Bauen mit Architekt - Auswahl, Vertrag, Honorar, etc.

Diskutiere Bauen mit Architekt - Auswahl, Vertrag, Honorar, etc. im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Und welches Vorgehen würden die anwesenden Architekten jetzt empfehlen? ... ... auf die Antwort bin ich auch gespannt. Im Grunde gehe ich...

  1. Einmal

    Einmal

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    ... auf die Antwort bin ich auch gespannt.

    Im Grunde gehe ich auch wie von "Nutzername" beschrieben vor - wobei wir noch bei der Auswahl sind (also irgendwo zwischen a und c). Meist 1-2 Gespräche. Den Punkt, dass die Chemie stimmen muss, kann ich für mich nur bestätigen. Hat nicht mit der Kompetenz zu tun.

    Überrascht hat mich, dass es Büros gibt, für die ein EFH für 300-350T€ (inkl. Planung) scheinbar uninteressant ist, zumindest bekommt man Termine nur >4 Wochen für ein Erstgespräch, dann eben nicht.

    Die Adressen haben wir von Bekannten / Architekturtag etc. von Häusern die uns gefallen. Parallel sprechen wir mit ein paar GÜ, die freie Planung mit Architekten anbieten.
     
  2. #22 Manfred Abt, 03.05.2013
    Manfred Abt

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    Da noch keine Antwort eines Architekten vorliegt und ich noch ein paar Minuten Zeit hab.

    Hierzu so eine Anleitung schreiben, dass sie auf viele (nie alle) Fälle passt und einem nicht permanent die Worte im Mund umgedreht werden erfordert mindestens eine Stunde Arbeits- oder auch Freizeit.

    Viele der hier mitschreibenden Planer (Architekten und planende Ingenieure) hat hierzu schon zigmal seinen Senf genau zu solchen Fragen abgegeben. Ich habs auch selbst vor einigen Jahren schon mal runtergeschrieben. Aber jetzt bin ich nicht mal bereit, meinen alten Uralt-Beitrag zu suchen. Und es gibt auch keinerlei Anspruch darauf, wie gesagt, es ist unsere Arbeits- oder unsere Freizeit und der hier angefragte Aufwand ist ziemlich hoch.

    Einen dieser Uralt-Beiträge von mir (8 Jahre alt) hat ja schon der TE zitiert.
     
  3. #23 Gast036816, 03.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es gibt keine generallinie als vorgehensweise. jedes projekt ist anders, die anforderungen der bauherrn sind unterschiedlich, jedes umfeld anders, die beteiligten ändern sich ........

    kann man fortsetzen. deswegen ist die diskussion darüber mehr als sinnfrei oder flüssiger als wasser.
     
  4. Seev

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    Was ist das Werk? Nur ein Haus??

    Danke und Gruß
    Seev
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso "Nur" ein Haus.
    Ja - der Werkerfolg ist das Haus, das vertraglich vereinbart ist.
     
  6. Seev

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    Hintergrund der Frage ist nicht theoretischer Natur. In den LP steht ja nichts direkt vom Haus (oder? ... obwohl ich das bekommen habe), aber die dort beschriebenen Leistungen fehlen mir noch großteils. Deshalb die Frage: was umfasst das Werk?
     
  7. #27 Gast036816, 03.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das muss im vertrag verankert werden, in der hoai steht es nicht drin.
     
  8. Seev

    Seev

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    Vielleicht muss ich anders fragen: kann ein Haus mangelfrei sein, wenn z.B. große Teile der Planung etc. fehlen?
     
  9. #29 Gast036816, 03.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kann sein, wird eher selten vorkommen.
     
  10. Seev

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    Im Vertrag stehen die beauftragten LP der HOAI.
    Was die umfassen, steht im HOAI-Kommentar. Es sagte mir mal einer, dieser habe in dieser Hinsicht Gesetztescharakter.
     
  11. #31 Gast036816, 03.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die hoai ist ein instrument zur schaffung von abrechnungsregelungen bei planungsleistungen. die hoai definiert nicht, was der verantwortliche planer zu leisten hat.
     
  12. #32 ThomasMD, 03.05.2013
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    AW: Bauen mit Architekt - Auswahl, Vertrag, Honorar, etc.

    ...und es nichtmal für nötig befunden, das Zitat als Solches zu kennzeichnen. Oder habe ich da was übersehen?


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  13. Seev

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    Ja, das ist mir schon bekannt - und vermutlich auch dem Anwalt, der das damals zum HOAI-Kommentar angemerkt hatte.
    Wie sollte man es sonst in der Vertrag reinschreiben als unter Bezug auf die HOAI-Grundleistungen?
     
  14. #34 Gast036816, 03.05.2013
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    Gast036816 Gast

    der genaue leistungsumfang und inhalt muss gemeinsam mit dem architekten formuliert werden.
     
  15. mls

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    jain.
    der genaue leistungsumfang ergibt sich u.a. aus dem vertrag.
    der vertrag ist nach dem beschrieb eindeutig.
     
  16. Orkati

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    Wie schafft man es dann sich vor Zusatzrechnungen des Architekten zu schützen für Arbeiten die notwendig sind aber geschickt aus dem Vertrag herausgelassen wurden?
    Eigenen Sachverstand auf eigener Seite zur Vertragsgestaltung hinzuziehen?
     
  17. mls

    mls Bauexpertenforum

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    was sollen diese formulierungen implizieren?
    eine objektive fragestellung ist das nicht!
     
  18. #38 Gast036816, 04.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zusatzrechnungen basieren erst einmal auf zusätzlichen leistungen, wenn es im vertrag nicht enthalten ist und der bauherr dieses fordert, warum muss man sich davor schützen? ein konkretes beispiel wäre sinnvoll.
     
  19. Orkati

    Orkati

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    Als konkretes Beispiel ein Vergleich mit den Bau- und Leistungsbeschreibungen von Bauträgern. Hier wird immer gewarnt, dass dort versucht wird vieles wage zu beschreiben und herauszulassen um nachher Nachträge stellen zu können, weil die Leistung benötigt wird.

    Genauso kann es doch ein Architekt versuchen, wenn die genaue Leistung erst im Vertrag beschrieben wird. Möglichst viel herauslassen um nachher Zusatzrechnungen schreiben zu können für Dinge die im Vertrag bewußt nicht genannt wurden.

    In beider Fällen denkt der Bauherr als Laie, dass er ein rundum sorglos Paket zum definierten Pauschalpreis bekommt. Einmal das Haus komplett, einmal die Planleistung komplett. Nachher wird dann abgezockt, wie hier immer gewarnt wird.

    Deshalb wäre doch ein eigener Sachverstand auf eigener Seite auch bei der Vertragsgestaltung mit einem Architekten sinnvoll, um sich hiervor zu schützen genau wie bei der Vertragsgestaltung mit einem BT, oder?
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Mein Gott, Orkati - wenn man absolut keine Ahnung hat, dann sollte man sich einfach mal raushalten. Aber das ist Dir ja nicht möglich, weil DU dann ja nicht gegen Architekten stänkern könntest!
    In jeder Debatte um Architektenleistungen musst Du Deinen unqualifizierten Nörgelsenf einbringen.

    Entweder bist Du jetzt in der Lage, KONKRETE abrechnungsfähige Zusatzleistungen zu benennen oder Du hälst Dich hier raus!
    Möglichkeit drei kennst Du auch!
     
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