VOB/C Vertragsbestandteil, aber nicht zugänglich?

Diskutiere VOB/C Vertragsbestandteil, aber nicht zugänglich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, unsere Handwerker haben z.T. in den Angeboten gem. VOB stehen. Der Teil C ist da wohl der entscheidende und für die Abrechnung...

  1. #1 Passatbark, 07.05.2013
    Passatbark

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    Guten Abend,
    unsere Handwerker haben z.T. in den Angeboten gem. VOB stehen.
    Der Teil C ist da wohl der entscheidende und für die Abrechnung massgebend.
    Nun würde ich gerne alle Vertragsbestandteile lesen können , bevor ich einen Vertrag unterzeichne / Auftrag erteile.
    Im Internet ist der Teil C anscheinend nicht frei zu bekommen und wird ähnlich behandelt, wie DIN Normen. Zugang zur Online Ausgabe habe ich für 72 EUR netto gefunden.

    Ist das normal, dass ich Geld einsetzen muss um Kenntnis von allen Vertragsbedingungen/-bestandteilen zu erlangen?
    Oder müssen die /können die Handwerker mir diese VOB Teil C zugänglich machen?

    Oder muss man das von Auftraggebern (auch im Privatsektor) erwarten, dass Sie sich die VOB selber vorab kaufen - sind im Verhältnis zur Auftragssummer ja eher weniger Euronen.

    Gruss
    Jörg
     
  2. H.PF

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    VOB B ist der Teil für die Abrechnungen und der ist frei zugänglich.

    DIN-Normen und so hat dein Planer und Bauleiter. Musst du nicht selber kaufen (VOB C SIND nämlich viel DIN-Normen oder ähnliches...)

    Die hat keiner komplett vorrätig da liegen, müssen wir uns selber auch kaufen, kannst du sowieso nix mit anfangen.

    Um damit was anfangen zu können musst du Ahnung von der Sache haben und genau wissen was da steht. Und welche Normen zusammen spielen und welche Normen sich wiedersprechen.

    Nix für nen Laien.

    Deswegen muß man Verträge auch von einem Anwalt und einem Bauspezialisten prüfen lassen
     
  3. H.PF

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    VOB A + B kostenfrei im Netz

    C kostet in der Gesamtausgabe bestimmt mehrere tausende von Euros, würd mich nicht wundern wenn das 5-stellig wird...

    Da kauft ein Handwerker sich auch nur das was er grad braucht... Da steht ja ALLES drin, von den Tiefbauern bis zu den Dachdeckern...
     
  4. #4 Gast036816, 07.05.2013
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    Gast036816 Gast

    vob/a braucht er aber nicht.

    vielleicht klärt uns TE erst einmal auf, in welcher konstellation er was baut und welche erfüllungsgehilfen für welche aufgaben er an bord hat.
     
  5. #5 Carden. Mark, 07.05.2013
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    Du meinst die ATV`s die mit der DIN 18229 Anfangen und jeder VOB Gesamtausgabe beiliegen?
    Ich habe Gestern erst wieder einem Bauherren das Gesamtbuch geschenkt.

    http://www.amazon.de/VOB-Gesamtausg...=1367958951&sr=8-1&keywords=vob+gesamtausgabe
     
  6. H.PF

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    Ich meinte eher die Vollversion mit allen dazugehörigen Kommentaren und komplett allen aktuellen Din...


    Danke, die da kauf ich glaub ich auch mal, das kannste ich nicht...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2013
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    Ähhhh - Holger, meinst Du wirklich Teil B???

    Bei mir stehen die Abrechnungsregeln in Teil C!

    @ TE - Du kannst gerne auf die Vereinbarung des Teils C verzichten. Er holt Dich auch ohne Vereinbarung bei einem BGB Vertrag mit ziemlicher Sicherheit ein, weil es eben keine anderen üblichen Fachregeln für die Abrechnung nach Einheitspreisen gibt.
    Wenn Du sie haben willst -> link von Mark oder jede gute Fachbuchhandlung!
     
  8. #8 NixPlan, 08.05.2013
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    da sollte normalerweise im Angebot stehen: die VOB kann bei uns im Büro nachgeschlagen werden.

    Also wenn die VOB, egal welcher Teil, Vertragsgrundlage wird, so muß der Handwerker dir diese auch zugänglich machen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2013
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    Hohoho - das mit der Kenntnisgabepflicht kenne ich nur vom Teil B, da dieser als AGB gewertet wird!
     
  10. #10 Gast036816, 08.05.2013
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    da reicht es nicht, dass man im büro die vob/b einsehen darf, die muss schwarz auf weiss übergeben werden.
     
  11. #11 OLger MD, 08.05.2013
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    zum Beispiel das gelbe Buch als Leihgabe vom Baubetrieb an den AG bis zur Bezahlung der Schlussrechnung.
     
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