Hangabsicherung zum Nachbarn - wer ist zuständig?

Diskutiere Hangabsicherung zum Nachbarn - wer ist zuständig? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir hatten bis vor 3 Jahren ein leicht schräges Gartengrundstück. Dann wollten die neuen Nachbarn bauen und da unsere Straße zu eng für den...

  1. #1 Bellaqueen, 25.04.2013
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    Wir hatten bis vor 3 Jahren ein leicht schräges Gartengrundstück. Dann wollten die neuen Nachbarn bauen und da unsere Straße zu eng für den Baustellenverkehr gewesen wäre und nicht tragfähig ist, wurde unser und auch der Hang des Nachbargrundstücks zu Gunsten einer Baustraße entfernt. Wir hatten jetzt also 3 Jahre eine Baustraße im Garten. Diese wurde bereits wieder zurück gebaut, spricht der Schotter entfernt und der alte Boden, jetzt allerdings ohne Humusschicht, wieder eingebracht. Da wir den Garten nun in Gänze als gerades Grundstück nutzen wollen, wurde der Hang nicht wieder angeschüttet.
    So weit die Ausgangssituation.

    Unser Nachbar befragte uns zu Baubeginn wie wir nach Abschluß der Arbeiten unser Grundstück haben wollten und wir einigten uns auf die Begradigung. Wir wußten allerdings nicht, daß er selber seinen Garten wieder teilweise aufschütten wollte. Das geschah und nun haben wir
    ad 1) seine Hangabsicherung also eine Schräge in unserem Garten
    ad 2) diese ist nicht gesichert bzw. begrenzt oder bepflanzt

    Laut Vertrag muß unser Grundstück renaturiert werden.
    Meine Fragen:
    wer muß den entstandenen Hang absichern und die Kosten tragen?
    wie sichert man so einen Hang (Niveauunterschied bis zu 2,50 m) sinnvoll und dauerhaft sicher ab?


    Unser Nachbar hat jetzt einfach 2 Baumstämme direkt an der Grenze eingegraben und denkt, das reicht sowohl als Absicherung wie auch als eine Art Zaun.
    Laut Bauamt und Gemeindevorschriften sind aber nur bestimmte Zäune bestimmten Aussehens sowie verschiedene Hecken zulässig.
    Die Stämme sind aufgrund des Niveauunterschieds nur von unserer Seite aus zu sehen und sehen gelinde gesagt besch... aus.
    Bitte keinen Vorschlag diese zu begrünen, da auf unserer Seite ja nur Schräge ist und wie gesagt eine richtige Sicherung/Abfangen des Geländes fehlt.
    Müssen wir diese Art der stümperhaften Sicherung überhaupt akzeptieren?

    Ach ja: wir wohnen in Bayern.
     
  2. H.PF

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    Schreib mal bitte eine PN an den Admin Josef, das du deinen Wohnort geändert haben möchtest auf Bayern, besser noch die Stadt. Das Baurecht erfordert solche Angaben recht oft und deswegen ist das hier so Vorschrift...
     
  3. #3 Bellaqueen, 11.05.2013
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    Ach ja: es wäre ganz toll, wenn mal jemand, der eine Idee zu meinem Beitrag etwas dazu schreiben würde. Bin da echt ratlos.
    Es muß doch leute geben, die derlei schon erlebt haben...
     
  4. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,

    was wurde denn zum Rückbau vereinbart?
    Gibt es Fotos von der momentanen Situation?
    Wer die Höhe des gewachsenen Bodens verändert, ist üblicherweise für die Absicherung zuständig. Es kann allerdings Ausnahmen geben.
     
  5. #5 ralph12345, 17.05.2013
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    Mach mal zwei Skizzen zum Querschnitt des Geländeverlaufs, vorher + nachher. So ist das etwas schwer, sich das vorzustellen.
    Wenn der Nachbar schwer aufgeschüttet hat, muß er abfangen und zwar auf SEINEM Grundstück. Wenn Du abgegraben hast, mußt Du abfangen, auf Deinem Grund.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.05.2013
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    Nun, ich würde sagen, wenn im Vertrag nur die Renaturierung vereinbart wurde, dann wird das bedeuten, dass die alte Gefällelage herzustellen war. Wenn Ihr die nicht mehr wolltet, dann habt Ihr qusi abgegraben und seid für die Hangsicherung verantwortlich - auch in €
     
  7. #7 ralph12345, 17.05.2013
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    Nunja, wenn man durch die eigene neue Höhenlage sagen wir 20cm mehr als vorher zum Hang beiträgt und der Nachbar dann noch 0,8 Meter dazu aufschüttet, dann würde ich mal sagen 80% der Hangfläche sollten auf Nachbars Grund liegen und 80% der Kosten trägt auch der Nachbar. Und über die Art der Abfangung - Optik einigt man sich. Alles am besten vorher, sonst ist der Streit vorprogrammiert. Bei Aufschüttungen müsste eventuell eine Baugenehmigung her, hat der Nachbar da dann nicht ohnehin Mitspracherecht weil quasi Grenzbebauung?

    Einfach mal machen und hinterher gucken wer zahlt und ob alle so zufrieden sind ist dämlich.
     
  8. #8 DonRoberto, 06.06.2013
    DonRoberto

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    mit betonierten L-steinen den hang sicher.
     
Thema: Hangabsicherung zum Nachbarn - wer ist zuständig?
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