Baukosten vom Maurermeister realistisch???

Diskutiere Baukosten vom Maurermeister realistisch??? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Sorry meine sehr verehrten Damen, war keine Absicht. Also noch mal. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ein Bauunternehmer braucht...

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  1. #61 Markus Reinartz, 04.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Sorry meine sehr verehrten Damen, war keine Absicht.

    Also noch mal.

    Sehr geehrte Damen,
    sehr geehrte Herren,

    ein Bauunternehmer braucht doch keine 34c Erlaubnis. Er kann doch Grundstücke kaufen, diese bebauen und wieder verkaufen. Warum denn nicht. Ich zumindest kenne kein Gesetz, welches dies verbieten würde.

    So, und an dieser Stelle kommt der Punkt, wo der Bauunternerhmer seine Einnahmen für das Finanzamt sichtbar trennen muss. Einnahmen aus Aufträgen die er für Kunden auf fremden Grundstücken erledigt, und Einnahmen die er auf eigenen Grundstücken erwirtschaftet. Zwei Konten, etc.

    Haarig wird es wenn der Bauunternehmer in der Zeit des so genannten Eigenbaus ( Grundstücke kaufen, bebauen und wieder verkaufen mit Aufbau ) Maschinen und Geräte anschafft, die er auch an Objekten im Kundenauftrag und somit auf nicht eigenen Grundstücken verwendet. Der Vorsteuerabzug, die Abschreibung, etc. wird dann immer in dem Anteilsverhältnis stehen, wie Umsätze zum Zeitpunkt der Anschaffung ( z. B. 60% Eigenbau und 40% sonstige Aufträge ) waren. Das kann in diesem Fall eventuell nachteilig sein.

    Aber an dieser Stelle geht es so weit ins Detail, dass ich nicht mehr jeder ( so auch ich ) mitreden kann. Irgendwann kommt der Punkt, an dem man sich auf seinen Steuerbevollmächtigten verlassen muss.


    Gruß


    Markus Reinartz


    PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung übernommen werde. Befragen sie Ihren Steuerbevollmächtigten.
     
  2. #62 Olaf (†), 04.11.2005
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Wovon wird hier ....

    eigentlich geredet? Ein Bauträger , der keiner ist? :confused:
    Offensichtlich Probleme mit der Begrifflichkeit. Was Herr M.R. meint, ist jedenfalls was ganz anderes und da gelten dann ein paar andere Spielregeln, siehe Marions Beitrag
     
  3. #63 Markus Reinartz, 04.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Ein noch zu dem Beitrag von NSF82.

    Der Makler, kann doch zugleich auch Maurermeister sein, oder etwa nicht. Und wer will den Maurermeister dann zwingen diese Leistung Mehrwertsteuerpflichtig einzukaufen, statt die Leistung selber auszuführen. Nun gut, könnte eventuell sein, dass er die Leistungen kaufen muss, ich hingegen glaube das nicht.


    In meinem Beispiel kauft ja auch der Bauunternehmer die Grundstücke, bebaut diese und verkauft Sie wieder. In diesem Fall hat er die Leistung eines Bauträgers ausgeführt, obwohl er eine Bauunternehmung hat. Was spricht dagegen ?


    Es gibt eventuell Betriebe ( Bauunternehmen ), die dies seit über 12 Jahren erfolgreich betreiben und auch der Steuerprüfung im Oktober 2005 überstanden haben.


    Gruß

    Markus Reinartz


    PS. Meine Beiträge stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung übernommen werden.
     
  4. Berni

    Berni

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    Tach Herr Reinartz,

    in diesem Forum werden meist Fachfragen gestellt, die wir durch unser Fachwissen nach den Regeln der Technik oder den bestehenden Gesetzen nach besten Wissen zu beantworten versuchen.
    Ihre Antworten hier und im Treppentread waren da nicht sooo tolle.
    Immer mit Ihren Beispielen -12 Jahre gutgegangen- wenns denn so ist?
    Der Eine oder Andere hatte ja auch schon mal 6 Richtige im Lotto.
    Wenn Sie solche Ratschläge erteilen, schicken Sie die Leute doch gleich hierhin:

    http://www.roulette-forum.de/index.php?showtopic=2196

    Bei dem Spiel sind die Chancen für den Ein oder Anderen vieleicht sogar größer.

    Gruß
     
  5. PeMu

    PeMu

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    Hallo Herr Reinartz,

    welchen Sinn macht der Hinweis auf die Mehrwertsteuer für einen Käufer?

    Keinen. Das ganze ist etwas für ein Blättchen, dass sich an Bauunternehmer richtet oder Steuerberater. Den normalen Käufer/Bauherrn verwirrt dies nur.

    Oder erwarten Sie, dass jemand der bauen möchte, an einen Bauunternehmer herantritt: Kaufen Sie doch mal ein Grundstück, bebauen dies so und bieten es mir danach an. Und falls Sie dieses Steursparmodell in den Griff bekommen kauf ich es dann. :confused:
     
  6. #66 Gast217, 05.11.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    ich denke, es liegt ein Missverständnis bzgl. folgender Aussage vor:
    Die Betriebsprüfung (FA) interessiert sich nicht dafür, wie sich ein Unternehmer schimpft. Wie ich oben schon geschrieben habe, sind es die steuerlichen Sachverhalte, die geprüft werden. Die Gewerbeordnung ist keine steuerliche Vorschrift.

    Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürfen aber nach § 16 Abs. 3 GewO§34cDV Bauträger prüfen. Das ist aber eine ganz andere Sache.

    Die Frage ist doch: Bekommt der Immobilieninteressent das gleiche Haus inklusive Grundstück als Käufer von einem Bauträger biliger als wenn er als Bauherr das Gebäude auf eigenem Grundstück vom Bauunternehmer erstellen lässt?
    Die Antwort lässt sich nicht auf die unterschiedliche Besteuerung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer reduzieren. Die Kostenstruktur sieht beim Bauträger anders aus als beim Bauunternehmer. Alleine durch die Bevorratung des Grundstückes entstehen beim Bauträger Kosten, die er an den Kunden weiterleiten muss. Es liegen auch zwei Erwerbe des Grundstücks vor - zuerst beim Bauträger dann beim Käufer - die jedesmal Grunderwerbsteuer auslösen.

    Sollte mit der USt-Ersparnis als quasi ein Steuersparmodell geworben werden, ist das eine sehr einseitige Darstellung. Wie es Steuersparmodelle so an sich haben entstehen an anderer Stelle Kosten, die in einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden müssen.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  7. #67 Markus Reinartz, 06.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Hallo Marion,

    mir scheint, Sie haben den Überblick / Durchblick behalten, und noch mal das auf die Tagesordnung geholt, um was es eigentlich ging. Das finde ich gut. Selbstverständlich fallen für den Hamsterkauf der Grundstücke Zinsen und Grunderwerbssteuer an. Dies ist jedoch auch bei der Bauunternehmung so.

    Jedoch besteht ja auch die Möglichkeit Geld in Grundstücke anzulegen. Es muss ja nicht immer dass Sparbuch, die Lebensversicherung oder sonstiges sein, oder? Dazu ist es natürlich erforderlich, dass derjenige, der die Grundstücke kauft, immer den richtigen Richer hat und sich keinen Ladenhüter ankauft. Zusätzlich spielt in diesem Sinne auch die Wiederverkäuflichkeit eine Rolle. Aber dies sind ja nur ein paar - von vielen - Faktoren, die in dem von mir geschilderten Sachverhalt eine Rolle spielen.

    Ich persönlich habe des öfteren mit Grundstücken spekuliert. Einkaufpreis 20,00 DM je m² ep. Verkaufspreis nach nur 14 Monaten 55,00 € ef. Und eine solche Rendite in dieser kurzen Zeit erzielen zu können, ist doch beachtlich.

    So gut wie gar keine Zinsen fallen an, wenn Sie schon einen Käufer für das zu bebauende Grundstück parat haben, der nach MABV zahlt.

    Einziges Problem, sinkende Nachfrage bis hin zur Unverkäuflichkeit.

    Bei uns in der Region, ist im Moment von einigen ( wirklichen ) Bauträgern der Renner Ackerland zu kaufen und daraus Bauland zu machen. Die Art der Bauträger von denen ich hier Rede, besitzen natürlich auch selbst den Bagger und den LKW, sowie mehrere Meisterbriefe um die Erschließung zu sichern. Und das in Größenordnungen zwischen 25.000 und 35.000 m² Dies ist Sicherlich auch eine Art der Gewinnsteigerung.

    Die Gewinnsteigerung bedeutet im Umkehrschluss natürlich auch, günstiger verkaufen zu können.


    Markus Reinartz



    PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung übernommen werden.
     
  8. #68 Markus Reinartz, 06.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Hallo Marion,

    einen Abschnitt Ihres Beitrages habe ich noch übersehen.

    Was geprüft vom FA wird ist klar. Wer, wen prüfen darf ist auch klar.

    Jetzt sagen Sie mir doch bitte noch, wer - in gesetzlicher Art und Weise - den Bauträger, oder Bauunternehmer daran hindern ( vorausgesetzt, er führt seine Steuern ordnungsgemäß ab ) sollte, ein Grundstück zu kaufen, dies zu bebauen und anschließend wieder zu verkaufen ?

    Auch Sie als Forumsmoderatorin können dies m. E. nach gewerblich machen. Einziges Problem, wenn Sie nicht im Besitz der entsprechenden Meisterbriefe sind, müssen Sie Ihre Bauleistungen einkaufen, und können diese lediglich weiterverkaufen ( Wegfall der Ersparnis ). Dazu brauchen Sie keinen Meisterbrief.

    Alle Widersacher hier im Forum, waren bislang nicht in der Lage, meinen Beitrag in Zahlen gefasst zu entkräften. Da der Forumsmoderator PeMu bei dem Ersparnis - Beitrag, an anderer Stelle im Forum behauptet hat, dieser Beitrag wäre blödsinnig und würde tatsächlich keine, oder kaum noch Ersparnis bringen, habe ich die Gegebenheiten dort an anderer Stelle im Forum, für PeMu nochmals dargelegt. Schauen Sie mal rein. Dort wird auch klar wie hoch die Ersparnis ist.

    PeMu hat recht, dass es schwierig ist einen Kunden an dieses Modell zu führen, wenn diese schon im Besitz eines Grundstückes sind. Erklärt man dem Kaufinteressenten - der noch kein Grundstück besitzt - jedoch dieses Modell, was er letztlich auch im angebotenen Preis merken sollte, da der jenige der nach diesem Modell anbietet ja günstiger sein muss, wird der Kunde aufgeklärt und kommt mit Sicherheit wieder auf Sie ( den Verkäufer ) zurück. Ich habe die Erfahrung gemacht, das viele Anbieter ihre zukünftigen Kunden über diese Umstände nicht aufklären.



    Mit freundlichen Grüßen


    Markus Reinartz



    PS. Meine Beiträge stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung übernommen werden.
     
  9. matzi

    matzi

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    Ich möchte hier nochmal etwas Öl ins Feuer kippen.
    Wenn ich als Handwerksbetrieb für einen anderen Handwerksbetrieb arbeiten ausführe,dann darf ich diesem nicht die Mwst in Rechnung stellen.

    Jetzt erschließe ich als Handwerksbetrieb ein kleines Baugebiet, und auch ein Handwerksbetrieb als Tiefbauer macht die Erschließung. Der stellt mir keine Mwst in Rechnung. Grundstücksverkäufe sind Mwst frei.
    Habe ich als Erschließer jetzt 16 % verdient ????
    Gruß Matzi
     
  10. PeMu

    PeMu

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    Hat die Finanzbehörde das schon mal alles durchgekaut?

    Und wenn Sie das ganze aufdröseln, gehört das Thema Betriebsvermögen, Spekulationsgewinne, Mehrwert des Grundstücks durch Bebauung usw. mit auf den Tisch.

    Und ich bleibe dabei, dass derartige Vorschläge und Diskussionen für den "normalen Bauherrn" nix bringen, sondern ihn in de Regel verwirren und wenn er darauf angewiesen ist in den Ruin stürzen - Blödsinniger Vorschlag hier für Bauherren. Das können Sie in Fachforum für Makler und Bauträger stellen. Weil hier ein ganz schmaler Grat begangen wird. Ein kleiner Fehltritt ...
    Und weil kein "normaler" Bauherr einen Betrieb hat, mit dem er das machen könnte, keine Meisterbriefe hat, wie Sie sagen. Also was soll er damit?

    Und wenn das alles so dolle ist: Warum macht's dann nicht jeder?

    Denn dann könnten Sie doch auf eine Veröffentlichung Ihres Vorschlags in einem Fachblatt für ... Hinweisen.

    Das ist die gleiche Ebene wie die anderen Steuersparmodelle: der "normale Bauherr" ist danach hauptsächlich um Erfahrungen reicher, aber um Geld ärmer.

    PS.: Irgendwann kann man die ganzen dollen Geheimtipps nicht mehr hören. Zum Jahresende erhöht sich regelmäßig die Quote der todsicheren Finanztipps wieder.
     
  11. #71 Baufuchs, 06.11.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dass

    das "MwSt-Sparmodell" keinen/wenig/vielleicht Preisvorteil für den Bauherren bringt haben wir ja nun schon zu Genüge hin- und hergerechnet.

    Einem Bauwilligen vorzuschlagen, ein Grundstück, welches er selbst in Aussicht hat, einem Bauunternehmer zu Kauf anzubieten, damit der ihm das Ganze dann bebaut verkauft ist mehr als fragwürdig.

    Es birgt eine Reihe von erheblichen Risiken für den Kunden:

    1.) Unternehmer kauft und ist damit Eigentümer u. hat Verfügung über das Grundstück **
    2.) Kunde wird nicht Bauherr sondern ist Käufer, ihm gehen daher die Bauherrenrechte verloren
    3.) Kunde will sein BV mit z.B. Landesmitteln NRW gefördert bekommen, er ist dann nicht Bauherr, sondern sog. Ersterwerber. Der BU/BT muss ihm ein Rücktrittsrecht für den Fall einräumen, dass innerhalb 2 Jahren ab Antrag die Fördermittel nicht bewilligt werden. Für den Fall des Rücktritts aus diesem Grund sind dem Kunden alle entstandenen Kosten zu erstatten. (Risiko für BU/BT)
    4.) Kunde ist bei Auswahl des BU auf diejenigen beschränkt, die (fast) keine Subunternehmer einsetzen (sonst wird`s teurer)
    5.) Bei Schlechtleistung eines reinen BU (auf Grundstück Kunde) kann Kunde im Ernstfall (letzte Konsequenz) den Vertrag kündigen und den BU vom Grundstück verweisen. Beim BT Geschäft gehen dann die Probleme richtig los.

    Liste lässt sich fortsetzen, denke aber, dass die aufgeführten Punkte ausreichen um die Problematik aufzuzeigen und deutlich zu machen, warum Bauwillige so nicht verfahren.

    ** = hoffen wir mal, dass der BU das Grundstück nicht (wie M.R.) 14 Monate liegenlässt um es dann zu mehr als dem doppelten Preis zu verkaufen :smoke
     
  12. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Im Prinzip ist es daher nur was für die Abteilung Gewinnmaximierung für ganz Ausgebuffte.
     
  13. #73 Markus Reinartz, 08.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Hallo Matzi,

    um Öl ins Feuer zu gießen, würde ich Ihren Beitrag nicht werten.

    Hier die Antworten:

    Ich wiederhole nur kurz Ihren Beitrag und antworte unmittelbar unter der Frage.

    Ihr Beitrag:
    Ich möchte hier nochmal etwas Öl ins Feuer kippen.

    Meine Antwort:
    Ich finde kein Öl, sondern nur eine normale Frage.

    Ihr Beitrag:
    Wenn ich als Handwerksbetrieb für einen anderen Handwerksbetrieb arbeiten ausführe,dann darf ich diesem nicht die Mwst in Rechnung stellen.

    Meine Antwort:
    Wieso nicht? Wenn Sie als Handwerksbetrieb für einen anderen Handwerksbetrieb arbeiten, müssen Sie diesem Handwerksbetrieb selbstverständlich die Mehrwertsteuer berechnen. Ich habe zu keiner Zeit etwas anderes behauptet!

    Ihr Beitrag:
    Jetzt erschließe ich als Handwerksbetrieb ein kleines Baugebiet, und auch ein Handwerksbetrieb als Tiefbauer macht die Erschließung. Der stellt mir keine Mwst in Rechnung.

    Meine Antwort:
    Natürlich können Sie als Handwerksbetrieb ein Baugebiet erschließen, diese Erschließung jedoch von einem anderen Handwerksbetrieb ausführen lassen. Sie müssen dann nur die Mehrwertsteuer bezahlen, die der andere ( erschließende ) Handwerksunternehmer Ihnen berechnen muss.

    Ihr Beitrag:
    Grundstücksverkäufe sind Mwst frei.

    Meine Antwort:
    Diese generelle Aussage, ohne den Zusatz ...... wenn das Grundstück dem erschließenden gehört, der die Erschließung selbst ausführt, ist falsch.
    Kaufen Sie ein Grundstück und erschließen Sie mit Ihrem eigenen Bagger selbst. Führen Sie selbst mit Ihrem eigenen Bagger die Arbeiten aus. In diesem Fall brauchen Sie dem Grundstückskäufer keine Mehrwertsteuer zu berechnen. Selbst erschließen kann natürlich nur der jenige, der auch im Besitz eines entsprechenden Meisterbriefes ist. Die Mehrwertsteuer für die eingekauften Materialien, müssen Sie selbstverständlich bei Ihrem Baustoffhändler bezahlen.

    Ihr Beitrag:
    Habe ich als Erschließer jetzt 16 % verdient ????

    Meine Antwort:
    Nein. Wie können Sie die Mehrwertsteuer verdienen, wenn Sie diese nicht weiter berechnen. Um auf Ihren Beitrag, verdienen der Mehrwertsteuer einzugehen, bleibt nur zu sagen, dass Sie die Mehrwertsteuer nur dann verdienen können, wenn Sie als Handwerksunternehmer ein Grundstück kaufen, dieses selbst mit Ihrem eigenen Bagger erschließen. Ich werde den Rechenweg jetzt nicht nochmals offen legen, dass habe ich ja bereits mehrfach gemacht. Ich sage nur, dass in dem gerade geschilderten Fall, derjenige, der sein erworbenes Grundstück selbst erschließen kann, für netto 100.000,00 Euro verkaufen kann ( unter zugrunde legung von 50.000,00 Euro Kaufpreis und sagen wir 50.000,00 Euro Nettokosten bei der Erschließung / Notar und Zinskosten wurden in dieser Beispielrechnung nicht berücksichtigt ). Wo hingegen derjenige Handwerksmeister, der ein Grundstück kauft, und es nicht selbst ( mit seinem eigenem Bagger ) erschließen kann, sondern die Erschließungsleistung für 50.000,00 Euro netto einkaufen muss, dass Grunstück für mindestens 108.000,00 Euro verkaufen muss ( unter zugrunde legung von 50.000,00 Euro Kaufpreis und sagen wir 50.000,00 Euro Nettokosten zzgl. 16% Mwst. bei der Erschließung / Notar und Zinskosten wurden in dieser Beispielrechnung nicht berücksichtigt ). Selbst erschließen kann natürlich nur der jenige, der auch im Besitz eines entsprechenden Meisterbriefes ist.



    Gruß Matzi


    Anmerkung von mir:
    Wenn Sie natürlich, wie im Ersten Fall geschildert, ein Grundstück kaufen, dieses selbst erschließen, die Mehrwertsteuer aufgrund dessen nicht berechnen müssen, diese jedoch trotzdem gedanklich ( in Ihrer internen kakulation ) hinzurechnen, haben Sie diese 8.000,00 Euro sozusagen, verdient. Sie könnten ja auch in dem Fall für 108.000,00 Euro verkaufen.


    Gruß

    Markus Reinartz


    PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung übernommen werden.
     
  14. #74 Markus Reinartz, 09.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Hallo PeMu,

    zu Ihrem Beitrag.

    Ihr Beitraq:
    Hat die Finanzbehörde das schon mal alles durchgekaut?

    Meine Antwort:
    Ja.

    Ihr Beitrag:
    Und wenn Sie das ganze aufdröseln, gehört das Thema Betriebsvermögen, Spekulationsgewinne, Mehrwert des Grundstücks durch Bebauung usw. mit auf den Tisch.

    Meine Antwort:
    Ist nicht jeder UNternehmer der einen Betrieb eröffnet ein Spekulant. Er spekuliert, dass, wenn er die Firma eröffnet hat, von irgend welchen Kunden Aufträge bekommt. Den Gewinn, den Sie machen müssen Sie natürlich versteuern.

    Ihr Beitrag:
    Und ich bleibe dabei, dass derartige Vorschläge und Diskussionen für den "normalen Bauherrn" nix bringen, sondern ihn in de Regel verwirren und wenn er darauf angewiesen ist in den Ruin stürzen - Blödsinniger Vorschlag hier für Bauherren. Das können Sie in Fachforum für Makler und Bauträger stellen. Weil hier ein ganz schmaler Grat begangen wird. Ein kleiner Fehltritt ...
    Und weil kein "normaler" Bauherr einen Betrieb hat, mit dem er das machen könnte, keine Meisterbriefe hat, wie Sie sagen. Also was soll er damit?


    Meine Antwort:
    Die eigentliche Verwirrung stiften Sie doch. Ein Bauwilliger braucht doch keine Firma und auch keine Meisterbriefe. Der Bauwillige sollte sich lediglich eine Firma suchen, die eine ist, und die entsprechenden Meisterbriefe hat. Weiter nichts. Und das ist nicht schwierig. Das kann jeder Bauwillige.

    Ihr Beitrag:
    Und wenn das alles so dolle ist: Warum macht's dann nicht jeder?

    Meine Antwort:
    Weil es keiner weiß, und die Bauträger dies nicht an die große Glocke hängen. Denn jede Firma, die in der Lage ist, möglichst viel selbst auszuführen ( am Besten alles ) kann günstiger verkaufen, als der Bauträger. Der Nettobauwert ist doch - abgesehen von ein paar Euro Abweichung beim Stundenlohn - bei jeder Firma gleich. Einziger Unterschied ist, dass der Unternehmer, oder auch Bauträger, der alle Meisterbriefe hat, und die Arbeiten selber ausführt, braucht keine Mehrwertsteuer zu berechnen. Eigentlich sollte jeder, der sich Bauexperte nennt, oder schimpft, kenntnis von diesen Umständen haben. Ich sage es nochmal. Fragen Sie Ihren Steuerberater. Er kann Ihnen Auskunft zu diesem Thema geben. Zum Beispiel hat mich mein Steuerberater - im Zuge der normalen Steuerberatung - schon vor längerer Zeit auf diese Umstände hingewiesen.

    Ihr Beitrag:
    Denn dann könnten Sie doch auf eine Veröffentlichung Ihres Vorschlags in einem Fachblatt für ... Hinweisen.

    Meine Antwort:
    Das mein Beitrag in den entsprechenden Foren nicht auf unbedingte Tolleranz stößt, können Sie sich doch wohl, anhand des vorher geschilderten Sachverhaltes, unschwer vorstellen, oder ? Denken Sie doch mal darüber nach, was ich hier schon für eine Welle losgeschlagen habe.

    Ihr Beitrag:
    Das ist die gleiche Ebene wie die anderen Steuersparmodelle: der "normale Bauherr" ist danach hauptsächlich um Erfahrungen reicher, aber um Geld ärmer.

    Meine Antwort:
    Diese Behauptung von Ihnen ist in diesem Fall falsch. Was ich vorgetragen habe, ist kein Steuersparmodell, sondern unsere Steuergesetzgebung. Der Bauher ist nicht nur um die Erfahrung reicher, sondern auch um die eingesparten Euros. Und dies nicht zu knapp, wie mehrfach in diesem und anderen Foren, von mir dargelegt.

    Ihr Beitrag:
    PS.: Irgendwann kann man die ganzen dollen Geheimtipps nicht mehr hören. Zum Jahresende erhöht sich regelmäßig die Quote der todsicheren Finanztipps wieder.

    Meine Antwort:
    Mein Beitrag ist kein Geheimtipp und auch nichts neues. War schon immer so. Jedenfalls solange ich mich daran erinnern kann. Vor meiner Zeit mag die Gesetzgebung auch mal anders gewesen sein, doch das entzieht sich meiner Kenntnis. Das mein Vorschlag in diesem Forum erst zum Ende des Jahres kommt, hat damit zu tun, dass ich erst jetzt auf dieses Forum gestoßen bin, und es sich im Zuge der Diskussion über Einsparungen, so ergeben hatte, dass ich meinen Beitrag gemacht habe.


    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz


    PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung übernommen werden.
     
  15. #75 Markus Reinartz, 09.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Eins noch zum Beitrag von PeMu.

    Die meisten Bauträger haben halt nicht viele Meisterbriefe, und müssen von da her, die Bauleistungen mit Mehrwertsteuer einkaufen, und aus diesem Grund auch teurer verkaufen. Das ist nun mal so. In diesem Fall kann dann keine Mehrwertsteuer eingespart werden.

    Markus Reinartz


    PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung übernommen werden.
     
  16. #76 MichaelG, 09.11.2005
    MichaelG

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    Meisterbriefe

    Da würde es sich ja lohnen, die ganzen Meisterbriefe aufm Schwarzmarkt zu kaufen :think - natürlich ohne Mehrwertsteuer. :smoke

    Ich hab mir beim Lesen der Beiträge, von M.R., auch in den anderen threads, mehrmals an den Kopf gelangt und was soll ich sagen, ich habe kein Fieber :konfusius
     
  17. #77 Markus Reinartz, 09.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Hallo Bauluchs,

    Sie sollten sachlicher diskutieren. Aus Ihren Beiträgen schlägt immer ein bitterer Beigeschmack hoch. Sie verdrehen, wie maxi und viele andere auch hier im Forum die Tatsachen des vorgetragenen.

    Ich will noch mal versuchen, Ihnen zu antworten.

    Ihr Beitrag:
    das "MwSt-Sparmodell" keinen/wenig/vielleicht Preisvorteil für den Bauherren bringt haben wir ja nun schon zu Genüge hin- und hergerechnet.

    Meine Antwort:
    richtig

    Ihr Beitrag:
    Einem Bauwilligen vorzuschlagen, ein Grundstück, welches er selbst in Aussicht hat, einem Bauunternehmer zu Kauf anzubieten, damit der ihm das Ganze dann bebaut verkauft ist mehr als fragwürdig.


    Meine Antwort:
    Warum? Wenn Der Bauwillige damit Geld sparen kann. Warum sollte er dies nicht versuchen, dem Unternehmer zu unterbreuten. Das ist ja gerade die Ersparnis.

    Ihr Beitrag:
    Es birgt eine Reihe von erheblichen Risiken für den Kunden:

    Meine ANtwort:
    Stimmt, ein paar Risiken gibt es.

    Ihr Beitrag:
    1.) Unternehmer kauft und ist damit Eigentümer u. hat Verfügung über das Grundstück **

    Meine Antwort:
    Und? Wo ist das Problem? Er verfügt, im Rahmen eines notariellen Kaufvertrages, der beinhaltet, dass der Unternehmer eine Bauleistung zu erbringen hat und gegen Zahlung des Kaufpreises, diese Bauleistung den Eigentümer wechselt.

    Ihr Beitrag:
    2.) Kunde wird nicht Bauherr sondern ist Käufer, ihm gehen daher die Bauherrenrechte verloren

    Meine Antwort:
    Und ? Wo ist das Problem? ( Frage an Sie ) In wie Fern würde sich denn der Käufer, gegenüber den Bauherrenrechten im Nachteil stehen ?

    Ihr Beitrag:
    3.) Kunde will sein BV mit z.B. Landesmitteln NRW gefördert bekommen, er ist dann nicht Bauherr, sondern sog. Ersterwerber. Der BU/BT muss ihm ein Rücktrittsrecht für den Fall einräumen, dass innerhalb 2 Jahren ab Antrag die Fördermittel nicht bewilligt werden. Für den Fall des Rücktritts aus diesem Grund sind dem Kunden alle entstandenen Kosten zu erstatten. (Risiko für BU/BT)

    Meine Antwort:
    Auch hier: Wo ist das Problem? Das Grundstück wird vom Unternehmer erst gekauft, wenn die Mittel bewilligt sind !!!!!!!! Und auch ein solcher Vertrag, wie von Ihnen geschildert ist machbar. Dieses würde ich natürlich nur dann machen, wenn ich alle Unterlagen eingesehen habe, und mir sicher sein kann, dass der Käufer diese Mittel auch bewilligt bekommt.

    Ihr Beitrag:
    4.) Kunde ist bei Auswahl des BU auf diejenigen beschränkt, die (fast) keine Subunternehmer einsetzen (sonst wird`s teurer)

    Meine Antwort:
    Was erzählen Sie hier im Forum. Wie schon mehrfach von mir dargelegt, sind genau solche Beiträge, wie der von Ihnen, die Beiträge, die die anderen Forumsteilnehmer verwirren. Es wird lediglich teurer, als bei einem vergeleichbaren Unternehmen, welches alle Bauleistungen selbst ausführt. Ansonsten würde der Bauwillige zwar die Mehrwertsteuer drauf legen müssen, dies hätte er jedoch auch so getan, wenn er nicht in Kenntnis von diesem ( meinen ) Tipp gewesen wäre. Er zahlt also dann lediglich das, was er ohnehon bezahlt hätte, oder etwa nicht. Er zahlt nämlich genau das, was Sie ohnehin behaupten, was gezahlt werden muss. Der Bauwillige kann also nur sparen. Nicht teurer einkaufen, wie Sie es behaupten. ( Sie widersprechen sich ein wenig )

    Ihr Beitrag:
    5.) Bei Schlechtleistung eines reinen BU (auf Grundstück Kunde) kann Kunde im Ernstfall (letzte Konsequenz) den Vertrag kündigen und den BU vom Grundstück verweisen. Beim BT Geschäft gehen dann die Probleme richtig los.

    Meine Antwort:
    Eine Mangelbehaftete Leistung, ist und bleibt eine Mangelbehaftete Leistung. Egal, ob vom Unternehmer, oder vom Bauträger geleistet. Oder etwa nicht. Erklären Sie mir doch bitte nur ein mal den von Ihnen dargelegten Unterschied. Ich glaube das können Sie nicht.

    Ihr Beitrag:
    Liste lässt sich fortsetzen, denke aber, dass die aufgeführten Punkte ausreichen um die Problematik aufzuzeigen und deutlich zu machen, warum Bauwillige so nicht verfahren.

    Meine Antwort:
    Die Liste, lässt sich eben nicht fortsetzen. Und darüber lässt sich auch nicht streiten. Sämtliche von Ihnen aufgeführten Punkte, sind in meinen Augen keine Problempunkte.

    Ihr Beitrag:
    ** = hoffen wir mal, dass der BU das Grundstück nicht (wie M.R.) 14 Monate liegenlässt um es dann zu mehr als dem doppelten Preis zu verkaufen

    Meine Antwort:
    Klar, dass ich auch nichts zu verschenken habe. Aber bedenken Sie doch mal, wie viele Bauträger die Leistung, bei den von mir angegebenen m², mit Mehrwertsteuer einkaufen müssen, und aus diesem Grund auch mit der Mehrwertsteuer wieder verkaufen müssen. Obendrein, müssen diese Bauträger auch noch etwas verdienen. Das wird auch noch drauf gerechent. Darüber haben wir bislang noch gar nicht gesprochen ( z. B. nochmal + 16% Generalübernehmeraufschlag ).

    Diesen mehr als doppelten Preis, hätte doch auch der Bauträger weiter berechnet, oder etwa nicht. Wo habe ich also in Ihren Augen etwas falsch gemacht. Ich gebe doch schon, wenn ich es so mache, wie beschrieben, die Mehrwertsteuer weiter. Das muss in meinen Augen dann reichen.

    Nehmen wir doch mal an, Sie sind Bauunternehmer mit vier Meisterbriefen. Sie Kaufen, um im Winter nicht auf der Straße zu stehen zu müssen, und keine Entlassungen tätigen zu müssen, Grundstücke, um diese zu bebauen, und diese anschließend wieder zu verkaufen. Nun haben Sie jedoch 9 Monate ( über den Winter ) widererwarten voll zu tun. Kann es dann nicht sein, dass - ehe Sie das Grundstück bebauen - die Entwicklung der Baulandpreise auch in die Höhe schnellt, und Sie widererwarten, eine solche Baulandpreissteigerung erfahren.

    Es ist also nicht fair von Ihnen, dem Unternehmer, der so verfährt Vorwürfe zu machen. Es ist doch klar, dass Sie versuchen Grundstücke in wiederverkäuflichen fluren versuchen zu kaufen. Keiner würde sich nicht unbedingt Ladenhütergrundstücke an Bein hängen wollen. Obgleich ich aus Erfahrung sagen kann, dass dies auch mal schnell passiert ist. Darüber reden Sie natürlich - mitunter aus eigenem Interesse - nicht.


    Sie entlassen keinen, geben die Mehrwertsuer weiter, bzw. berechnen diese nicht, weil Sie alle Gewerke selbst ausführen, etc.. Also ich würde dies Klasse finden ( Auch als Kunde bei Ihnen, würde ich so empfinden. Weil ich ja bei dem Bauträger auch kein günstigeres Grundstück bekomme )


    Mit freundlichen Grüßen.

    Markus Reinartz


    PS. Meine Beiträge stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung übernommen werden.
     
  18. #78 Markus Reinartz, 09.11.2005
    Markus Reinartz

    Markus Reinartz Gast

    Hallo Michael G,

    klasse das Sie kein Fieber haben. Dann sind wir schon zwei. Ich habe auch kein Fieber.

    Aber nun Scherz beiseite, klar, dass Sie Ihren Meisterbrief jeden Monat verkaufen können. Ich empfehle dies jedoch nur in Form einer Anstellung bei einer GmbH, da Sie ansonsten in die Haftung genommen werden. Ich hatte selbst noch nichts damit zu tun, glaube aber Meister zu kennen, die dies machen. Ihren eigenen Betrieb und noch einen. Maxiamal 2 mal, macht die Handwerkskammer mit.

    Auskünfte zu udiesem Thema erteilt Ihnen sicherlich die Handwerkskammer.

    Ich bin im übrigen froh, dass Sie es auch schon verstanden haben. Ist doch klar, dass darauf keine Mehrwertsteuer anfällt. Hier sind es andere Kosten die Sie berücksichtigen müssen. Auskünfte in dieser Angelegenheit erteilen Ihnen die Steuerbevollmächtigten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz


    PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung übernommen werden.
     
  19. #79 Baufuchs, 09.11.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ H. Reinartz

    Sachlicher als ich auf Ihren letzen Beitrag geantwortet geht`s nun wirklich nicht. Obwohl es mir in den Fingern gekribbelt hat.....

    Die Darstellung der Sachverhalte in meinem Beitrag vom 6.11. benötigte ca. 20 Zeilen.

    Seither haben Sie unter Aufwendung vieler Worte, nämlich mit mehr als ca. 200 Zeilen versucht uns klarzumachen, dass Sie das Ei des Kolumbus gefunden haben.

    Um die Diskussion mit Ihnen abzuschliessen:

    Sie dürfen es behalten, niemand will es haben!
     
  20. JDB

    JDB

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    1
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    Tragwerksplaner
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    Weserbergland
    Das ist ein super Schlußwort.
    Das Thema ist ausgelutscht und der Thread wird geschlossen.
     
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