Brandschutz; Aufenthaltsraum im Keller und Versicherung

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  1. Lupo09

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    Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen!!!

    Frage1.
    Wir Wohnen in einen 5 Familienhaus. Vom Hausflur geht einen Treppe runter in den Keller und dann gibt es zwei Gänge zu den einzelnen Kellerräumen. Wir haben nun auf einer Seite eine normale Holztür eingebaut. Sie dient halt der Vorbeugung gegen Diebstahl. Der Vermieter verlangt nun von uns, dass wir die Tür aufgrund der Brandschutzverordnung entfernen. Auch wenn die Tür seit ca. 10 Jahren eingebaut ist. Oder muss zwingend eine Brandschutztür vorhanden sein ?
    Frage2.
    Wir haben unsere Waschküche so eingerichtet, dass er laut Vermieter als zusätzlicher Aufenthaltsraum genutzt werden kann. Er verlangt nun, dass wir bei unserer Versicherung diesen Raum zusätzlich anmelden und Versichern. Außerdem verlangt der Vermieter eine Kopie des Schreibens unserer Versicherung als Beweis. Bei unseren Auszug, sollen die baulichen Veränderungen entfernen werden. Das werde ich dann auch tun. Dann entferne ich eben den Fliesenboden und die Wandverkleidung. Aber müssen wir den Kellerraum, den wir als 1-2-mal im Jahr für Feierlichkeiten nutzen wirklich zusätzlich bei der Versicherung als zusätzlicher Wohnraum anmelden und mitversichern? Nach der Bauordnung entspricht die Größe, Deckenhöhe Lichteinfall usw. meines Erachtens nach nicht einem Aufenthaltsraum.
    Welche Versicherung es sein soll wissen wir auch nicht. Der Versicherungsmakler wusste es allerdings auch nicht.
     
  2. #2 rotstift68, 26.04.2013
    rotstift68

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    Als Mieter in einem MFH stellt sich auch für mich die Frage, gegen was Du den neuen "Aufenthaltsraum" versichern sollst.

    Der Raum gehört mit zum Gebäude und ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasserschäden versichert.

    Das was sich in dem Raum befindet, gehört Dir, das kannst Du in Deiner Hausratversicherung mitversichern, wenn aber nur mal für eine Party die Musikanlage drinsteht, macht das auch wenig Sinn.

    Einzig die Gebäudeschäden bei einem Einbruch könnte die Hausratversicherung sinnvoll erscheinen lassen, so könnte dein Vermieter sicher sein, dass die aufgebrochene Tür zum Aufenthaltsraum auch bezahlt wird. melde einfach deiner Hausratversicherung, dass Hausrat bis EUR 1.000 im Rahmen der versicherungssumme im Aufenthaltsraum im Keller als mitversichert gelten. Dann sind alle glücklich und Dich kostet das nix.
     
  3. #3 Gast036816, 26.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    1. bei einer zusätzlichen tür geht es in der regel eher um zusätzliche brandlast - holztür - und möglicherweise das versperren eines fluchtwegs. unter den aspekten muss die tür raus und der vermieter muss etwas unternehmen zur diebstahlsicherung unter beachtung der brandschutzauflagen.

    2. wenn es kein aufenthaltsraum im sinne der lbo ist, dann darf der raum als solcher auch nicht genutzt werden. wahrscheinlich wirst du dafür keine versicherung finden, die das trägt.
     
Thema: Brandschutz; Aufenthaltsraum im Keller und Versicherung
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