werden?

    Z.I. wir bauen mit 36,'er Ziegel. Poroton MZ8 mit Steinwolle gefüllt.

    Bitte um dringende Antworten, da momentan das EG gemauert wird und ein Zurück noch nah ist.

    Vielleicht kann man das auch lassen.

    Was mein ihr?

    Danke und Gruß
     
  2. #2 Thomas B, 20.04.2013
    Thomas B

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    Hier ist Mörtelgruppe (MG) III angesagt. Oder IIa. Auch II kann gehen (ist aber zu prüfen -> Statiker). LM21 ist hierfür mW nicht gedacht/ geeignet.
     
  3. Yilmaz

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    Hallo,
    Leichtmauermörtel M21 hat die gleich Trageigenschaften wie von Mörtelgruppe IIa. Dh für Tragendes Innen- und Außenmauerwerk geeignet.
    Mfg.
     
  4. #4 coroner, 20.04.2013
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  5. Yilmaz

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    MG II eignet sich ohne nachweis bis 2 vollgeschosse, bei höhere bzw. Mehrfamilienhäuser muß es gerechnet werden. Sicherlich hat das vorteile wenn man min. MGIIa bzw. MGIII für die erste steinreihe nimmt aber LM 21 ist für die genannte anwendung vollkommen ausreichend. Die Krümmelkekse sind leichter als diese Mörtel.
     
  6. #6 Carden. Mark, 21.04.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die Industrie schreibt...............
    Die Erfahrung sagt............

    Ich würde hier kein LM21 einsetzen.
     
  7. Yilmaz

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    dito

    wenn schlechte wetterverhältnisse herschen wird dieser zeug nie fest :)
     
  8. #8 suencue, 21.04.2013
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    ich bin volkommen unsicher... ich weiss nicht ob ich die Steine abreißen lassen muss oder nicht.... das kann tatürlich ärger mit dem rohbauer hervorrufen.

    eine andere überlegung ist, LM21 zu lassen und im innenbereich für tragende und nicht tragende wände was festeres zu nehmen, um das schwache LM21 im außenbereich zu unterstützen... ist das sinnvoll?

    wie lange brauch LM21 bei aktuellen wetterverhältnissen bis es fest ist?
     
  9. #9 suencue, 21.04.2013
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    es wurde oben gesagt, dass mindestens mörtelgruppe IIa angesagt ist.

    also, ich habe nochmal eine liste gefunde mit vergleich von mörtelarten. dort steht:


    LM21 druckfestigkeitsklasse M 5
    IIa druckfestigkeitsklasse M 5
    III druckfestigkeitsklasse M 10
    IIIa druckfestigkeitsklasse M 20 usw.

    das bedeutet LM21 verträgt genau so viel druck wie IIa, was als mindestanforderung genannt wurde. es wird nur lansamer fest und paar andere eigenschaften usw. letzendlich kann man sagen, dass es für ein einfamilienhaus mit zwei vollgeschossen geeignet sein müsste. voraussgesetzt es ist fest.

    kann das so bestätigt werden?
     
  10. #10 Tom Köhl, 21.04.2013
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    Wenn Mark Carden und Yilmaz sagen, dass sie hier keinen LM21 einsetzen würden, ist das schon mal eine ganz relevante Aussage. Die solltest Du nicht ignorieren. Ich würde auch empfehlen, konsequent zu bleiben in der Situation.

    Beste Grüße und viel Glück,
    Tom
     
  11. mls

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    was steht zum verwendeten produkt diesbzgl. in der
    zulassung oder in der verarbeitungs-rili des herstellers?
    das ist primär die einzuhaltende mindestforderung.
     
  12. #12 suencue, 21.04.2013
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    dort steht maurermörtel als ausgleichsschicht...

    aber auch n i c h t gruppe I, II, IIa usw.

    habe eben gelesen, dass mörtelgruppe II halb so viel druck verträgt wie LM21
     
  13. mls

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    dann ist doch alles, wenn nicht schön, so doch wenigstens klar.

    andere hersteller beschreiben mauermörtel als mgr III.
    wenn das bei dir nicht der fall ist - s.o.
     
  14. #14 suencue, 21.04.2013
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    hmm, hab ich nicht ganz verstanden... abreisen oder lassen????
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 22.04.2013
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    Noch mal ganz langsam zum Mitdenken:
    Es gibt die Mindestanforderungen. Die werden von den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien und den Normen definiert.
    Eine Norm, die LM21 bei EFH grundsätzlich verbietet gibt es nicht.
    Sagt der Hersteller nichts dazu (was ich mir nicht vorstellen kann) oder gibt er LM 21 frei und hat auch der Tragwerksplaner keine Einwände,wäre LM 21 an der Stelle in Ordnung!

    Das viele hier der Meinung sind, LM 2 gehöre da nicht hin, hat etwas damit zu tun, dass sie sich nicht mit dem absoluten Minimum zufrieden geben (wollen) - aus den verschiedensten Gründen!

    Dein Job wäre jetzt:
    Hersteller anrufen und eine Aussage zu LM 21 einholen. Egal in welche Richtung - dieses irgendwie schriftlich haben!
    Gibt der Hersteller tatsächlich LM 21 frei, den Tragwerksplaner anrufen und ihn um die schriftliche Freigabe bitten.

    Bekommst DU von überall den :biggthumpup:, dann ist alles gut. Gibt einer das nicht frei, dürfen Mauern geschubst werden.
     
  16. #16 suencue, 22.04.2013
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    also, ich habe soeben mit dem Hersteller gesprochen.

    das LM 21 als ausgleichsschicht bei zwei vollgeschossen ist vollkommen ausreichend.
     
  17. H.PF

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    Schriftlich geben lassen...

    Und dann noch der Statiker, der muß das absegnen (schriftlich)
     
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