Änderungen Stahlfaserbeton

Diskutiere Änderungen Stahlfaserbeton im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mich interessiert die Stahlfaserbetongeschichte im Bereich eines Fundamentes eines EFH. Ich habe hier im Forum bereits alte...

  1. #1 Semian35, 09.05.2013
    Semian35

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    Hallo zusammen,
    mich interessiert die Stahlfaserbetongeschichte im Bereich eines Fundamentes eines EFH.

    Ich habe hier im Forum bereits alte Artikel dazu z. T. aus 2006 gefunden bzw. im Internet einiges, dass es in 2010/11 eine entsprechende Richtlinie gegeben hat.

    Ich bin momentan in der Planungsphase unseres EFH. Mein Architekt kam jetzt mit dieser mir vorher unbekannten SFB-Variante. Ich würde gerne wissen, ob es da nunmehr vernünftige technische Regeln gibt, oder doch weiterhin die gute alte Stahlbewehrung verbaut werden sollte.

    Ich möchte halt vernünftige Qualität und keinen ärger, bin aber auch offen für neues, sofern es denn vernünftige Rahmenbedingungen für den Einbau pp. gibt.

    Ich bin dankbar für jede Antwort
     
  2. #2 JamesTKirk, 09.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das lässt sich so nicht beantworten. Soll die Bodenplatte Teil einer Weißen Wanne werden ??? Wie dick soll das Bauteil werden ??? Sollen Stahlfasern die einzige Bewehrung oder ist eine Kombi-Bewehrung geplant ???
    Diese Fakten sollten erst auf dem Tisch liegen, bevor man überhaupt einen Gedanken daran verschwendet.
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Hallo,

    was hat Dein Architekt da zum schnattern ??? ... Tragwerk und Betongüten entscheidet
    der Tragwerksplaner und daß ohne wenn und aber (!)

    Gruss

    Josef
     
  4. H.PF

    H.PF

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    Du kannst mir nicht erzählen, das du auf deinen Bauten ohne wenn und ABER schluckst was dir der Statikus vorsetzt... Da diskutierst du bestimmt mit ihm, ob man gewisse Dinge nicht besser machen kann ;)
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    über sfb diskutieren wir nicht mal :p
     
  6. #6 Gast036816, 10.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie du schreibst, seid ihr in der planungsphase - entwurf - nehmt in der planung eine 30 cm dicke bodenplatte an. dem entwurf ist es bis zur erstellung der bewehrungsplanung ganz egal, ob in die bodenplatte matten oder stabstahl oder stahlfasern kommen. welche bewehrung dann genommen wird, wird mit dem tragwerksplaner festgelegt.
     
  7. #7 JamesTKirk, 10.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Der Hersteller der Stahlfasern plant das im Zweifelsfall schnell um ... :shades
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    klar diskutiere ich mit dem Statiker über gewisse Details und deren Ausführung ...
    "nur" wie Markus bemerkte über Stahlfaser wird erst gar nicht angefangen zu diskutieren.
    man muss nicht alles verbauen was der Markt hergibt (!)

    Gruss

    Josef
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Tatsächlich wurde eine bauaufsichtliche Zulassung für Bodenplatten aus Stahlfaserbeton erteilt. Wenn man sich mit den Auflagen und Rahmenbedinunge beschäftigt, legt man das aber besser ad akta, solange man keine Siedlung aus einer Hand plant. Für EFH weiterhin unsinnig. Einfach mit Matten bewehren, und gut ist es.
     
  10. #10 Semian35, 12.05.2013
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    Danke für die zahlreichen Antworten.

    Nicht das wir uns hier falsch verstehen, die Statik ist schon gelaufen und wurde mit Matten/ Beton geplant.

    Jetzt ist nur im Rahmen der Ausschreibungen eine der Firmen mit SFB gekommen, was mir vorher völlig unbekannt war. Es wurde dann mit dem Statiker Rücksprache gehalten, ob es damit auch machbar wäre, was wohl bejaht worden ist.

    Ich habe hier im Forum bereits diverse Dinge gelesen und für mich ist/ war wichtig wie der aktuelle Stand der Dinge mit SFB bei EFH aussieht.

    Aber wenn ich das bisherige richtig verstanden habe, werden wir bei Matten/ Beton bleiben.
     
  11. #11 Inkognito, 12.05.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Weiße Wanne? Hier sind Stahlfasern deutlich im Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Bewehrung, die Rissbreiten werden kleiner.
     
  12. #12 JamesTKirk, 12.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    So ? In wie fern denn ?
     
  13. Stoni

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    :wow @Inkognito - kannst Du das mal vorrechnen?

    Gruß Stoni
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Der Nachweiss einer Rissbreitenbeschränkung ist nur bei einer Kombinationsbewehrung aus Matten und Stahlfasern möglich. Kann bei einer WW durchaus einen Sinn machen.

    Die Berechnung einer WW nur mit Stahlfasern geht nur Aufgrund statischer Modelle die im Eurocode nicht erfasst sind. Hier ist eine Zustimmung des Bauherrn notwendig, Beispiel orangene Wanne eines Betonherstellers. Warum man sich sowas antut, weiss ich nicht.

    Die bauaufsichtliche Zulassung bezieht sich nur auf Bodenplatten, auch da hat es Einschränkungen. Die sollte man sich mal durchlesen, wer es dann immer noch machen möchte... , ach, wasserundurchlässige Bodenplatten sind nicht teil der Zulassung.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 12.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Liebe Leute, in allen mir bekannten Bundesländern ist die entsprechende DIN, nach der Matten- und Stabbewehrung gerechnet wird, "Eingeführte techn. Baubestimmung", ist also für ein baurechtskonformes Bauvorhaben zu beachten.
    Da es dort kein Verfahren für SFB gibt, ist jeder Bau, bei dem SFB mehr als eine zusätzliche, rissbegrenzende Bewehrung ist und der eine statische Bewehrung braucht, schlicht und ergreifend mangelhaft, weil gegen die LBO verstossend.

    Ich denke also, die Debatte hat sich damit erledigt!
     
  16. #16 MoRüBe, 12.05.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich will ja kein Öl ins Feuer gießen, es ist nur interessehalber:

    warum verklagt Ihr dann nicht Hei...er u.Co???

    Denn es wäre ja bewusste Täuschung und Betrug, wenn es so richtig wäre, Eure Auffassung:
    http://beton-technische-daten.de/12/12_6.htm
     
  17. #17 Gast036816, 12.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wo hast du den denn her?
     
  18. #18 Gast036816, 12.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    MoRüBe - dein link ist gut, da gibt es sogar die verwendung beim ´Ingenierbau´.
     
  19. Lebski

    Lebski Gast

  20. #20 Gast036816, 12.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Lebski - 1. link - geltungsdauer bis 31. märz 2012, wurde wieder verlängert?

    warum steht beim 2. überall entwurf drauf, wurde der entwurf zwischenzeitlich genehmigt?
     
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