Aufmaß/Abrechnung Entwässerungsrinne nach VOB

Diskutiere Aufmaß/Abrechnung Entwässerungsrinne nach VOB im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, heute ergab sich bei mir auf der Baustelle ein Problem, bei dem ich mir eigentlich immer ganz sicher war. Beim Aufmaß der...

  1. #1 Monokel, 30.04.2013
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    Hallo zusammen,

    heute ergab sich bei mir auf der Baustelle ein Problem, bei dem ich mir eigentlich immer ganz sicher war.

    Beim Aufmaß der Entwässerungsrinne an einer Straße, zusammen mit dem Auftraggeber, wollte dieser jeweils die Straßenabläufe von der Gesamtlänge der Rinne abziehen.
    Die Abrechnungseinheit der Rinne ist [m]. Die Rinne besteht aus Rinnenplatten (30/30).
    Laut VOB ist doch geregelt, dass Einbauten erst ab einer Länge von 1,00m abgezogen werden müssen. Da meinen Straßenabläufe aber nur eine Länge von 50cm haben, kann ich die auch einfach übermessen.
    Der AG behauptet jedoch, dass ich sie abziehen muss und will mit trotz VOB das Aufmaß nicht genehmigen.

    Jetzt die simple Frage: wer hat Recht?
    Ich bin jetzt etwas verunsichert, da mein AG schon etwas länger als ich im Geschäft ist, allerdings will ich mich nicht so leicht unterbuttern lassen.
    Ist der Begriff "Einbauten" in der VOB eigentlich genau definiert? Und zählt meine Rinne aus Rinnenplatten auch zu "Entwässerungsrinnnen" nach VOB?

    Im Voraus schonmal Danke.

    Monokel
     
  2. #2 wasweissich, 30.04.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also wenn ich von einem einlauf zum anderen eine rinne baue und dann von dem zweiten zum dritten habe ich zwischen den einläufen rinne gebaut ...
     
  3. #3 Gast036816, 30.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der unternehmer etwas abzieht, was er nach vob/c nicht muss, dann musst du dieses akzeptieren und dem auftrggeber so durchstellen. korrigierst du ein aufmaß zugunsten des auftragnehmers nach oben und für den auftraggeber sind das mehrkosten, dann er dir den differenzbetrag vom honorar abziehen. du bist der erfüllungsgehilfe des bauherrn. deine aufgabe ist es jetzt nicht, dem unternehmer bei einer prüfung von rechnungen und aufmaßen zu mehr geld zu verhelfen.
     
  4. #4 OLger MD, 30.04.2013
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    Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, oder im LV etwas anderes vereinbart wurde, dürfen nach DIN 18318 Abs. 5.9 die Einbauten <= 1m übermessen werden. Falls der AG sich stur stellen sollte: lohnt es sich denn wegen Iks x 0.50m Rinne zu streiten?
    Biete ihm im Gegenzug an, das Zuschneiden der Steine an den Einbauten/Abläufen dann gesondert zu berechnen. Das Übermessen soll eigentlich die beiden ggf. erforderlichen Schnitte kompensieren.
    Gruß
    Holger
     
Thema: Aufmaß/Abrechnung Entwässerungsrinne nach VOB
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