Werkvertrag auflösen oder andere Firma beauftragen ?

Diskutiere Werkvertrag auflösen oder andere Firma beauftragen ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage - wir sind ein 4 Familien haus und haben als Bauherren einen - na ja - nennen wir es mal Werkvertrag mit der Baufirma...

  1. #1 cougar270477, 24.04.2013
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    Hallo,
    ich habe eine Frage - wir sind ein 4 Familien haus und haben als Bauherren einen - na ja - nennen wir es mal Werkvertrag mit der Baufirma abgeschlossen.

    Diese ist wie so oft am Bau, aller unterste Schublade.

    Besteht zum Beispiel bei mir im Penthouse mit oben auf dem Flachdach anliegender Dachterrasse die Möglichkeit, eine andere Baufirma zu beauftragen ?

    Grund hierfür. Es war ein bestimmter Preis vereinbart, zudem eine nachträgliche Vergrösserung vorgesehen war, diesen Preis habe ich von ihm per Email bekommen.
    Jetzt hat er - weil wir uns natürlich mit ihm verkracht haben, einfach mal den Preis erhöht für die Vergrößerung.

    Daher meine Frage ob man die Baufirma von dem Bau der Dachterrrasse ausschliessen kann und ich es über eine andere Firma selber machen kann ?

    Genauso die Frage ob es überhaupt im Allgemeinen möglich ist, einen Werkvertrag mit einer Baufirma anzufechten oder zu beenden und in Eigenleistung weiterzubauen, ich habe gehört, das bereits andere Kunden mit dieser Firma ähnliche Probleme hatten und die Firma dort nicht mehr weiterbaut. Das sind jedoch EFH gewesen.

    Danke vorab
    Gruß Jens
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Da beginnt schon das Unklare.

    Wir = WEG = Du 1/4 einer Bauherrengemeinschaft? Dann kannst Du ohne die anderen 3/4 gar nichts machen.

    An sonsten - einen Vertrag kann man jederzeit kündigen, das wird aber teuer.
    Wenns nicht all zu teuer werden soll, dann bitte einen Baurechtsanwalt konsultieren.
     
  3. Einmal

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    Was denn nun? Habt ihr oder habt ihr nicht?

    Aha ist das so? Und woher weißt Du das das bei Euch so ist?

    Wenn Du von dem anderen Vertrag
    - zurücktrittst (treten kannst)
    - kündigst oder
    - Dich mit der Baufirma einigst.

    Ansonsten gilt, Pacta sunt servanda. Das ist ein hohes Gut.
    Würde Dir ja auch nicht gefallen, wenn der Unternehmer auf einmal sagt - nö.
    Und wenn Du den Vertrag vorher nicht richtig prüfst (prüfen lässt), ist das nicht das Problem des Unternehmers.

    Ob die Angabe in der Email ein bindendes Angebot war, das kann nur ein Anwalt abschätzen. Warum steht das nicht im Vertrag?

    Dein Post klingt sehr nach Streit. Letztendlich willst Du dein vergrößertes Penthouse und der Unternehmer Geld verdienen, überleg mal, ob es nicht doch die Möglichkeit gibt zusammenzukommen. Ggf. beauftragst Du einen Dritten, Dich fachlich zu vertreten. Das wäre mein erster Weg.

    Parallel würde ganz schnell den Vertrag rechtlich prüfen lassen, auch wenn es jetzt eigentlich schon zu spät ist. Aber vielleicht geht da was.
     
  4. #4 cougar270477, 24.04.2013
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    Danke erstmal zusammen für die Antworten.

    Nun ja Streit haben wir ständig, nicht nur ich - auch die anderen BH, da die Baufirma sehr unorganisiert ist, ständig Versprechungen macht (Einzug KW 50 2012, dann Jan/Feb. 2013, danach irgendwann mal Frühjahr 2013 und jetzt sind wir bereits bei Sommer) und auch sehr sehr unfreundlich ist, die Bauleitung so gut wie nicht präsent ist und wir seit Monaten Emails und Fragen haben, die uns nicht beantwortet werden, wir bekommen nur pampige Emails zurück, nach dem Motto - wir als BH haben keine Ahnung, das läuft immer so (ERST VERPUTZEN, dann Elektroinstallation mit Strippen ziehen, etc. *lach*) und wir schreiben zu viele Beschwerdeemails, weil nichts voran geht und meiner Meinung nach (auch der der anderen bauherren) das schon alles an arglistige Täuschung erinnert.
    Mir ging es eben darum, das ich nun gehört habe, das andere Bauherren, die mit dieser Baufirma bauen, sozusagen den Werkvertrag gekündigt haben, wie das auch immer gehen soll, daher meine Frage wie gut man aus so einer Geschichte raus kommt.
    Letztendlich bleibt uns der Weg eines Sachverständigen nicht erspart, im Notfall sogar eines Anwaltes :-(
     
  5. Einmal

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    Aha - jederzeit? Auf welcher Rechtsgrundlage?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2013
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  7. #7 cougar270477, 24.04.2013
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    Dies würde also bedeuten, gesetz dem Fall die restlichen BH sind damit einverstanden, dass die Baufirma, von der noch nicht geleisteten Zahlung einen gewissen Prozentsatz bekommt...? Wird dass dann im Gericht ausgehandelt oder gibts da einen bestimmten Prozentsatz (auf der Seite habe ich einmal was von 5% und einmal von 15% gelesen)
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2013
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    Nicht von den noch nicht geleisteten Zahlungen!!!

    Alle erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen sind VOLLUMFÄNGLICH zu bezahlen, von den noch nicht erbrachten mindestens 5 %.
    Beweist der Unternehmer, dass ihm mehr als 5% zustehen, muss auch mehr gezahlt werden!
     
  9. #9 Gast036816, 24.04.2013
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    kündigen könnt ihr jederzeit, bezahlen müsst ihr dann trotzdem. andere methode ist, den unternehmer mit mängelanzeigen zu konfrontieren, fristen setzen und hoffen dass die mängel nicht beseitigt werden, die fristen verstreichen oder beides und ihr könnt mit anwalts hilfe kündigen. soll manchmal funktionieren bei schlecht organisierten auftragnehmern.
     
  10. #10 Stingray77, 24.04.2013
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    Alternativ könnt Ihr auch dem Bauträger in Verzug setzen (eine angemessene Frist zu Fertigstellung setzen). Wenn er die nicht einhält könnt Ihr aus dem Vertrag raus und jemand anderen fertig bauen lassen. Ist allerdings auch mit Ärger verbunden und vorher sollte mann jemanden finden der auch bereit ist weiter zu bauen.
     
  11. #11 Gast036816, 24.04.2013
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    verzug setzen nur, wenn im vertrag ein fester termin vereinbart wurde und dieser verstrichen ist. ohne vertragliche terminvereinbarung wird die inverzugsetzung und anschließende kündigung schnell zur bauchtanznummer!
     
  12. Julius

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    Und wenn es wirklich ein BT wäre, klappte es auch nicht mit dem Weiterbau durch Dritte...
     
  13. Einmal

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    Die Frage war natürlich eher rhetorisch gemeint.

    Ich finde es etwas leichtfertig zu raten "man kann den Vertrag jederzeit kündigen" - ohne auf mögliche Folgen hinzuweisen, mit denen man dann leben muss.

    Von der moralischen Seite mal abgesehen:
    Erstens kennen wir den Vertrag nicht und wie dieser Falle geregelt ist.
    Zweitens ist bisher nicht klar, ob die Baufirma sich nicht bisher komplett vertragskonform verhalten hat.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2013
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    Wer lesen kann,....... Für Brillenträger ohne Brille hier nochmal ganz groß:


    Die "Falle" kann nur gemäß BGB geregelt sein. Bestenfalls könnte der Unternehmer seine Ansprüche auf unter 5% begrenzen! Wie wahrscheinlich ist das?
     
  15. Einmal

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    Jetzt wird man hier persönlich angegangen oder wie? Schade das hier manchmal so ein Ton herrscht.
     
  16. H.PF

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    *hust* DAS ist völlig normaler Foren-Ton im Netz... Und hier bist du in einem Bauforum, hier weht ein etwas rauherer Wind, gewöhn dich schon mal dran...
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2013
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    Du unterstellst mir grundlos Leichtfertigkeit und bist dann beleidigt, wenn ich mich wehre?

    Was ist das denn für ´ne Nummer??? Gehts noch?
     
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