Absturzhöhe bei Abböschen + Stützmauer

Diskutiere Absturzhöhe bei Abböschen + Stützmauer im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, nach Abgraben unseres Grundstückes verbleibt an einer Grenze eine Differenz zur ursprünglichen Höhe von ca. 1,42 m. Diese müssen wir...

  1. #1 Knobler, 04.05.2013
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    Hallo,

    nach Abgraben unseres Grundstückes verbleibt an einer Grenze eine Differenz zur ursprünglichen Höhe von ca. 1,42 m. Diese müssen wir nach § 909 BGB in geeigneter Weise abfangen.

    Ab der Grenze werden wir daher abböschen in einer Höhe und Breite von jeweils 45 cm (Abböschen im 45 ° Winkel). Es ergibt sich beim rechtwinkligen Dreieck somit eine "Schräge" von ca. 63 cm. Hier werden wir kleine Büsche o. ä. pflanzen.

    D. h. wir befinden uns schon 45 cm auf unserem eigenen Grundstück und werden hier dann eine 1 m hohe Stützmauer aus L-Steinen anbringen. Somit ist alles korrekt abgefangen nach BGB und Nachbarrechtsgesetz.

    Und jetzt die Frage:
    Wie wird hier die Absturzhöhe bzw. -sicherung bewertet ? Sind wir hierfür verantwortlich ? Letztlich befinden wir uns 45 cm auf unserem Grundstück und nicht auf der Grenze. Und ich habe in der LBO Baden-Württemberg § 3 Abs. 1 Satz 1 gelesen, dass eine Absturzsicherung erst ab "mehr als 1m" erforderlich ist. Zählt die Abböschung in diesem Sinne dazu oder ist mit dem 1 m eine Senkrechte gemeint ? In jedem Falle sollten wir vermutlich bei der Auftragserteilung für die Stützmauer darauf achten, dass genau 1 m Höhe vereinbart wird und die ausführende Firma die Haftung dafür übernimmt.

    Gruß Knobler
     
  2. #2 wasweissich, 04.05.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das kann ins auge gehen . hört sich kreativ an , geht aber wahrscheinlich nicht gut abnahmetechnisch , weil 45 cm weniger als ein schritt ist .

    da wird ein zaun fällig oder eine wesentlich längere böschung .
     
  3. #3 Bautine, 04.05.2013
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    Egal, ob vorgeschrieben oder ob nicht: Bei einer 1 m hohen Stützmauer würde ich auf alle Fälle eine Absturzsicherung machen. Oder sicher gehen, dass
    1) zwischen den Grundstücken ein (stabiler) Zaun gebaut wird und
    2) Kinder von meiner Grundstücksseite die Mauer nicht als Balancierstrecke nutzen werden.
     
Thema: Absturzhöhe bei Abböschen + Stützmauer
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