KWL (und Heizung) selber beauftragen

Diskutiere KWL (und Heizung) selber beauftragen im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebe Experten, Ich wühle mich seit einigen Wochen u a durch dieses Forum und habe schon viele Infos bekommen. V a darüber, was falsch...

  1. Mecc24

    Mecc24

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    Hallo liebe Experten,

    Ich wühle mich seit einigen Wochen u a durch dieses Forum und habe schon viele Infos bekommen. V a darüber, was falsch laufen kann u worauf man achten muss. Das stöbern macht fast süchtig :biggthumpup:
    Kurz zu mir/uns: Wir stehen kurz vor Vertragsabschluss mit einem GU, bislang haben wir nur für die Entwurfsplanung unterzeichnet. Das Haus steht quasi auf dem Papier, nun geht's weiter. Nun überlegen wir, die Heizung und die KWL aus dem Vertrag rauszunehmen und unabhängig planen zu lassen. Denn die BLB ist, was das angeht, ziemlich knapp: gasbefeuerte vollautomatische Brennwerttherme, deutsches Markenfabrikat, 120l Speicher. Angebot KWL : KWL 11500 €. Ok, das kann ja nun alles sein. Nun fragen wir uns, wie läuft das ab? Wenn wir selber die Firmen beauftragen, wie bekommen die dann ihre Mauerschlitze, Durchbrüche und Auslässe in der Betondecke? Wird der GU das dann alles einzeln abrechnen? Deswegen ist uns etwas bange und wir schwanken zwischen dem bequemen/ sicheren und dem aufwendigen Weg. Bei dem man wenigstens weiß, was man bekommt.
    Vielleicht kann mir ja jemand als beim Bau Beteiligter oder als Bauherr mal von seinen Erfahrungen berichten? Das wäre toll!
    Vielen Dank und viele Grüße, Mecc24
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    DAS kann Dir nur Dein GÜ beantworten!

    Es kann sein, dass er eine vernünftige Ausführungsplanung macht und dafür die Verlegepläne von Heizer und Lüfter einfordert. Dann kann er die Sachen mit einplanen.


    Es kann aber auch sein, dass bei ihm Maurer und Heizi/Lüfter sich auf der Baustelle einmal treffen, sagen
    und ihrer Wege ziehen.
    Dann habt Ihr schlechte Karten
     
  3. #3 Thomas B, 16.05.2013
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    Bitte auch bedenken, daß ein Herausnehmen von Einzelleistungen zu einer etwas ungünstigen Gewährleistungskonstellation führen kann: Beispiel: Heizer klopft nochmal irgendwas nach...Risse ...Mauerwerk bricht in großen Stücken aus der Wand. Schaden: Heizungsheini! Oder war das Mauerwerk ohnehin Murks? Bleibt alles in einer Hand (GU), so wäre Dir das egal welches Teilgewerk dies verzapft hat. So aber kann es zu einem munteren Herumschieben (vor allem Wegschieben) von Gewährleistungsansprüchen gehen. Gerade bei solchen "Schlüsselgewerken" ist das Herausnehmen schon nicht immer ganz einfach. Einfacher ist es beim maler: Der kommt ziemlich zum Schluß. Oder auch dem Fliesör. Auch ziemlich am Ende.

    Was aber ist, wenn die Leitungen der KWL eingedellt werden (weil irgendein Hirmtoter darauf spazieren geht)...wer ar's dann? Der Estrichleger (GU) oder hat Euer KWL-Bauer hier schon mangelhafte Ware angeliefert und verbaut? Usw. usf......ich würde mir das genau überlegen, ob das Sinn macht!

    Lieber den GU zu konkreteren Aussagen nötigen, was reinkommen soll.
     
  4. #4 Gast56083, 16.05.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Also, aus eigener Erfahrung. Bau über GU, KWL hab ich aus dem Vertrag rausgenommen bzw. selber vergeben. Heizung & Sanitär verblieb beim GU, wurde beides vom selben Sub gemacht.

    Bei KWL selber vergeben, musst Du falls zentrale KWL mit Decken/bodenauslässen geplant hast, die Lüftungsauslässe genau planen, damit diese beim Decken betonieren berücksichtigt werden. Ebenso den Steigstrang, der ggf. doch einiges an Platz benötigt. Bei Sternverteilung kommt da einiges zusammen da jedes Rohr 90mm Durchmesser hat. Bei uns waren es 12 Rohre die i-wo untergebracht werden mussten. Das kommt aber stark auf das System an, das Ihr einsetzt.
    Das alles geht, wenn der Lüftungsbauer seine Wege in den Plan einzechnet und Ihr das mit dem GU in den Werkplan einarbeitet (mein GU hat sich sogar direkt mit dem Lüftungsbauer ausgetauscht, ohne Mehrkosten).

    Persönliche Meinung: Heizung würde ich beim GU belassen, aber im Werkvertrag genau spezifizieren, was da reinkommt. Also HLB nach EN12831 mit Rücksprache (festlegung wunschtemp pro raum) fordern, Auslegung der Heizung entsprechend der HLB, FBH Berechnung anhand abgestimmter Vorlauftemp. und damit Verlegeabstände etc.
    KWL kommt darauf an, wie viel Erfahrung der GU/sein Heizi damit hat. Das kann man auch im Vorfeld genau im Vertrag spezifizieren, aber oft ist man doch besser dran, wenn das ein Heizi/Lüftungsbauer mit Erfahrung macht, der das sicher kann. KWL ist noch nicht so Standard wie GBWT. Hat bei mir problemlos funktioniert, GU war sogar dafür, da er bisher noch nicht so oft zentrale KWLs geplant/gebaut hat und da Erfahrungen sammeln konnte.

    Trotz aller Planung, haben sich am Ende doch alle Gewerke Eli, Heizi und Lüftungsbauer einmal im Rohbau getroffen, um die Wege auf dem RFB festzulegen,um wenig Kreuzungspunkte zu haben. War 1h Aufwand für alle, hat aber allen das Leben leichter gemacht.
     
  5. Mecc24

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    @all: Erstmal danke für die hilfreichen Antworten!
    Das müsste man dann vorher noch klären, ok. Bald geht er nicht mehr ans Telefon, wenn er unsere Nummer sieht ;-)
    Das mit der Gewährleistung ist natürlich ein Problem, dass hatten wir garnicht bedacht. Ist das beim Bauen mit Architekt nicht auch so oder haftet dort der Architekt für die mangelfreie Ausführung der einzelnen Gewerke?
    War das jetzt extra ein Vergleich für mich als Krankenhäusler? ;)
    Ok, das wäre dann wohl das einfachste. Zumindest, wenn man weiß, was in das Angebot rein soll. Wir hatten auch an eine zukunftsfähige Auslegung der FBH mit VLT<35°C gedacht und nun gesagt bekommen, dass das bei GBW nicht so einfach machbar sei. Also zuerst einen unabhängigen Planer hinzuziehen, der einem die Eckpunkte vorgibt und das dann dem GU vorgeben? Kennt jemand einen im Großraum H? Der ggf auch die KWL planen könnte?
    Genau, die Planung muss so früh stehen, sonst wird es wohl schwierig. Unser GU ist für Einbetonieren, unser BSV (Tragwerkplaner) kriegt bei dem Gedanken einen Anfall! Die ewige Diskussion ;) Und dann muss man noch hoffen, dass es möglich ist, alle mal an einen Tisch zu bekommen. Vermutlich eine Herausforderung!

    VG, Mecc24
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Jain

    Der Architekt ist EUER Erfüllungsgehilfe. Der ist also da und kontrolliert, wer auf dem Bau rumrennt und hat sich um die Trennung solcher Ansprüche zu kümmern.
    Ausserdem haftet er, wenn er sich pflichtwidrig verhalten hat.

    Wenn es GAAANZ dumm läuft, seid Ihr aber trotzdem alleine dran, ja.

    Der eine Ansprech- und Haftungspartner ist eben einer der Vorteile des GÜ/GU. Aber eben nur, wenn sich die Leistungen sauber trennen lassen.
    Eigenleistung und Werkleistung durch Dritte, während der GÜ noch dran ist, stellen den AG deutlich schlechter - sowohl gegenüber GU/GÜ als auch gegenüber Architekt
     
  7. Mecc24

    Mecc24

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    Ok, also entweder Eigenleistung/ Fremdgewerke, wenn der GU sonst fertig ist oder besser garnicht. Dann werden wir versuchen, den GU zu konkreten Aussagen zu bewegen. Das erfordert offensichtlich besondere Hartnäckigkeit, muss ich noch etwas üben...
     
  8. Jan81

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    Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll.

    Hier statt über Eigenleistung oder Fremdgewerke zu reden. Sag einfach du willst das von genau dieser Firma das und das eingebaut wird.
    Frag doch einfach mal nach, welche KWL sie verbauen wird und welche Gas Therme. Viel wichtiger ist eigentlich welche FBH die nehmen.

    In der Bauleistungsbeschreibung steht immer so allgemein drin. Diese werden immer so allgemein gehalten, weil es halt nicht nur für genau eines Haus ist.

    Das kann man alles im Vertrag festlegen. Man muss nur mit den reden. Wenn du jetzt die Arbeit an eine andere Firma vergibst, dann wird es nicht günstiger.
     
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