Bauzaun bei Fassadenarbeiten Pflicht?

Diskutiere Bauzaun bei Fassadenarbeiten Pflicht? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, ich hoffe, dass das hier die richtige Rubrik für meine Frage ist: Wir wohnen bereits in unserem Neubau, allerdings muss an der...

  1. #1 Schriftleiter, 14.05.2013
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    Guten Abend,

    ich hoffe, dass das hier die richtige Rubrik für meine Frage ist:

    Wir wohnen bereits in unserem Neubau, allerdings muss an der Fassade nachgebessert werden. Zwei Seiten des Hauses sind neu eingerüstet worden.

    Der Baubetreuer ist der Auffassung, wir müssten nun noch einmal einen Bauzaun aufstellen lassen, da das Grundstück frei zugänglich ist. (Die Außenanlagen werden erst nach Abschluss der Fassadenarbeiten in Angriff genommen.)

    Die Fassadenarbeiten sind in spätestens sechs Wochen abgeschlossen.

    Ich hab eigentlich keine Lust, für die kurze Zeit nochmal tausende Euros für einen sinnlosen Bauzaun zu zahlen.

    Kennt sich jemand rechtlich aus?

    Vielen Dank für eine Antwort!
     
  2. #2 Gast036816, 14.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    als bauherr hast du eine pflicht zur absicherung von gefahrstellen. dazu gehört auch ein fassadengerüst auf dem gearbeitet wird. jetzt ein paar euro sparen, kann am ende viel mehr kosten, als dir recht ist.
     
  3. Yilmaz

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    Hierbei geht es nicht um gerüst sondern um bauzaun.
    a) diese kostet keine tausende von euros b) die frage wäre ist das überhaupt erforderlich, das Haus ist ja bewohnt und besteht kein gefahr für fremde.
     
  4. #4 Schriftleiter, 14.05.2013
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    Richtig, das ist meine Frage!:bef1002: Es geht um 15 x 44 Meter Bauzaun, die angefahren, aufgebaut und abgefahren werden müssen. Da kommen für zwei Monate rund 1.500 Euro zusammen. Das finde ich viel - wenn das Geld gerade am Ende knapp wird. Wenn ich es irgendwie vermeiden könnten - zB durch ein rot-weißes Flatterband - wäre ich sehr froh! Deshalb war ja meine Frage, ob ich rechtlich verpflichtet bin. Das Grundstück liegt an einer ruhigen Straße, die längere Seite grenzt lediglich an das Nachbargrundstück an, auf der anderen Seite hat der andere Nachbar seinen Zaun, das Haus liegt acht Meter von der Straße zurück gesetzt.

    Was meint ihr denn? Bin schon völlig am Ende, weil ich nichts Gescheites zum Thema finde....:mauer
     
  5. #5 Kater432, 14.05.2013
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    Rolf A i b meinte damit das ein Baugerüst auch als Gefahrenstelle gilt und somit der Bauherr dieses auch absichern müsste.

    Gruß
     
  6. #6 Gast036816, 14.05.2013
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    Gast036816 Gast

    ein rot-weisses flatterband ist kein mittel zur baustellenabsicherung! auch wenn das haus bewohnt ist, muss die fassadenbaustelle abgesichert werden. sind kinder im haus?
     
  7. #7 Schriftleiter, 14.05.2013
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    Ja, aber gerade denen nutzt ja ein Bauzaun nichts! Die müssen ja sowieso jeden Tag ins Haus rein und raus.

    Ich frage mich, ob so ein Fassadengerüst überhaupt eine Gefahrenstelle ist? Habe das Folgende bei der IG Bau gefunden. Es gibt ja schließlich keine Baugrube mehr, keinen Rohbau....

    "....6.2.4 Bauzaun
    Wie oben bereits beschrieben, müssen tiefe Baugruben oder Gefahrstellen durch einen Bauzaun abgesichert werden. Eine exakte Definition, wann von einer tiefen Baugrube oder einer Gefahrstelle gesprochen werden kann, gibt es nicht. Hier muss im Einzelfall die Gefährdung abgeschätzt und eine Entscheidung getroffen werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Bauzaun einer mobilen Absturzsicherung vorzuziehen.
    Ein Bauzaun muss mindestens 1,20 m, bei dahinter befindlichen tiefen Baugruben oder Gefahrstellen mindestens 1,80 m hoch sein. Im Abstand von 10 m sind grundsätzlich Warnleuchten, Typ WL 9, anzubringen. Bauzäune müssen zum Verkehrsbereich unabhängig von der Bauzaunausführung wie Arbeitsstellen abgesichert sein. Eine auch bei Windlast ausreichende Standsicherheit muss gewährleistet sein (ZTV-SA 97, Abschn. A, 5 + 6).
    Soll ein Bauzaun die Funktion einer Absturzsicherung übernehmen, muss er die oben beschriebenen Standsicherheitskriterien hinsichtlich Personenanprall erfüllen...."
     
  8. #8 OBommel, 15.05.2013
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    In der Stadt stehen die Gerüste auf dem Fußweg und die Leute gehen drunter durch (während oben gearbeitet wird). Warum braucht man dann bei einem 8 Meter von der Straße entfernten Gerüst einen Zaun ums Grundstück?
     
  9. H.PF

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    Verstehe ich auch nicht... Leiter hochklappen und fertig, ich würd da keinen Zaun hinstellen, hab ich an bisher noch keiner Baustelle gehabt wo nur ein Gerüst stand
     
  10. H.PF

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  11. #11 Gast036816, 15.05.2013
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    Gast036816 Gast

    der bauzaun muss auch nicht auf die grundstücksgrenze, sondern vor dem gerüst, mit einem abstand von x m. laufen kinder oder erwachsene neben dem gerüst lang und oben rutscht der hammer ab...... da nützt die hoch geklappte leiter auch nix.
     
  12. #12 RMartin, 15.05.2013
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    Dann das Gerüst von der hausabgewandten Seite mit Gerüstfolie 'einhausen' oder wie man das dann nennt. Dann kann eigtl. nichts durch unachtsames Hantieren ausserhalb der Gerüststandfläche runterfallen.

    Zum Fragesteller und seinem Beitrag #4: Warum das allerdings 15x44 Meter; also 660 Meter sein müssten, erschliesst sich mir bei einem EFH nicht.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 15.05.2013
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    Nachbessern heisst für mich Mangelbehebung.
    Dann hat der, der den Mangel verursacht hat, alle Kosten zu tragen, also auch die von Sicherungsmaßnahmen!
     
  14. Meteor

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    mit 15 x 44 sind wohl eher 118 Meter gemeint
     
  15. #15 OBommel, 24.05.2013
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    Hier zum Beispiel.
    [​IMG]

    Da fragt man sich schon, ob der ungesicherte Materialstapel vorne rechts gleichzeitig schwer genug ist, um bei Sturm nicht runterzufliegen und leicht genug, um das Gaubendach nicht allzu sehr zu belasten.
     
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