Zuerst Vermessung und dann erst zum Notar?

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  1. nolu13

    nolu13

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    Guten Abend!
    Ich beschäftige mich derzeit mit dem Kauf eines Grundstückes.
    Sachverhalt:
    das gesamte Baugrundstück hat eine Breite von 18m und eine
    Länge von 50m und besteht aus 2 Parzellen.
    Von diesen 50m in der Länge habe ich vor 33m zu kaufen.(18x33m).Bei 33m endet auch die hintere Grenze des Baufenster.
    Aufgrund der Tatsache,daß mir 18m in der Breite zu knapp sind,hätte ich weiter die Möglichkeit vom (zukünftigen)Nachbarn 2m abzukaufen,daß mein Grundstück die Maße 20mx33m hätte.

    -Sollte man das neu entstehende Gründstück zuerst vermessen lassen und dann erst zum Notar?
    -Ist die Beibehaltung von 2 Parzellen sinnvoll oder sollte man mein Grundstück in eine Parzelle umwandeln?
    -Wie setzen sich die Kosten für die Vermessung und Notar zusammen ?

    Ich hoffe,das war verständlich genug umschrieben.

    Vielen Dank
    nolu13
     
  2. #2 Baufuchs, 15.05.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Es kann auch vor Vermessung gekauft werden. Der Notar sagt Dir, wie so etwas geregelt wird.
    Die Verkäufer, von denen Du kaufen willst, werden wohl kaum einer Teilungsvermessung/Grundstücksteilung zustimmen, wenn noch kein Notarvertrag geschlosssen wurde.
    2.) Ein Haus darf immer nur auf einem Flurstück gebaut werden. Wenn nicht geteilt werden soll, gibts die Möglichkeit einer Vereinigungsbaulast.
    3.) Kosten für Vermessung und Notar richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen.
     
Thema: Zuerst Vermessung und dann erst zum Notar?
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