Kanalanschluss nach Grundstücksteilung

Diskutiere Kanalanschluss nach Grundstücksteilung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo an Alle, ich bin neu hier und hoffe dass ich das hier in die richtige Ecke schreibe... Ich habe mich hier angemeldet weil mich eure...

  1. #1 itzlbritzl, 26.04.2013
    itzlbritzl

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    Hallo an Alle,

    ich bin neu hier und hoffe dass ich das hier in die richtige Ecke schreibe...
    Ich habe mich hier angemeldet weil mich eure Meinung zu der folgenden Situation die ich euch gleich schildern werde interessiert. Oder was ihr an meiner Stelle machen würdet.

    Ich habe ein Grundstück gekauft, dass ich demnächst bebauen werde. Auf dem Grundstück stand schonmal ein Haus. Von dem her sind alle Anschlüsse bereits vorhanden. Das Grundstück wurde aber durch 2 geteilt. Jetzt ist es so, das der vorhandene Kanalanschluss auf dem anderen Grundstück liegt und der Wasseranschluß und der Regenwasserkanal auf meinem Grundstück. Das bedeutet ich muß einen neuen Kanalanschluß legen lassen. Die Besitzer vom anderen Grundstück reden nun wie selbstverständlich davon dass sie ja einen Kanalanschluss haben und der Wasseranschluss liegt ja und kommt auch von meinem Grundstück.
    Soweit so gut. Ich denke das ich da schon gefragt werden muß und meine zustimmung geben muß um ihnen das zu erlauben. Mich würde nun interessieren wie sowas Normal geregelt wird, bzw. wie man sich da meistens einigt. Weil ich denke mir wenn ich schon den Kanalanschluss zahlen muß, dann sollen die anderen sich doch einen Wasseranschluß und einen Regenwasserkanal Anschlussen machen lassen. Alternativ bin ich am Überlegen ob ich Sie fragen soll ob wir uns meinen Kanalanschluss teilen wollen, da ihrer ja eigentlich uns beiden gehört. Und im Gegenzug würde ich ihnen gestatten die beiden Anschlüsse die bei mir sind zu benutzen.

    Wie seht ihr das ganze und wie würdet ihr handeln?

    viele Grüße
    Markus
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Also gibt es einen notariellen Kaufvertrag und alle Unterlagen sind gefertigt.
    Dann ist es ganz einfach:
    a) es gibt eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit, die den Nachbarn ein Leitungsrecht für deren Anschlüsse über Dein Grundstück verbriefen. Dann musst Du sie lassen.
    b) so etwas gibt es nicht. Dann musst Du gar nichts zulassen!

    Ich würde IMMER für getrennte Anschlüsse plädieren.
     
  3. #3 meisterLars, 30.04.2013
    meisterLars

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    Und mal am Rande bemerkt:
    Nur weil das Grundstück/die Grundstücke irgendwelche Anschlüsse hat/haben, heißt das noch lange nicht, dass hier nichts neu verlegt werden muss bzw. dass man sich mit 2 Häusern jeweils einen Anschluss teilen kann.
    Hier wäre dann der jeweilige Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.
     
  4. Julius

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    Der zweite Grundstücksteil ist derzeit auch nicht bebaut?

    Und was ist mit Strom, Telefon, ggf. Gas, BKabel?

    Hinweis:
    Es kann - unabhängig von der nachbarrechtlichen Frage - sein, daß die vorhandene Kanalleitung (zumindest des Schmutzwasserstranges) gar nicht mehr benutzt werden kann oder darf!
     
  5. ISYBAU

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    Wie auch immer eine nachbarschaftliche Lösung aussieht, sie sollte immer vertraglich eindeutig und dauerhaft abgesichert werden. Der nächste - wie der aktuelle Eigentümerwechsel - und bauliche Änderungen bescheren sonst nur Probleme!

    Separate Anschlüssen haben Vor- und Nachteile (z.B. Kosten), gemeinschaftlich benutzte (Nachteil wie bei einem von 2 Kindern genutzten Teddybären) auch.
     
Thema: Kanalanschluss nach Grundstücksteilung
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