Bebaubarkeit in bestehendem Wohngebiet ohne B-Plan, §34

Diskutiere Bebaubarkeit in bestehendem Wohngebiet ohne B-Plan, §34 im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsmitglieder, mit Genuss und Interesse lese ich inzwischen seit über zwei Jahren Beiträge in diesem Forum. Meist mit großem Interesse...

  1. emtece

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    Liebe Forumsmitglieder,

    mit Genuss und Interesse lese ich inzwischen seit über zwei Jahren Beiträge in diesem Forum. Meist mit großem Interesse und häufig auch mit einem leichten Schmunzeln. ;-)

    Ich selbst hatte die Gelegenheit im letzten Jahr ein Grundstück in meiner Traumgegend in Niedersachsen, nahe der Landesgrenze Bremens zu erwerben. Die beim Kauf existente alte Bebauung wurde inzwischen von mir abgerissen.

    Im Straßenverlauf finden sich fast nur eingeschossige Gebäude. Die abgerissen Immobilien waren ebenso eingeschossiger Bauweise. Lediglich mein direkter Nachbar hat meiner Meinung nach ein zwei geschossiges Haus, welches ein Mix aus Walm- und Mansarddach ist.

    Angehängt habe ich ein PDF, das euch hoffentlich die aktuelle Situation aufzeigt. Die Hausnummer 59 gehört mir. Das letzte Bild zeigt den aktuellen Stand nach Abbruch.

    Besteht eurer Meinung nach hier die Chance, sich bei geltendem Paragraph 34, hier eine zweigeschossige Stadtvilla zu bauen?

    Ich freue mich auf eure Urteile und wünsche allen einen schönen Abend.

    Grüße sendet

    Michi... Den Anhang Top-View.pdf betrachten
     
  2. #2 Pruefhammer, 07.05.2013
    Pruefhammer

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    wenn du doch schon zwei Jahre mitliest hättest du deine Frage auch anders formulieren können:
    Besteht eurer Meinung nach hier die Chance, bei geltendem Paragraph 34, hier zweigeschossig zu bauen?
     
  3. #3 NixPlan, 07.05.2013
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    hat er doch im Titel gechrieben :
    Ich denke es ist durchaus möglich, dein Nachbar ist 2-geschossig, dein Gegenüber auch wie es aussieht.
    Stell eine Bauvoranfrage dann wirst du das schnell rausbekommen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Vorsicht - das kann nach hinten losgehen!
    In solcher Lage niemals als Laie eine Bauvoranfrage stellen! Vom Fachmann eine mit Beweisen hinterlegte Anfrage formulieren lassen.

    Der Laie fragt:
    Das Amt schreibt zurück: Nö, weil .....
    Der Fachmensch schreibt:
    Damit hat das Amt ein Problem. Ein "Nö" wäre dezidiert zu begründen und die Begründung sollte gerichtsfest sein.
    Da kommt man viel eher zu einem "Ja"

    Der Nachbar dürfte ziemlich sicher II haben, das Haus gegenüber vermutlich auch.
     
  5. emtece

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    News // Bauvoranfrage

    Liebes Forum,

    vielen Dank für die bisherigen Kommentare.

    Zwischenzeitlich habe ich eine Bauvoranfrage beim zuständigen Landkreis gestellt (siehe Datei).
    Nach positiver Bewertung der zuständigen Gemeinde, positivem Befinden der Sachbearbeiterin hat nun der Amtsleiter sein Veto eingelegt.

    Die nächsten Tage habe ich ein Gespräch zur Bauberatung.

    Vorher bin ich sehr auf die Meinung von euch gespannt, und möchte gerne wissen, wie Ihr die bisherige Begründung der zuständigen Sachbearbeiterin bewertet. Speziell stimmt mich die Aussage von Ihr nachdenklich, dass die Optik eine Bewertungsgrundlage sein kann.

    Das Statement ist Folgendes:

    Sehr geehrter Herr B.,

    wie ich Ihnen bereits telefonisch Ende letzter Woche mitteilte, habe ich eine Ortsbesichtigung durchgeführt um mir ein Bild von der Umgebung zu machen.
    Ich habe meine Einschätzung nun mit meinem Amtsleiter besprochen. Hieraus resultierend ergibt sich allerdings Gesprächsbedarf.
    Ein Einfügen des durch Sie geplanten zweigeschossigen Baukörpers ist unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude nicht eindeutig gegeben.
    Hierbei kommt es in erster Linie auf den optischen Eindruck und weniger auf die rechnerische Geschossigkeit an (dabei ist bei den benachbarten Beispielen ggf. sogar rechnerisch die I-Geschossigkeit gegeben). Der optische zweigeschossige Eindruck der geplanten Stadtvilla ist in der Umgebung straßenseitig nicht vorhanden, sondern wenn seitlich verlagert.
    Die Gemeinde wurde von mir ebenfalls erneut um Stellungnahme gebeten, da die bisherige Stellungnahme die entsprechende Prüfungsgrundlage nicht berücksichtigt.

    Ich bin heute (aufgrund diverser Termine) telefonsich nicht zu erreichen und möchte Sie daher bitten mich ab morgen telefonisch oder per Email zu kontaktieren. Sollten Sie einen Gesprächstermin wünschen , können Sie einen Terminvorschlag auch gerne per Email zukommen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Den Anhang Bauvoranfrage_rev01_13052013 - Anonym.pdf betrachten
     
  6. #6 Gast036816, 13.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    irgendwie passt du ja in das ensemble der dorfschönheiten, jeder baut sein ding, niemand nimmt rücksicht auf den historischen bezug eines gewachsenen dorfs. die sogenannte stadtvilla im dorf ist natürlich die krönung des geschmacklosen bauens.
     
  7. emtece

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    Next! ;-)
     
  8. #8 Der Bauberater, 14.06.2013
    Der Bauberater

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    Im 34er steht "nach Art und Maß" ist für das Einfügen erforderlich. Da steht nichts von "optischem Eindruck".
    Wenn die 57 und 44 tatsächlich 2VG haben, dann hätte ich gar keine Bauvoranfrage gestellt sondern gleich den Antrag. Nu müsst ihr euch einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" bescheiden lassen und dann gips einen Widerspruch! :shades
     
  9. #9 Baufuchs, 14.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @emtece

    Da hast Du ja genau das gemacht, wovon Dir in #4 abgeraten wurde.

    Ziemlich clever.....

    Ansosten hat Baubetrater in #8 Recht. "Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung" ist erforderlich, nix Optik.

    Allerdings wird gern die Karte "das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden" aus §34 gezogen.

    Diskussionen über Bauvorhaben nach § 34 sollten Laien niemals mit dem Bauamt führen, da sind Fachleute gefragt.
     
  10. #10 Thomas B, 14.06.2013
    Thomas B

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    ....dass dieser vollständig seine Funktion verloren hat und aus diesem Grund außer Kraft tritt.

    Das sind ganz sicher Formulierungen mit denen man beim zuständigen Amt Applaus erntet!

    Wieso sollte der der B-Plan "außer Kraft treten"? Weil es im Umfeld Abweichungen gibt? Dann beantrag eine Befreiung von den festsetzungen des Bebauungsplans.

    Dessen Rechtskraft in Frage zu stellen ist hierbei sicher eine geniale Strategie......:mega_lol:
     
  11. emtece

    emtece

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    Update mit Entwurf

    Guten Abend an alle Forums-Mitglieder,

    vielen Dank für eure Kritik und Stellungnahmen.

    Inzwischen ist trotz meines leihenhaften Anfragens die Bauvoranfrage positiv bewertet worden.

    Anbei möchte ich nun meinen ersten Entwurf zur Diskussion stellen. Die beschriebenen Änderungen werden die nächsten Tage in der Zeichnung umgesetzt.

    Ich freue mich auf eure Meinungen.

    Den Anhang Updates.pdf betrachten
     
  12. #12 Gast036816, 24.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn´s denn schee mocht!
     
  13. Taipan

    Taipan

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    Da passt die vorangehende nunmehr abgerissene Bebauung deutlich besser in das Dorfbild.
     
  14. emtece

    emtece

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    Ja und nein. Es fehlt natürlich ein Überblick über den Durchschnitt der Häuser. Innerhalb eines Radius von ca. 500m wurde of ähnlich gebaut, auch häufig Staffelgeschosse und Stadthäuser. Hierbei handelt es sich allerdings um andere B-Plan Gebiete.
     
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