Bebauungsplan

Diskutiere Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo ihr Lieben, hat einer von euch Erfahrungen gemacht ob man gegen einen Bebauungsplan vorgehen kann? Wir sind vorletztes Jahr in unser...

  1. #1 Marie85, 24.04.2013
    Marie85

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    Hallo ihr Lieben,

    hat einer von euch Erfahrungen gemacht ob man gegen einen Bebauungsplan vorgehen kann?
    Wir sind vorletztes Jahr in unser neues Haus gezogen, ein Neubau. Ich hab mir unseren Bebauungsplan heute nochmal durchgelesen und ich muss sagen, dass sich kaum einer der Nachbarn an die Auflagen hält. Jedoch möchte ich auf der sicheren Seite sein. Es geht eigentlich um unsere Entwässerung. Wir haben so einen großen Entwässerungs-Graben durch unser Grundstück und der nimmt uns schon sehr viel Fläche weg. Jetzt habe ich überlegt ob man evtl. auf Höhe des Grundstücks eine Gerade Fläche aus Holz auf Steltzen baut. So bleibt ja der Graben erhalten und wir gewinnen Platz.
    Einer von der Gemeinde hat mal zu mir gesagt "man muss ja nicht immer gleich aufschreien sondern einfach machen"
    Trotz dessen wäre ich, wie auch immer gerne auf der sicheren Seite....
    Ich weiß sonst nicht wie ih den Platz nutzen soll, und ich will ihn ja nutzen :-(
     
  2. #2 ManfredH, 24.04.2013
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    ManfredH Gast

    Wie lautet denn die Festsetzung des Bebauungsplans, die dieses Vorhaben verbietet?
     
  3. #3 ManfredH, 24.04.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nachtrag:
    Ja, man kann gegen einen B-Plan vorgehen - das würde bedeuten, ihn anzufechten.
    Ist aber nicht das, was m.E. für euer Anliegen sinnvoll und angemessen wäre, und wahrscheinlich auch aussichtlos.

    Besser wäre es, eine Befreiung von der entsprechenden Festsetzung zu beantragen, mit plausibler Begründung. Sofern die Festsetzung tatsächlich euer Vorhaben verbietet, siehe mein 1. Posting
     
  4. #4 Marie85, 25.04.2013
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    Ich habe gestern mal mit dem Amt telefoniert und es ist da tatsächlich festgeschrieben, dass nur innerhalb der Baugrenzen was gemacht werden darf. Dann haben wir also ca 150 qm totes Land gekauft....
     
  5. #5 mastehr, 25.04.2013
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    Außerhalb darf man sich weder aufhalten noch etwas anpflanzen? Oder was heißt "was machen"?
    Bei mir sind es 480 m². Aber bald wird Rasen geplanzt; dann ist es nicht mehr tot.
     
  6. #6 Marie85, 25.04.2013
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    "was machen" heißt bebauen. Man darf auch nichts drüber bauen. Z. b. eine Brücke :-(
    Oder eine Terasse aus Holz oder so.
     
  7. #7 ManfredH, 25.04.2013
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    ManfredH Gast

    Wie mastehr schon geschrieben hat, ist "was machen" eine ziemlich unklare Formulierung. Aber wenn damit die Errichtung von (Haupt-)Gebäuden gemeint ist, dann ist das ganz normal und bei ungefähr 99,9 % aller Bebauungspläne der Fall. Eigentlich ist nämlich genau das der Sinn und Zweck von Baugrenzen...

    Wir haben übrigens um unser Haus herum auch ziemlich viel freie Fläche. Wir sagen dazu allerdings nicht "totes Land", sondern nennen es "Garten".
     
  8. #8 Marie85, 25.04.2013
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    Der Graben ist aber ca. über 1 meter tief und 3 meter breit. ;) da kann man nicht wirklich was machen. Deswegen sage ich dazu totes Land...
    Und wie geschrieben, man darf nichts darüber bauen und immer auf die andere Seite springen um da eine pflanze zu gießen oder sonstiges finde ich auch nicht so toll.
    Man darf dort jedenfalls nichts bebauen das steht da nur. Dh ein Häuschen oder so.
     
  9. #9 ManfredH, 25.04.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Du willst doch auch kein Häuschen bauen?!

    Und wenn es nur um eine Holzterrasse oder eine Brücke über den Graben geht, dann würde ich es eben einfach mal mit einem Befreiungsantrag mit vernünftiger Begründung versuchen. Ist kein grosser Aufwand, und danach hast du zumindest verbindlich Klarheit Die telefonische Auskunft des Bauamtsmitarbeiters muss nicht unbedingt mit der Entscheidung des Gemeinde-/Stadtrats übereinstimmen.

    Die andere Frage in diesem Zusammenhang wäre natürlich, was zuerst da war.... euer Grundstück, oder der B-Plan, der möglicherweise vor dem Grundstückskauf nicht richtig zur Kenntnis genommen wurde?
     
  10. #10 Mauerfall, 25.04.2013
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    Naja, wenn ich mir unseren und einige andere BPläne hier im Forum so anschaue, dann frage ich mich schon, ob bei der Festlegung tatsächlich immer Sachverstand im Spiel ist, oder ob sich da ein paar Planer / Gemeinderäte auch einfach mal austoben wollen...
     
  11. #11 Marie85, 25.04.2013
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    Doch ich würde am liebsten ein Häuschen bauen aber der Herr von der Behörde sagte mir da sei keine Chance.
    Ja das mit dem Befreiungsantrag versuche ich mal.

    Ja der b-Plan stand da schon, nur ich empfand es dort nicht als wirklich sichtbar. Das war wohl etwas blauäugig. Als wir uns das Grundstück angeschaut haben, war dieser Graben auch noch nicht da. Nach dem Notartermin kam das erwachen.
     
  12. #12 Marie85, 25.04.2013
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    Da gebe ich dir vollkommen recht Mauerfall!
     
  13. #13 Gast036816, 25.04.2013
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    das hast du nicht gewusst, als du das grundstück gekauft hast?
     
  14. #14 ralph12345, 25.04.2013
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    Was konkret sagt der B-Plan, was verbietet der? Jegliche Bauliche Anlagen?
    Und was konkret soll da hin?
    Erst heisst es Du willst da nur eine gerade Fläche aus Holz machen, dann solls ein Häuschen werden..

    Ansonsten kann man aus einem Graben bestimmt auch was nettes machen. Hänge abflachen und einen kleinen Teich rein.. Schön gestalten und bepflanzen. Allemal schöner als die langweiligen topfebenen mit der Wasserwaage ausgerichteten Rasenflächen. Aber zugegeben, dazu muß der Platz über sein.

    Ist der Graben denn erst frisch angelegt worden?
     
  15. #15 Marie85, 25.04.2013
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    Ich möchte eine gerade Fläche aus Holz machen um da ein Häuschen drauf zu stellen. Das ist das beste. Wenn es erlaubt wäre. Das ist es aber nicht. :-(
    Jetzt überlege ich wie man es sonst sinnvoll nutzen kann.
    Ich zitiere gleich die Formulierung
     
  16. #16 Marie85, 25.04.2013
    Marie85

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    Nebenanlagen gemäß § 14 BauNV und genehmigungsfreie Bauten gem. § 63 LBO sind nur innerhalb der Baugrenzen und der als Fläche für Nebenanlagen gekennzeichneten Bereiche zulässig Dies gilt nicht für Stellplätze und Zufahrten.
     
  17. #17 Marie85, 25.04.2013
    Marie85

    Marie85

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    Und: das Fließprofil der Entwässerungsgräben darf nicht eingeschränkt werden.
     
  18. ypg111

    ypg111 Gast

    Wohnt Ihr Buchholz i.d. Nordheide? Welches Neubau-Gebiet ist es denn? Wir fahren oft nach B., um uns die Neubaugebiete anzuschauen :)

    Gruss Yvonne
     
  19. ypg111

    ypg111 Gast

    Uuups, gibt es jetzt einen Grund, nicht mehr zu antworten, wo ich/irgendwer mal ansagt, er könnte sich das mal anschauen??? :smoke
     
  20. #20 Gast036816, 27.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Marie - ihr habt ein grundstück gekauft mit einem landschaftsprägendem entwässerungsgraben drin. für dich/euch blöd gelaufen, wenn ihr euch da nicht vollständig informiert habt oder nicht alle informationen vorher offen gelegt wurden. das wirst du mit einem antrag auf befreiung kaum ausgleichen können. von irgendwelchen eigenmächtigen veränderungen an dem entwässerungsgraben ohne genehmigung solltet ihr abstand nehmen. das könnte nachteilig werden. ich würde mich jetzt über die notwendigkeit des grabens erkundigen und mit welchen auswirkungen ihr rechnen müsst, wenn der graben seinen zweck erfüllen soll, falls es nicht schon bekannt ist.
     
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