BG Bau - sind die zu doof zum lesen?

Diskutiere BG Bau - sind die zu doof zum lesen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute. Ich habe mal ein paar andere Fragen zur BG, die ich in den anderen Threads leider nicht herauslesen konnte. Was wissen die denn...

  1. #1 andreas2906, 11.05.2013
    andreas2906

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    Hallo Leute.

    Ich habe mal ein paar andere Fragen zur BG, die ich in den anderen Threads leider nicht herauslesen konnte.

    Was wissen die denn eigentlich und woher beziehen die Ihre Informationen?
    Wir haben nun auch den netten Brief per Post bekommen und ich muss sagen, ich bin ein bissl enttäuscht.

    Da steht in der Betreffzeile doch wirklich jedes Mal...

    Bauvorhaben: Einfamilienhaus ( Neubau )
    Baustelle: Straße unbekannt, PLZ Wohnort *( Unser Wohnort aber nicht Bauort )*

    Der Bauherrenauskunft entnehme ich jedoch, dass die für die Bauerlaubnis zuständige Behörde die Daten mitgeteilt hat.
    Wieso stehen dann solch wirre Daten drin? Können die nicht lesen? :mauer

    Außerdem steht drin: "... den Namen und die Anschrift des Bauherren, den Ort und Art der Bauarbeiten, den Baubeginn sowie die Höhe der im baubehördlichen Verfahren angegebenen oder festgestellten Baukosten mitzuteilen."
    Sind die noch ganz knusper?:bounce:
    Das wissen die doch, wenn die uns anschreiben!
    Und was wollen die mit unseren Baukosten - das geht die eine Feuchten an. :hammer:

    In deren Anschreiben beziehen die sich ja auf eine falsche Angabe, nötigen uns allerdings deren Fehler richtig zu stellen, weil wir den Zettel ausfüllen sollen...
    Wir könnten denen nun natürlich mitteilen, das am angegeben Ort überhaupt kein Bauvorhaben stattfindet und es sich um einen Irrtum handeln muss :e_smiley_brille02:

    Unterm Strich sind Die uns völlig egal, weil alles von Firmen erledigt wird und das Archi-Büro das managed.
    Und wann und wieviel Rasen ich sähen werde, werde ich denen nicht mitteilen.

    Über eigene Erfahrung bzgl. des Inhaltes des Schreibens wäre ich angetan.
     
  2. #2 Hessekopp, 11.05.2013
    Hessekopp

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    Öhmm, wenn du das nicht ausfüllst bekommst DU aber die Mahnung von denen, weil DU der Bauherr bist und nicht Dein Architekt.
    Ich habe das eher so verstanden, als ob die wissen wollen, ob jemand bei Dir am Bau mitarbeitet und zu versichern ist. Wenn das alles Gewerke sind die Dein Architekt in Absprache mit Dir vergibt um so besser. Dann schreib die Namen der Firmen rein und gut.
    Habe icha auch so gemacht - ich würde mich nicht für Spaß mit denen anlegen - bringt doch nichts...
     
  3. #3 andreas2906, 11.05.2013
    andreas2906

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    Das ist mir klar, was die damit bezwecken wollen. Stand ja auch im Merkblatt...
    Die Fragen waren doch klar formuliert.

    Woher bekommen die Ihre Informationen? ( Was steht da drin? )
    Wie weit geht die "Mitwirkungspflicht"? Baukosten gehen die nach SGB doch nix an?

    Firmen rein schreiben ist klar - aber was weiß ich den jetzt, wer im November den Boden verlegt?
     
  4. #4 bogi32b, 11.05.2013
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    Wenn ein angefragtes Gewerk noch nicht vergeben ist, schreibst Du "Noch nicht vergeben", fertig.
    Bei den Baukosten schreibst Du "Unbekannt".
     
  5. #5 Hessekopp, 11.05.2013
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    Ist für mich wie die GEZ:
    "Die für die Erteilung der Bauerlaubnis (Baugenehmigung) zuständige Behörde ist verpflichtet, der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) nach Erteilung der Bauerlaubnis den Namen und die Anschrift des Bauherrn, den Ort und die Art der Bauarbeiten, den Baubeginn sowie die Höhe der im baubehördlichen Verfahren angegebenen oder festgestellten Baukosten mitzuteilen. Bei nicht bauerlaubnispflichtigen Bauvorhaben trifft dieselbe Verpflichtung die für die Entgegennahme der Bauanzeige oder der Bauunterlagen zuständige Behörde. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden dabei nicht verletzt (§ 195 III SGB VII)."
    Quelle:http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bauherrenauskunft.html
     
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