Flachdachfreigabe

Diskutiere Flachdachfreigabe im Dach Forum im Bereich Neubau; Ein freundliches HALLO an alle bei meiner ersten Sitzung in dem Bauexpertenforum Vorab-Info: Die einschlägigen Seiten zur Flachdachabdeckung...

  1. rudger

    rudger

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    Ein freundliches HALLO an alle bei meiner ersten Sitzung in dem Bauexpertenforum

    Vorab-Info:
    Die einschlägigen Seiten zur Flachdachabdeckung habe ich (glücklicherweise) entdeckt und gelesen.
    Die einschlägigen DIN-Normen wurden beschafft und studiert.
    Das daraus gewonnene Wissen ist, dass das Dach über meiner nächsten Wohnung weder der Norm noch der Flachdachrichtlinie entspricht.
    Die sichtbaren Merkmale dieses (später extensiv begrüntes) Flachdaches sind:
    deutliches Gegengefälle, Wasserlöcher, obere Dichtbahnen wulstig verschweißt; nur 2 Dichtlagen oberhalb der Isolierung, raue, split-beschichtete Oberfläche
    Damit ist es m. E. zunächst nicht o. w. von einem Laien wie mir abzunehmen.

    Meine Fragen nun zu der Problematik:
    # bedarf diese Dachausführung eines MFH nicht einer behördlichen Genehmigung wegen Verletzung vielleicht der LBO ?
    # müsste das Bauamt ggfs. auf Verlangen eine separate Freigabe durchführen?
    # wie könnte man den Bauträger dazu bewegen, ein ausreichende Qualität abzuliefern?

    Vielen Dank für möglichst viele Stellungnahmen und nutzbare Tipps!!

    DSCF2317.jpg
     
  2. #2 Gast036816, 10.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das amt wird wahrscheinlich gar nichts machen. welche auflage der LBO soll denn verletzt worden sein?

    was ist vertraglich genau vereinbart? weicht die ausführung vom vertrag ab, dann mangel anzeigen und mit fristsetzung zur vertragskonformen ausführung auffordern.
     
  3. #3 Thomas B, 10.05.2013
    Thomas B

    Thomas B

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    Das ist bei einer Überlappung zweier Bahnen aber kaum anders möglich, weil an den Stellen der Überlappung die Bahn doppelt liegt.

    ...wie viele sollten es denn sein??????

    ja....und????? Besplittung wg. UV-schutz. Ohne Split würde ich ein Problem sehen.....

    Dem Bauamt ist es egal ob das dach dicht ist. Die schauen "nur" drauf, ob die Bauvorschriften eingehalten wurden.

    Im Bauvertrag/ Baubeschreibung sollte etwas über die zu liefernde Qualität ausgesagt sein (Art der Abdichtung bituminös - Folie,....). Die Einhaltung der Veraberitungsrichtlinien und/ oder der Normen und/ oder der allg. annerkannten Regeln der Technik obliegt dem Vertragspartner (Dir?).

    Thomas
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Nun, dann kann man sich Fachmenschen beiziehen. Die nennen sich Gutachter :D

    Wo soll die evt. Verletzung der LBO liegen?

    Warum?

    Definiere ausreichende Qualität.
     
  5. #5 Gast360547, 10.05.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    so ist das mit dem (un-)gesundem Halbwissen ;-)
    Das Unbedeutende wird aufgewertet, das Wesentliche vergessen. Wenn ich mir z. B. die Entwässerung und die pseudo Notentwässerung so anschaue, dann würde ich die Krise kriegen.
    Die Anzahl der Lagen der Abdichtung ist nicht in allen Fällen das Maß der Dinge, es ist die Qualität der Bahnen und deren Zulassung, z. B. in Sachen FFL.

    Aber was schreibe ich einem Gutachter? Wenn ich in einem Gebiet nicht selber weiter weiß, bilde ich keinen Arbeitskreis, sondern rufe Jemanden an, der etwas davon kennt.

    Grüße

    stefan ibold
     
  6. rudger

    rudger

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    Hallo, sehr geehrter Herr Ibold,

    vielleicht wäre es nützlich gewesen zu sagen, dass meine Gutachterzulassung für den Fachbereich `Elektrische Sicherheit von Geräten´ und deren `EMV-G´ gültig war.
    Als Elektriker-Elektroniker ist man im Bauwesen trotzdem Laie; leider.

    mfg / Rüdiger Ratzel
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 10.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke nicht, dass Stefan meinte, SIE seien SV aus dem Baubereich, sondern dass man in solchen Fällen eben einen SV nimmt, wenn man selber Laie ist
     
  8. rudger

    rudger

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    Ich bleibe dankbar für jeden Hinweis!

    # Nachstehend meine vollständige Baubeschreibung, soweit diese das Flachdach betrifft.
    # Die erwarteten Merkmale (Wulst, Split) habe ich hier aus dem Forum der Fachleute entnommen, sie dürfen demzufolge nicht sein.
    # Die Sache mit dem Gutachter nehmen ist etwas zweischneidig, da vor der käuferseitigen Bauabnahme bei berechtigter Reklamation erst zunächst einmal der Bauträger beweisen muss, dass er den aktuellen Stand der Technik realisiert hat.
    # Ich sammle also Argumente um abwägen zu können, ob meine Zweifel wirklich berechtigt sind.
    BB-Flachdach.JPG
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 10.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Links bitte, dann sehen wir weiter!

    1) Ihre Ansicht ist leider völlig falsch. Er muss nicht nach dem aktuellen Stand der Technik bauen, sondern nach den anerkannten Regeln der Technik. Das kann ein himmelweiter Unterschied sein!!
    Und DAS (aRdT) muss er Ihnen beweisen.
    2) Der SV ist gar nicht zweischneidig, weil SIE nie beurteilen können, ob das, was der BT Ihnen mitteilt, auch nur ansatzweise richtig ist.
     
  10. #10 Gast036816, 10.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach der baubeschreibung kann kein vertragliches soll definiert werden.

    jetzt muss der der geamte dachaufbau erfasst werden, um dann zu definieren was nach den anerkannten regeln der technik ausgeführt und was nicht. bei der beschreibung ist das vertragliche soll eine große spannbreite.

    gibt es da noch mehr nebelbomben in der baubeschreibung?
     
  11. #11 feelfree, 10.05.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Also mir als Laie gefällt die außerordentlich gut. Hat sowas von einem Yeti mit viel Durst...
     
  12. rudger

    rudger

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    Ja, leider - einen ganzen Stall davon.[/COLOR]
    Auch wenn diese vorher t. w. erkannt werden - wenn man in einem Notstandsgebiet (neue Wohnungen betreffend) lebt und eine bestimmte Wohnung haben will (weil es einfach zu wenig oder gar keine sonst gibt), dann sind die Bauträger am längere Hebel und zwingen den Interessenten die für sie guten Baubeschreibungen auf; verhandeln geht nicht - nur ganz verzichten
     
  13. rudger

    rudger

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    aber gerne: diese Seiten
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?11831-Mindestgef%E4lle-Flachdach
    habe ich umgepflügt
    mfg / Rudger
     
  14. #14 Wachtlerhof, 11.05.2013
    Wachtlerhof

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    Warum bist Du jetzt so aufbrausend und schreist so? Hat Dir doch keiner was getan.

    LG - Gisela
     
  15. #15 Klaus Gross, 11.05.2013
    Klaus Gross

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    Also die Baubeschreibung für das Flachdach ist ja hahnebüchend.........Und der Dachdecker hat sich da in die Planungshaftung begeben, oder gab es doch eine Detailbeschreibung, mit Angabe des genauen Flachdachaufbaues, eine U-Wert Berechnung, Detailzeichnungen vom Architekten....oder hat die Dachdeckerfirma alles auf ihre Kappe genommen..
    Im übrigen soll bei einer Flachdachplanung ein Gefälle von mind. 2 % vorgesehen werden, allerdings sind auch 0° Dächer möglich, dann muss der Flachdachaufbau allerdings eine gewisse Qualität aufweisen, wie Stefan Ibold schon geschrieben hat.

    Es scheint hier aber so zu sein wie so oft.............Mach mir ein Stück Dach..........Und dann heißt es später....Hallo Dachdecker, Du bist doch der Fachmann, hätteste mich drauf hinweisen müssen.....und das schriftlich.......denn im Nachhinein weiß ich nichts mehr von irgendwelchen mündlichen Hinweisen..und evtl. Zusagen....:mauer:mauer:motz
     
  16. #16 Gast036816, 11.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Klaus Gross - TE kauft hier eine wohnung als teileigentum. anscheinend wohnt er später unter diesem dach. der dachdecker hätte dem bauträger die bedenken anzeigen müssen, aber nicht dem künftigen erwerber. was zwischen bauträger und dachdecker geschrieben wurde, wird der TE nicht erfahren.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 11.05.2013
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    Da isses wieder - das gefährliche Teilwissen.

    Der Strang ist von 06. Mittlerweile gibts neue Flachdachrichtinien (seit 08 oder 09), die für Ihr Dach denn wohl gelten werden.
    Tja - dumm gelaufen!
     
  18. #18 Klaus Gross, 11.05.2013
    Klaus Gross

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    rolf a i b.............natürlich der dachdecker an den bauträger...hab ich mich wohl undeutlich ausgedrückt....rolf kommm her...:bierchen:..
     
  19. rudger

    rudger

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    AUREICHENDE QUALITÄT

    das ist für mich, dass die Lebensdauererwartungen, die Wartungskosten und der Pflegeaufwand nicht höher sind als bei einer Ausführung gemäß Flachdach-RL oder gemäß der DIN Norm.
    In letztere wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass stehen bleibendes Wasser zu stinken anfängt , somit eine hygienische Beeinträchtigung darstellen kann und das die Einwaschungen (Schwefel usw.) im Laufe der Zeit toxische Wirkungen haben werden. Das wäre nicht erwünscht.

    mfg / Rudger
     
  20. #20 Gast360547, 13.05.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    http://www.ddh.de/forum/showthread.php?t=1788

    http://www.ddh.de/diskussionen-im-bereich-des-gefaelles/150/4947/

    Moin,

    das sind zwei links, die sich mit dem Thema beschäftigen.

    Wenn bei Ihnen (oder bei wem auch immer) das Wasser unterhalb einer Beplattung anfangen würde zu stinken, dann müsste die angestaute Menge erheblich sein und zudem über einen sehr langen Zeitraum nicht mit Frischwasser vermischt werden. Da ich beides nicht glaube, halte ich nach wie vor diesen Einwand (so man es Einwand nennen will) für unnütze Panikmache.

    Frage: wie soll das mit den Einwaschungen (Schwefel) zustande kommen?

    Grüße

    si
     
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