Irsinnige Aufforderung zum Einmessen?

Diskutiere Irsinnige Aufforderung zum Einmessen? im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; ...na dann kann ich schon mal attestieren das 80% der Planer nicht richtig informieren, ich habe mal rumgefragt, keiner meiner Bekannten die vor...

  1. #21 sindbad68, 10.08.2013
    sindbad68

    sindbad68

    Dabei seit:
    11.09.2012
    Beiträge:
    149
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Ebersbach / Fils
    ...na dann kann ich schon mal attestieren das 80% der Planer nicht richtig informieren, ich habe mal rumgefragt, keiner meiner Bekannten die vor kurzem gebaut haben wussten davon. UND: Warum sollte der Planer verpflichtet sein, wenn es noch nicht einmal die Stadt / Behörden richtig hinbekommen??
     
  2. DirkZ1

    DirkZ1

    Dabei seit:
    13.04.2012
    Beiträge:
    412
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Inform.
    Ort:
    Viernheim
    Benutzertitelzusatz:
    Metaller
    Recherchier' mal nach "Gebäudeeinmessungspflicht".

    Auszug aus dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

    Pflichten und Befugnisse
    § 21
    Aktualität des Nachweises von Gebäuden
    (1) Wird ein im Liegenschaftskataster nach § 9 Abs. 1 nachzuweisendes Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, haben die betreffenden Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bis zu dem Zeitpunkt, in dem die tragenden Teile und die Dachkon- struktion vollendet sind (Fertigstellung des Rohbaus), die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmes- sung und die anschließende Fortführung des Liegenschaftskatasters zu veranlassen. [...]


    Ist doch alles klar, oder?

    PS: Diese Verpflichtung verjährt nie.
     
  3. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Danke Dirk!

    @Sindbad
    Kein Architekt oder grob "Planer" ist verpflichtet, den so armen Bauherren zu informieren.
    Der Bauherr ist per Gesetz verpflichtet, das Gebäude einmessen zu lassen - niemand sonst.
    Kennt er das Gesetz nicht, ist ihm dieses Versäumnis selbst zuzuschreiben.
    Unwissenheit schützt bekanntlich ... und so weiter.

    Es ist auch müßig darüber zu debattieren, wer wann was verkauft.
    Diese Daten müssen gepflegt und verwaltet werden - und das kostet Geld.
    Der Aufwand hierfür ist immens - s. Umstellung auf ETRS89/UTM und ALKIS.

    Die Übernahme einer Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster ist in NRW zumindest kostenfrei. In den anderen BL wird dies aber wohl auch so sein.(?)

    Gezahlt wird also für eine Leistung, die der Bauherr zu beantragen hat.

    Wieso sollte die Allgemeinheit diese Kosten übernehmen?
    Wenn ich Deine Polemik noch einmal aufgreife :bierchen:, dann könnten auch die Notarkosten und die des Grundbuchamtes übernommen werden.
    Der Erdaushub wird doch vom Tiefbauer verkauft - also müsste er MIR doch was bezahlen, damit er mir die Baugrube ausheben darf? :bierchen:

    Sorry, aber solche Gedanken schweifen nur vom eigentlichen Thema - nämlich der Sinnhaftigkeit einer Gebäudeeinmessung, ab.

    Als Bauherr komme ich bereits in den Genuss der älteren Gebäudeeinmessungen.
    Was wäre ein Bebauungsplan ohne aktuelle Bestandsgebäude?
    Wieviel mehr müsste ich für meinen Lageplan ausgeben, weil in der Liegenschaftskarte keine Gebäude dargestellt sind und diese nur für diesen einen Zweck aufgemessen werden müssten?

    Ein paar thematische Pläne und Karten, wo Gebäude zum Teil auch in generalisierter Form auftauchen:
    Flächennutzungsplan
    Bebauungsplan
    Straßenplanungen
    Bestand und Planung von Kanal-, Brauchwasser-, Strom-, Gasleitungen.
    Hochwasserschutz
    Emissionsschutz in verschiedenen Formen
    Wasserscheiden
    Gewässerkarte
    Statistische Bezirke
    Baulückenkataster
    Grünflächenkataster
    Baulastenkataster
    Schulwegeplan
    Biotopflächen
    Landschaftsplan
    Altlasten
    Bergbau
    Containerstandorte
    Energieatlas

    ... und tausend andere ...

    Aber ich darf auch gleich noch ein wenig Benzin ins Feuer gießen ...
    Da alle Welt so gerne 3D sieht, gibt es Überlegungen, dass demnächst das Gebäude des Bauherren nicht nur im Grundriss erfasst wird.
    Hinzu kommen dann Eingangs- und Firsthöhe, Traufe, HGH oder DS.
    Und da die Dachformen, die bisher nur total abgespeckt aufgenommen werden) nun einmal angepackt sind, kann man auch gleich noch Verspünge in den Obergeschossen Lage- und höhenmäßig aufmessen, die man bisher ignorieren durfte.
    Aus diesen Daten können dann schöne 3D-Modelle gebastelt werden.

    Irgendwann vielleicht wirst Du dann auf Deinem Navi genau die Straßen und die Gebäude sehen, an denen Du gerade vorbeifährst.
    Das macht die Orientierung doch ungemein einfacher - oder?
    Wer wird diesen Mehraufwand wohl bezahlen müssen?

    Bääätsch - Du als Bauherr natürlich! :hammer: :winken
     
  4. #24 sindbad68, 15.09.2013
    sindbad68

    sindbad68

    Dabei seit:
    11.09.2012
    Beiträge:
    149
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Ebersbach / Fils
    :winken, jau hast ja Recht, aber irgendwie bezahlt man immer wieder doppelt. Wenn die Navihersteller Ihre Daten anbieten, dann auch nicht kostenlos, sondern dafür bezahle ich ja schon, und die Hersteller bezahlen wiederum dafür dass diese von unserem Staat die Karten verwenden dürfen. Das ist dann auch so wie der von Dir ins Spiel gebrachte Tiefbauer: Den bezahle ich, dass er meinen Dreck wegfährt und dann bezahle ich dafür dass er mir wieder Dreck bringt :respekt !! Nicht schlecht, aber irgendwie bezahle ich ja auch hier die Dienstleistung des "Weg- und Anfahrens". Mir geht es ja auch darum, dass man die Dinge - insbesondere auf den Behörden- von den Abläufen her etwas besser koordinieren kann, und dann wundert sich auch keiner mehr, wenn gleich alles erledigt ist. Kann ja nicht sein, dass dann 5 Jahre später jemand vom Katasteramt angehechelt kommt und nochmal die Hand auf hält.
    Aber lassen wir die Diskussion - grins. Ich habe mich schon daran gewöhnt, dass Bauherren in allen Belangen die Letzten in der Nahrungskette sind.
     
  5. coco77

    coco77

    Dabei seit:
    13.09.2011
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    lehrerin
    Ort:
    Recklinghausen
    für mich gehört das einfach zum hausbau mit dazu und die kosten darüber waren uns VORHER bekannt.

    unser haus wurde 6 monate nachdem es fertiggestellt war eingemessen (die garagen sollten auch schon da sein hieß es).

    da wir mit den direkten nachbarn zusammen eingemessen wurden konnten wir 20% der kosten sparen.

    es ergab sich bei uns eine summe von knapp 800€ (haus bis zu einem wert von 300.000€).

    allerdings hab ich keine pläne oder ähnliches erhalten. der vermesser teilte uns mit, dass uns die stadt einen auszug aus der flurkarte überlassen wird sobald wir eingetragen wären...
     
  6. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Eine Frage in diesem Zusammenhang:
    Wie geht man eigentlich mit der Rechnungsstellung durch Rohbauer oder z.B. auch Abnahme im Falle eines GÜ mit dem Thema "Einmessung" um, wenn diese noch nicht erfolgt ist?

    Normalerweise erstellt der Vermesser ja für Bauantrag einen ersten Plan und zum Baubeginn das Schnurgerüst. Nur weiß man bei Rechnungsstellung bzw. Endabnahme ja ggf. nicht, ob das Haus auch genau so gebaut wurde solange die Endeinmessung noch nicht erfolgt ist. Gibt es hier Rechtssicherheit (z.B. Wertung als versteckter Mangel) oder sollte die Abnahme dann z.B. nur unter dem Vorbehalt einer dem Plan entsprechenden Einmessung geschehen?
     
  7. #27 Geodesy, 20.11.2013
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Die Einmessung zeigt aber nur die absolute Position, ob es realtiv richtig ist zeigt Dir die Vermessung auch nicht immer.

    Soll heißen; die Lage des Hauses auf dem Grundstück bezogen auf das Koord-System (absolut) wird vermessen, die relativen Maße des Hauses nach Plan muss im lokalen System wird nur durch Versprünge, Hausbreite und -länge vermessen, mehr nicht.
     
  8. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Das verstehe ich nicht ganz: Ich baue in einer Baulücke "auf dem Dorf". Grenzsteine gibt es nicht. Wenn ich meinen Vermesser richtig verstanden habe, nutzt er Fixpunkte (z.B. Kanaldeckel) und GPS zur Posiionsermittlung. Er hat ja auch das Schnurgerüst so gestellt. Dann müsste er doch überprüfen können, ob das Haus auch jetzt dort steht.

    Ansonsten gibt es natürlich einen Katasterauszug und die Zeichung Grundstück/Haus für Bauantrag (hat ebenfalls mein Vermesser gemacht).
     
  9. #29 Geodesy, 20.11.2013
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Ja, er baut sich ein lokales System auf und durch freie Stationierung bekommt er lokale Koordinaten. Türlich kann er überprüfen ob die Eckpunkte auch dort stehen wie er sie abgesteckt hat.

    Ob das Haus auch so gebaut wurde wie vereinbart, erkenne ich damit aber nicht, nur in der Grundform, mehr nicht.
     
  10. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Aha - ok, ja auch die Grundform kommt es mir an.

    Um zurück zur Ausgangsfrage zu kommen: Angenommen es gibt eine Abweichung und die Einmessung findet erst später statt. Gibt es hier Rechtssicherheit (z.B. Wertung als versteckter Mangel) oder sollte die Abnahme dann z.B. nur unter dem Vorbehalt einer dem Plan entsprechenden Einmessung geschehen?
     
  11. #31 Baufuchs, 21.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für NRW gilt, dass (unabhängig von der späteren Einmessung für Kataster), der Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung Gebäudestellung und Höhenlage des Gebäudes nachzuweisen sind.

    BauONW Paragr. 81 (2).
     
  12. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Danke für den Hinweis - das ich irgendwann einmessen lassen muss, ist schon klar. Der Zeitpunkt nur nicht.
     
  13. #33 Geodesy, 21.11.2013
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    3 Monate nach Gebäudefertigstellung (Fertigstellungsanzeige an das Bauordnungsamt)
     
Thema: Irsinnige Aufforderung zum Einmessen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gebäudeeinmessung was wird gemessen

    ,
  2. gebäudeeinmessung strafe

    ,
  3. Gebäude einmessen

    ,
  4. aufforderung zur gebäudeeinmessung,
  5. gebäudeeinmessung bayern gartenhaus,
  6. haus einmessen,
  7. Habe-1989-ein-Gebäude-errichtet-es-ist-nicht-in-Liegenschaftskarte-eingetragen,
  8. aufforderung zur gebäudevermessung,
  9. muss ein neubau für das kathasteramt ausgemessen sein,
  10. ist eine vermessung des carports nach 25 jahren rechtens?,
  11. Strafe nicht Vermessung haus,
  12. katasteramt einmessung carport,
  13. Einspruch gebäudeeinmessung,
  14. gebäudeeinmessung Einspruch kosten bayern,
  15. muss ich terassenüberdachung einmessen lassen,
  16. haus nicht einmessen lassen strafe,
  17. neubau wann einmessen lasse,
  18. gebäudeeinmessung kosten bayern,
  19. gebäudeeinmessung bayern kosten,
  20. carpprt wird eingemessen,
  21. Wann muss ein Anbau eingemessen werden,
  22. einmessung Grundstück neubau Bayern verpflichtend,
  23. neubau beim katasteramt einmessen lasen,
  24. Welche Gebäude muss man einmessen,
  25. vermessen rohbau verwarnung
Die Seite wird geladen...

Irsinnige Aufforderung zum Einmessen? - Ähnliche Themen

  1. Aufforderung zur Abgabe des Bauschlüssels rechtens?

    Aufforderung zur Abgabe des Bauschlüssels rechtens?: Hallo, nach dem ganzen Stress der letzten Monate hatten wir uns eine kleine Auszeit gegönt um dann ein wirkliches Chaos vorzufinden. Es gab...
  2. Vorgaben zur Aufforderung einer Angebotsabgabe

    Vorgaben zur Aufforderung einer Angebotsabgabe: Hallo Experten, da dies mein erster Beitrag ist, vielleicht kurz etwas zu mir: ich heiße Björn, bin Mitte dreißig und Projektleiter Software im...
  3. Musterschreiben: Aufforderung zu Fertigstellung der Arbeiten

    Musterschreiben: Aufforderung zu Fertigstellung der Arbeiten: Hallo Zusammen! Ich suche nach Beispielen, wie man eine Aufforderung an einen Handwerker schreibt Arbeiten endlich fertigzustellen!!! Die...
  4. Aufforderung zur förmlichen Abnahme, welches Datum gilt hier?

    Aufforderung zur förmlichen Abnahme, welches Datum gilt hier?: Hallo, es geht um den VOB § 12 Abnahme. Ich zitiere nochmal den passus: """""Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung -...
  5. Verwarnung für Corinna72: Aufforderung zum Rechtsbruch

    Verwarnung für Corinna72: Aufforderung zum Rechtsbruch: Beitrag: Feuchtigkeit in Grenzwand - Doppelhaushälfte wurde nie gebaut Benutzer: Corinna72 Regelverstoß: Aufforderung zum Rechtsbruch...