Fehler im Bauantrag

Diskutiere Fehler im Bauantrag im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Folgende Situation: Wir bauen in NRW ein KFW55 Haus. Es gibt keinen B-Plan. Das Haus hat 2 Vollgeschosse. Wir hatten bereits eine...

  1. ju2012

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    Hallo,

    Folgende Situation:

    Wir bauen in NRW ein KFW55 Haus. Es gibt keinen B-Plan.
    Das Haus hat 2 Vollgeschosse. Wir hatten bereits eine positiv beschiedene Bauvoranfrage
    für den Haustyp bevor wir das Grundstück gekauft haben.
    Nun hat unser Architekt 2 Patzer in den Bauantrag eingebaut.

    1. Die OKFF ist 100 ! Meter über dem Gelände angegeben
    2. In der Planung hat der Architekt die KWL "vergessen". Sprich er hat den Platz den die KWL im Fussbodenaufbau benötigt nicht eingeplant. Er hat mit einem Fussbodenaufbau von 12 cm Dicke geplant. Deswegen haben wir jetzt eine (aus unserer Sicht) zu niedrige Raumhöhe.

    Zu 1 meint unser Architekt, das das Bauamt den Fehler schon selbst korregieren wird und die Genehmigung nur mit geänderter OKFF erteilen wird.
    Zu 2 meint er, das wir den Antrag nicht ändern sollen, sondern im Nachhinein mit konstruktiv bedingten Abweichungen vom Bauantrag argumentieren sollen.

    Ich frage mich jetzt was das soll. Warum will der Architekt keine Änderung mehr an der Planung durchführen?

    Insbesondere eine Änderung des Fussbodenaufbaus verursacht doch noch weitere Änderungen:
    - Änderung im Bereich der Treppe
    - evtl. Änderung der Statik
    Oder sehe ich das falsch?

    Kann mir evtl. jemand eigenen Tip geben wie ich mich verhalten soll. ich erwarte eigentlich eine neue korrekte Planung von meinem Architekten. Ist das zuviel verlangt?

    Viele Grüße
    Jörg
     
  2. #2 Gast036816, 15.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum sollte das amt etwas korrigieren?

    euer architekt schuldet euch eine genehmigungsfähige planung. ihr seid die bauherren und der bauherr bestimmt bei erkannten mängeln, was damit passiert. ich würde den antrag zurückziehen und korrigiert neu einreichen.
     
  3. Baumal

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    100m sind mal ne ansage.
    das amt wird den fehler nicht korrigieren.
    wären die überhaupt dazu befugt??? ich denke nicht.


    der fehler liegt bei den von dir beauftragten beteiligten am bau (planverfasser).
    vielleicht läßt es sich noch gerade biegen, indem die eingereichten pläne beim amt
    handschriftlich vom planverfasser abgeändert werden.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2013
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    Das Amt wäre sicher befugt, einen solchen Fehler zu korrigieren (Grüneintrag), aber ob die das bemerken?

    Der Fußbodenaufbau oder die Rohbau-Raumhöhe müssen je nach System 8 - 12 cm mehr werden. Da passt gar nichts mehr und eine Tektur kostet extra, eine Änderung der Pläne im laufenden Genehmigungsverahren i.d.R. nichts!

    Also den Kollegen unter Fristsetzung (angemessen dürften 14 Tage sein) zur Berichtung der fehlerhaften Pläne auffordern.
    Und die Treppe prüfen, damit er da keinen "hinmurkst"
     
  5. ju2012

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    Hallo,

    danke für Eure Antworten ich werde dem Kollegen wohl eine Frist für die Berichtigung der fehlerhaften Pläne setzen müssen. Nur noch eine ganz kurze Frage zur benötigten Aufbauhöhe de Fussbodens. (Bitte keine Diskussion Decke versus Einbau im Fussboden, ich weiß das es das beste wäre eine abgehängte Decke zu nehmen aber ...)

    In einem anderen Thread habe ich folgende minimale Höhe des Fusssbodenaufbaus gelesen:

    dämmebene mit kanal ca. 80mm + 65mm heizestrich +15mm belag = 160mm

    Wenn ich Ralf jetzt richtig verstehe:
    >>Der Fußbodenaufbau oder die Rohbau-Raumhöhe müssen je nach System 8 - 12 cm mehr werden

    dann benöten wir 200 - 220 mm?

    Oder habe ich da einfach was falsch verstanden?

    Vielen Dank
    Jörg

    BTW: Kennt jemand einen guten Architekten aus dem Bergischen (so im Umfeld Leverkusen bis Remscheid)???
     
  6. #6 Gast036816, 16.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast bei deinem aufbau die trägerplatte der fussbodenheizung vergessen. toleranzen der rohdecke als buckel mit 15 mm einplanen, dann bist du bei 210 mm.
     
  7. #7 NixPlan, 16.05.2013
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    das wäre der gesamte Fußbodenaufbau. Ob aus gründen vom Energiepaß dort noch was hineinmuß ist natürlich abzuklären.
     
Thema: Fehler im Bauantrag
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