Nichtabnahme eines Forwarddarlehns

Diskutiere Nichtabnahme eines Forwarddarlehns im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich hier Rat erhalten kann. Folgende Situation: Meine Frau und ich sind Eigentümer eines EFH´s. Zum...

  1. #1 Tagiwara, 24.04.2013
    Tagiwara

    Tagiwara Gast

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich hier Rat erhalten kann.

    Folgende Situation:
    Meine Frau und ich sind Eigentümer eines EFH´s. Zum 01.01.2014 haben wir ein Forwarddarlehn mit der Bank abgeschlossen. Das FWD dient der Ablösung eines Bauspardarlehns.

    Eckdaten:
    Vertragsbeginn: 01.01.2014
    Darlehnssumme: 130.000 €
    Zinsatz/nominal: 2,95%
    Zinsbindung 15 Jahre (Volltilgerdarlehn)
    mtl. Rate: ~ 895 €
    Vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeit: min. 1.250 € / max. 6.250 € pro. Jahr

    Da wir vor haben das Haus zu verkaufen, wollen wir dieses Darlehn nicht abnehmen. Dies habe ich der Bank mitgeteilt und um Mitteilung gebeten, was ich machen muss und was mich das kosten wird.

    Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Vorälligkeitsentschädigung für den entstandenen Schaden sich auf ca. 15.000 € belaufen wird.

    Kann das echt sein? Ich habe im Netz jetzt viele Rechner gefunden, mit dem man die Kosten für die vorzeitige Aufhebung eines laufenden Darlehns berechnen kann, aber für diese "besondere" Situarion bin ich nicht fündig geworden.

    Kann mir jemadn von euch den Rechenweg der Bank aufzeigen? Oder mir sonst Tipps oder Anlaufstellen für Informationen nennen?

    Vielen Dank schonmal.

    Tagi
     
  2. #2 feelfree, 24.04.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Es ist keine besondere Situation, Du kannst einen beliebigen Rechner nehmen. Grob gesagt musst Du den vollen Zinsverlust der Bank begleichen, minus nicht mehr vorhandenes Risiko minus Verwaltungskosten minus Anlagegewinne der Bank für diesen Betrag.
     
  3. #3 DerMarc, 24.04.2013
    DerMarc

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    Evtl. kauft ihr ja was neues und bindet dieses Darlehen ein bzw. nehmt ein neues Darlehen bei der Bank. Dann sollte sich die Bank etwas flexibler zeigen.
    Oder der Abnehmer kann etwas damit anfangen?! Einfach mal mit der Bank reden hilft manchmal schon etwas, grad wenn es die Hausbank ist!
     
  4. Torian

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    Ich meine die Verbraucherzentralen helfen hier weiter.

    Banken "vergessen" wohl bei den Berechnungen manchmal die möglichen Sondertilgungen oder mögliche Ratenerhöhungen einzurechnen. Auch ist es möglich 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer 6-monatigen Frist das Darlehen vollständig zu kündigen. Sowas wird vielleicht auch mal "vergessen"?!
     
  5. #5 bobby81, 24.04.2013
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    Der Betrag klingt zwar sehr pauschal. Kann aber stimmen (Ich hatte auch bereits mehrere Vorfälligkeitsentschädigung angeboten. Da waren es auch so um die 10% des Darlehensbetrages).

    Mit der Bank nochmal reden.
    -> Käufer könnte das Darlehen übernehmen! Dafür kommt ihr ihm mit dem Kaufpreis entgegen!
    -> Ihr kauft euch eine neue Immobilie und braucht das Darlehen!
     
  6. #6 Gurkensalat, 24.04.2013
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    Wenn Du jedes Jahr 6250€ sondertilgst, gleich am Anfang, dann komme ich auf ca. 10 Jahre Laufzeit mit insgesamt knapp 18.000€ gezahlten Zinsen. Da erscheinen mir 15.000€ entgangener Gewinn als eine ganze Menge. Sieht der Vertrag eine kostenlose oder kostengünstige Anpassung der Tilgungsrate in einem bestimmten Fenster vor? (Sind ja schon ca. 5,3% in Deiner Rechnung.)
    Den Tipp mit der Verbraucherzentrale würde ich an Deiner Stelle beherzigen - die solten wissen, was geht und was nicht geht.

    Ganz unabhängig davon: Wieso ein Bauspardarlehen mit Forward-Darlehen ablösen?? Ich dachte immer, man kann Bausparverträge üblicherweise in beliebiger Höhe sondertilgen und kann daher gleich mit billigen Zinsen ran, ohne Forward-Darlehen?

    Beste Grüße
    Gurkensalat
     
  7. #7 Tagiwara, 24.04.2013
    Tagiwara

    Tagiwara Gast

    Danke euch schonmal für die Antworten.

    Zur Frage "Wieso Bauspardarlehn mit Forwarddarlehn ablösen?": Dieses Konstrukt ist so ausgelegt, dass wir einen Bausparvertrag eröffnet haben und diesen direkt komplett angespart haben. Bis zum Erreichen der Bewertungszahl haben wir nur Zinsleistungen erbracht. Ab dem 01.01.2014 ist diese Phase vorbei und es geht in die darlehnsphase (das ganze nennt sich Optimo Bausparen der Deutschen Bank).

    Da der damals vereinbarte Zinssatz aber gut 1% über dem im Februar diesen Jahres liegenden Zinsatz für ein Annuitätendarlehn liegt, haben wir ein Forwarddarlehn abgeschlossen.

    Also im Endeffekt löse ich das Bauspardarlehn sofort in voller Höhe ab, in dem Bewusstsein, ein wenig an Flexibilität bei der Sondertilgung einzubüßen. Da uns die Sondertilgungsmöglichkeit von 6.250 € aber mehr als ausreicht, am Ende der Laufzeit der Kredit aber deutlich günstiger ist, haben wir uns dazu entschlossen.

    Ich habe jetzt eben gelesen, dass die Bank bei der Berrechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, davon ausgehen muss, dass ich ALLE Sondertilgungsmöglichkeiten in Anspruch genommen habe. Das würde ja bedeuten, dass Sie ins. 62.500 € zu meinen Gunsten berücksichtigen muss, oder sehe ich das falsch?

    Die Empfehlung mit der Verbraucherzentrale werde ich beherzigen.
     
  8. #8 Tagiwara, 24.04.2013
    Tagiwara

    Tagiwara Gast

    Ich kann leider den Editierbutton nicht finden:

    Ich habe 5% der Darlehnssumme als jährliche Sondertilgungsmöglichkeit vereinbart. Das sind 6.500 € und nicht wie vorher fälschlicherweise von mir angegeben 6.250 €
     
  9. #9 feelfree, 24.04.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Bei 18000€ Zinsen wie von Gurkensalat berechnet erscheinen mir 15000€ VFE realistisch.
     
  10. #10 Gurkensalat, 24.04.2013
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    So, mit dem neuen Wert zur Sondertilgung und mal genaueren Angaben (d.h. mit Januar 2014, zu dem auch sofort die Sondertilgung kommt) komme ich nur noch auf 16.201,58 Euro Zinszahlungen. Zu Deiner Frage mit den 65.000 zu Deinen Gunsten: im Prinzip ja, aber halt auf die Jahre verteilt. Ich habe jetzt mit diesem Rechner gespielt (Link hatte ich hier irgendwo im Forum gefunden):
    http://tilgung.fmh.de/rechner3/FMH2/tilgungsrechner/
    Wie gesagt: Wichtig wäre die Frage, ob Du die Möglichkeit im Vertrag hast, die Tilgungsrate zu ändern, und in welchem Bereich das möglich wäre. Damit könnte man die Kosten nochmal deutlich drücken.

    Beste Grüße
    Gurkensalat
     
  11. #11 DerMarc, 25.04.2013
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    naja es müssen ja auch nicht alle Zinsen erstattet werden, sondern nur die Differenz zur Umlaufrendite. Deswegen dürfte die Berechnung gar nicht mal eben sooo leicht sein. Vielleicht lohnen sich die 50€ (!?!) bei der Verbraucherberatung...
     
  12. #12 bobby81, 25.04.2013
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    Also den Weg zur Verbraucherzentrale kannst du natürlich machen. Wird dir aber nicht viel bringen befürchte ich! Die Bank hat ein eigenes Berechnungstool für die VFE und das sollte so passen, sonst hätten die bereits vorher Probleme bekommen.

    Der Betrag ist realistisch! Man kann nun prüfen lassen (Verbraucherzentrale) ob man sich noch ein paar EURO sparen kann wegen der Sondertilgungen (Ansch. nicht eingerechnet).
    (Aber der Betrag wird nicht auf 10000EUR oder so fallen!)

    Meine Empfehlung steht oben! :shades
     
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