Terasse auf Grenzgarage?

Diskutiere Terasse auf Grenzgarage? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben folgendes "Problem": Das ganze spielt in Bayern. An unserer Grundstücksgrenze steht eine ca. 12 Meter lange und...

  1. #1 Alfgard, 12.05.2013
    Alfgard

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    Hallo zusammen,

    wir haben folgendes "Problem":

    Das ganze spielt in Bayern.

    An unserer Grundstücksgrenze steht eine ca. 12 Meter lange und ca. 4,50 m hohe Garage.

    Die Höhe alleine erschien uns schon immer recht fragwürdig, hat uns aber nie sooo gestört, da wir das as Sichtschutz auch zu unseren Gunsten verstanden haben.

    Nunmehr wurde das Haus verkauft und der neue Eigentümer hat das Dach neu gerichtet, da dieses undicht war. Er hat es betonieren lassen.

    Zur Zeit fließt das ganze Regenwasser auf unsere Gartenseite, was dazu führt, dass teilweise 2-cm hohes Wasser bei uns im Garten steh. Da das ganze auch noch in der Nähe der Kellerwand ist, haben wir die befürchtung, dass es da einsickert und durch die Wand dringt.

    Habe diesbezüglich bereits mit dem Eigentümer gesprochen, welcher meinte, dass in den nächsten zwei Wochen eine "innenliegende Regenrinne" vorgesehen ist.

    In diesem Gespräch teilte er mit, dass er die Garage fliesen würde und man ggf. ja mal eine Terasse draus machen könnte. Aus der mittleren Wohnung könnte man über den Balkon locker auf die Terasse gelangen.

    Nun meine Frage: Meines Wissens bedarf es ja eines Abstand von 3 m. Sollte da eine Terasse drauf kommen, so würden die Nachbarn über unsere volle Gartenlänge direkt auf uns "herabgucken". Denke nicht das sowas zulässig sein dürfe.

    Nur was macht man. Gegen das Fliesen an sich dürfte man keine Handhabe machen. Und so ein Balkonzaun ist schnell gesetzt. Selbst wenn nur gefließt, bietet es sich für Mieter an, auf die Terasse/die Garage zu gehen.

    Ich hatte mal gehört, dass wenn sowas erstmal steht, es seitens der Bauaufsicht selten rückgängig gemacht wird, da dann "Bestandsschutz herrscht".

    Was kann man da machen? Vorsorglich Widerspruch einlegen?

    Was kann man wegen dem Niederschlag machen, wenn in den nächsten zwei Wochen nichts passiert?

    Könnte man, wenn es hart auf hart kommt, den kompletten Rückbau (wegen der Höhe) verlangen?

    Vielen Dank im Voraus.
     
  2. #2 Gast036816, 12.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    frag doch deinen nachbarn einfach nach der schriftlichen genehmigung zur errichtung einer terrasse auf der 12 m langen grenzgarage. da hast du erst einmal keinen fehler gemacht und er wird vielleicht wach.

    das temporäre ableiten von niederschlagswasser auf nachbars grundstück ist nicht zulässig, auch nicht während der bauphase. man kann aber vorher mit dem betroffenen nachbarn reden und fragen, ob er das für einen zeitraum x wochen einmal gestattet.

    ich fürchte dein neuer nachbar ist von der marke rücksichtslos, erst komme, dann kommt lange nix und dann die anderen.
     
  3. Baumal

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    einen "bestandschutz" gibt es nicht, wenn der nachbar nicht die abstandsfläche einhält.
    eine zumindest formelen bestandschutz käme in frage, hätte der nachbar
    die terrasse "legal",(aber ohne genehmigung) errichtet, d.h. mit abstandsflächen.

    errichtet er sie ohne abstandsflächen gibts vom amt eine nutzungsuntersagung
    oder eine beseitigungsverfügung. aber so weit muß es ja nicht kommen,
    sprich ein paar freundliche worte mit ihm und weise ihn darauf hin.
     
  4. #4 ars vivendi, 12.05.2013
    ars vivendi

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    Nun, da bleibt noch die Frage ab wann ist es eine Terrasse. Lt Gerichtsurteilen ist dies sehr schwammig ausgelegt.(finde ich)
     
  5. #5 Baufuchs, 12.05.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist nicht schwammig ausgelegt.
    Zeig mal ein Urteil, von dem Du meinst, es sei schwammig.
     
  6. #6 ars vivendi, 12.05.2013
    ars vivendi

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    Ob ich das jetzt noch finde, es war sinngemäß so:
    Grenzgarage, Bodenbelag aus Holz(die üblichen Terrassendielung, Blumenkübel kompl. als Begrenzung gestellt, Balkontür im Haus und es stand eine Gartenbank darauf. Der Kläger hat nicht Recht bekommen weil dies allein noch keine Hochterrasse sei sondern auch als Deko ausgelegt werden könnte.. Er müße nachweisen das diese entsprechend genutzt wird.

    Dies sollte dann aber auch nicht so schwer sein finde ich.

    Wie liegt denn die rechtliche Lage, ab wann ist es ein Balkon bzw Terrasse?
    Ich finde da über Google gerade nichts konkretes.
     
  7. DirkZ1

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    In der aktuellen BayO (Art.6, Abs.9) hat die grenzständige Garage eine mittlere Höhe von 3 Meter und eine Länge von 9 Meter. Ob es früher ein mal größere Dimensionen gegeben hat, weiß ich nicht.

    In RLP hätte Dein Nachbar mit einer Terrasse auf einer grenzständigen Garage vllt. Erfolg. In den übrigen Bundesländern hatten die Erbauer weniger Glück von Gericht; sie müssten zurückbauen.
    D.h. eine Terrasse auf einer grenzständigen Garage (Dachterrasse ohne min. 3 m Grenzabstand) ist heutzutage eher unzulässig.


    Fliesen kann er das Garagendach. Daraus läßt sich noch keine Nutzung ableiten; bei einer Absturzsicherung (Geländer o.ä.) läßt eher eine Nutzung ableiten. Pflanzkübel auf dieser Garage oder eine Bepflanzung regelt das Nachbargesetz.


    Mit ihm reden, sonst Bauamt


    den verlangt dann das Bauamt von ihm.
     
  8. #8 ManfredH, 12.05.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Im Gegenteil - in der früheren Fassung der BayBO (die, wenn ich mich richtig erinnere, von 1984 bis 2008 gültig war) war die maximale Länge sogar auf 8 m begrenzt. Wie es vor 1984 geregelt war weiss ich auch nicht.
    Seit wann steht denn die Garage?
     
  9. #9 Gast036816, 12.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wahrscheinlich ist die 12 m lange und 4,5 m hohe grenzgarage selbst schon illegal.
     
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