Arbeitsaufnahme Gewerbetreibender

Diskutiere Arbeitsaufnahme Gewerbetreibender im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir stehen kurz davor einen Neubau zu beginnen und gleichen gerade Angebote verschiedener Finanzierungsunternehmen ab. Dabei...

  1. #1 Anna1985, 26.04.2013
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    Hallo zusammen,

    wir stehen kurz davor einen Neubau zu beginnen und gleichen gerade Angebote verschiedener Finanzierungsunternehmen ab. Dabei ist durch die Selbständigkeit meiner Lebensgefährten immer wieder die Frage aufgekommen, was hier als "Arbeitsaufnahme" angesehen wird.

    Zum konkreten Fall:

    Erste "Buchung" für die Gewerbetätigkeit (Anschaffung eines Laptops): März 2010
    Auszahlung des Gründungskredites: Juni 2010
    Eröffnung nach Umbau, etc.: Sep 2010

    Was würde ihr sagen, welches Datum könnte hie relevant sein, um den Anfang der Selbständigkeit zu beziffern? Vielleicht hat da ja jemand auch Erfahrung mit der Materie?

    Lieben Dank
    Anna 1985
     
  2. #2 DerMarc, 26.04.2013
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    Antragsdatum des Gewerbescheins?! Ab dem Datum hast du ein Gewerbe...
     
  3. R.B.

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    Fast richtig. Buchungen, Kredite etc. das sind alles Dinge die zum Geschäftsablauf gehören, und das logischerweise erst nach der Gewerbeanmeldung. Der Stichtag ist also das Datum das in der Gewerbeanmeldung unter "Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit" genannt wird. Dieses Datum kann mit dem Ausstelldatum der Gewerbeanmeldung übereinstimmen, muss aber nicht. Es kann später, unter Umständen auch früher liegen.

    Also einfach mal in die Gewerbeanmeldung schauen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Anna1985, 26.04.2013
    Anna1985

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    eine kleine Korrektur: es handelt sich um einen Freiberufler, d.h. es gibt keine Gewerbeanmeldung
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Bei freiberuflicher Tätigkeit sollte das Meldedatum beim Finanzamt ausreichen. Dort wird die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit ja gemeldet, das FA prüft dann auch, ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Kolumbia, 29.04.2013
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    In der Aufzählung habe ich nicht gelesen, dass Du einen Gewerbeschein hast. Aber sicherlich erfordert ja der Gründungskredit einen solchen Nachweis.
     
  7. R.B.

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    Alle Beiträge lesen. Da war im Nachtrag von einer "freiberuflichen Tätigkeit" die Rede, und nicht von einem Gewerbe.

    Gruß
    Ralf
     
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