Vorzeitige Abnahme

Diskutiere Vorzeitige Abnahme im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bin hier hoffentlich im richtigen Unterforum, falls nicht, bitte verschieben. Nach einigem Rumrechnen und Angebote einholen steht nun...

  1. #1 altetante, 25.04.2013
    altetante

    altetante Gast

    Hallo,

    bin hier hoffentlich im richtigen Unterforum, falls nicht, bitte verschieben.

    Nach einigem Rumrechnen und Angebote einholen steht nun fest, dass es sich für uns lohnt, Bodenbeläge, Fliesen und Malerarbeiten in Eigenleistung zu machen. Damit sollte ich auch bald mal anfangen. Der Bauleiter möchte davor dann aber eine Abnahme machen und wohl erst dann würde ich einen Schlüssel für die Haustüre kriegen. Die ist nämlich seit letztem Wochenende geschlossen.

    Frage: ab wann kann oder sollte ich überhaupt als Laie eine vernünftige und für mich nicht später womöglich "nachteilige" Abnahme machen? Das kann ja wenn, dann eh nur eine Art Teilabnahme sein, denn es fehlen noch die Türen und soweit ich weiß, haben die noch nichtmal angefangen, den Estrich trockenzuheizen. Vom Rest im Haus ganz zu schweigen. Also welche Punkte wären das dann ggf. überhaupt?

    Wie lange sollte ich noch warten, welche Risiken bestehen bei einer verfrühten Abnahme?

    Was ich noch machen muss:
    - an den Decken die Nähte zwischen den Betonteilen fertig spachteln + schleifen (wurde schonmal gemacht)
    - ein paar kleinere Trockenbauteile aufstellen, in die dann aber der Elektriker noch Steckdosen setzen muss
    - sämtliche Malerarbeiten
    - Bodenbeläge (Parkett), ob man den Estrich vorher auch noch schleifen muss, müsste ich erfragen
    - Fliesenarbeiten. Ist eh nur rel. wenig, nur Boden
    - groben Zementputz im Bad irgendwie geglättet kriegen. Notfalls vomMaler...

    Das Meiste kann ich eh erst machen, wenn alles trockengeheizt ist...

    Was meint Ihr? Lieber noch eine Weile warten und dann eben auch später einziehen?

    Gruß
    altetante
     
  2. #2 Gast036816, 25.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn teilabnahmen erforderlich werden - teilleistungen werden durch dritte verdeckt- musst du diese auf verlangen abnehmen. mängel und restleistungen dieser arbeiten sind schriftlich festzustellen. wesentliche mängel und restleistungen berechtigen zur abnahmeverweigereung.
     
  3. #3 altetante, 25.04.2013
    altetante

    altetante Gast

    Naja, der Grund war mir schon klar. Wenn ich Tapeten und Parkett draufklebe, sieht man ja nix mehr vom Putz usw.

    Aber ich wollte halt wissen, ob es z.B. Sinn macht, zu warten bis der Estrich fertig trockengeheizt wurde und ein Protokoll vorliegt. Hätte ich bei einer früheren Abnahme überhaupt noch Anspruch auf das Protokoll oder eine Restfeuchtemessung? Meines Erachtens nach eigentlich nicht bzw. nur Protokoll, oder? Weil die Restfeuchte würde doch den BT ja gar nicht mehr interessieren, wenn er für die Bodenbeläge nicht mehr in der Verantwortung ist...

    Oder kann man diese Feuchtemessungen usw. als Restleistungen auch mit aufnehmen? Sowas kommt doch sicherlich öfter vor. Was ist denn da üblich? Gibt es Dinge, die ich einfach lieber NICHT so früh abnehmen sollte?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Du hast es nicht verstanden!

    Du musst nicht das gesamte Haus abnehmen! Sondern nur die jeweilige TEILleistung.

    Beispiel Fliesen im Bad als Eigenleistung. Du musst abnehmen:
    Den Putz im Bad, die Badewanne und andere montierte Objekte sowie den Estrich. Alles nur bezogen auf den Raum BAD. Alle anderen Räume bleiben unabgenommen, ebenso Fassade, dach usw!

    Noch eine wichtige Information für Dich! Abnahme ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, dass Du als Bauherr bzw Käufer tätigst und zu dem Du "Gäste" (z.B.Bauleiter) einladen kannst!

    Ich an Deiner Stelle würde dem Bauleiter folgendes mitteilen:
    Du wirst ihn jedesmal vor Beginn einer Leistung von Euch rechtzeitig (2-3 Tage) informieren, damit er an Deiner Teilabnahme der Leistung teilhaben kann, wenn er mag.
    Im Gegenzug forderst Du ihn jedesmal auf, Eure Teilleistung, an der SEINE Handwerker noch etwas machen müssen (Eli im Trockenbau) oder an denen SEINE Handwerker etwas beschädigen könnte (eigentlich alles) nach der Fertigstellung abzunehmen! Letzteres machst Du mit Fristsetzung!, weil danach die Leistung als abgenommen gelten dürfte (dürfte, weil wir den Vertrag nicht kennen)

    Und zu DEINEN Abnahmen nimmst Du Dir einen SV mit. Und machts jedesmal ein schriftliches Protokoll

    Die CM MEssung ist EURE Sache, wenn Ihr die Böden in Eigenleistung verlegt.

    Zum Thema Zutritt. Wenn Ihr mit einem BT baut, wäre das in gewissem Rahmen i.O.
    Habt Ihr aber einen GU oder GÜ, habt IHR das Hausrecht und er macht sich ggf. sogar strafbar, wenn er Euch den Zutritt untersagen will und Ihr keinen Schlüssel bekommt.
     
  5. #5 Gast036816, 25.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn zum estrich - da fussbodenheizung - ein aufheizprotokoll gehört und dies liegt nicht vor, sind die vollständigen leistungen fussbodenheizung und estrich nicht erfüllt. ob du dann rechtsgeschäftlich abnimmst und dies im protokoll vermerkst oder auch nicht, bleibt dir überlassen. die situation ist für den laien nun mal schwierig zu überschauen, das liegt jedoch an der eigenleistung. der auftragnehmer möchte dabei nur seine risiken eingrenzen. ist nachvollziehbar und legitim.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2013
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  7. #7 altetante, 25.04.2013
    altetante

    altetante Gast

    Es ist ein BT, weshalb ich ja auch kein Problem mit dem "Aussperren" habe, im Gegenteil. Dann latscht nicht jeder Neugierige aus der Nachbarschaft durch die Wohnungen.

    Ralf, gute Tipps, das hilft doch schonmal weiter. Das ich nicht das Ganze Haus abnehme, versteht sich von selbst. Aber eben die Problematik, dass ohne abschließbare Wohnungstüre da jederzeit noch ein Handwerker was beschädigen könnte, find ich z.B. auch doof und fragte mich, was ich denn außer dem Putz und Estrich da groß abnehmen soll.
    Die schon eingebaute Duschwanne z.B. läuft derzeit noch auf das Risiko des BT, ein entsprechender Hinweis auf eine bereits erfolgte Abnahme durch den BL gegenüber dem Sanitärer hängt an der Türe. Damals war ich zufällig auch dabei. Wenn ich das jetzt wiederrum abnehme, weil ich direkt daneben noch eine Mauer setze oder fliese, dann könnte ja jederzeit jemand Fremder das Ding zerkratzen und ich guck in die Röhre. Hmpf.

    Mist mit der CM-Messung. Dann wart ich wohl besser mindestens, bis der Parkettleger in den Nachbar-EG-Wohnungen mit dem Boden anfängt. Und den Rest dann wohl wirklich besser erst kurz bevor ich da loslege. Dauert ja noch ein bischen.

    Kann mir jemand in etwa sagen, wie aufändig so eine Messung ist? Das könnte ich doch bestimmt beim Parkettleger, der eh vor Ort ist, separat beauftragen, oder? Sehr teuer das Ganze?

    Danke erstmal.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Deswegen ja die Abnahme durch den BL nach Ende der jeweiligen Eigenleistung.
    Dann hälst Du fest - Duschwanne ohne Kratzer - und wenn danach ein Kratzer entsteht, ist klar, wer dafür haftet :D
     
  9. #9 Gast036816, 25.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist jetzt eben dein problem, das hast du dir auch selbst geschaffen. eine cm-messung ist kein abnahme-relevanter punkt. den estrich kannst du abnehmen, wenn alles andere abgewickelt ist und vorliegt. das trocknen des estrichs liegt nicht in der hand des auftragnehmers.
     
  10. #10 altetante, 25.04.2013
    altetante

    altetante Gast

    Da ich die wohl hauptsächlich an Wochenenden mache und der BL da garantiert nicht gleich Montagmorgen vor Ort ist zum abnehmen, ist das Risiko leider schon noch da. Wenn auch eher gering, denn wer sollte da noch rein. Ist halt theoretisch möglich.

    Aber egal, das werd ich jetzt schon irgendwie hinbekommen. Lieber ein bischen länger warten, als auf feuchtem Untergrund rumtapezieren oder gar Parkett legen.
    Hoffe jetzt einfach mal, dass ich nicht aus Unwissenheit mir noch im Nachhinein riesen Ärger mache mit der ganzen Sache....
     
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