Doppelhaushäfte mit und ohne Keller ! Wer trägt die Gründungskosten?

Diskutiere Doppelhaushäfte mit und ohne Keller ! Wer trägt die Gründungskosten? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Ihr Bauexperten da draußen!!!! Ich baue dieses Jahr eine Doppelhaushälfte mit Keller und mein zukünftiger Nachbar ohne. Nun hat er mir...

  1. Serkan

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    Hallo Ihr Bauexperten da draußen!!!!

    Ich baue dieses Jahr eine Doppelhaushälfte mit Keller und mein zukünftiger Nachbar ohne.
    Nun hat er mir gesagt, daß ich seine kompletten Gründungskosten tragen muß, da ich ja teilweise den Erdaushub auch bei Ihm machen mußte um mir eine Arbeitsfläche zu verschafen.
    Wer weiß jetzt was genau ich bezahlen muß und was nicht bzw. ob ich überhaupt was zahlen muß :mauer . Es geht hierbei um Streifenfundamente, Betonwand von Keller bis zu seiner Bodenplatte und um Schotter zum wiederbefüllen. Ich freue mich schon auf eure Antworten...
    Viel lieben Dank...
     
  2. #2 Gast036816, 17.05.2013
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    da wirst du einen anwalt bemühen müssen.
     
  3. Serkan

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    rolf a i b.. den will ich nicht direkt einschalten, weil ich wollt es zuerst so versuchen. Natürlich wenn wir zu keinem entschluss kommen würde ich einen Anwalt nehmen was denkst du welche kosten ich tragenm muß
     
  4. #4 Rosmarin, 17.05.2013
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    Ich denke, Details kann Dir tatsächlich nur ein Anwalt sagen. Meine Laienmeinung dazu, nur um Dir ein paar Ideen zu geben: Mir stellt sich erst mal die Frage, woher Du das Recht nimmst, Teile des Nachbargrundstücks wegzubaggern. Entweder, das war vorher besprochen, dann wurde hoffentlich vorher auch besprochen, was Du als (vertragliche) Gegenleistung zu bezahlen hast. In diesem Fall habt ihr einen Vertrag, und Ansprüche des Nachbarn ergeben sich hieraus. Wenn Du andererseits einfach drauf los gebaggert hast (Deine Formulierung in Vergangenheitsform lässt mich selbiges vermuten), dann steht dem Nachbarn Schadenersatz zu. Dabei gilt das Grundprinzip, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, wie er jetzt stünde, wenn er nicht geschädigt worden wäre. Das bedeutet, dass Du zumindest Aufwendungen nicht bezahlen musst, die der Nachbar auch ohne Deine Baggeraktion gehabt hätte. Dazu gehören imho Fundamente, Wände, Bodenplatte etc. Bezahlen musst Du dagegen den _Mehr_aufwand, den Du für den Nachbarn verursacht hast. Dazu kann jetzt vieles gehören, z.B. Auffüllen und Wiederherstellung der Tragfähigkeit, Aufwand durch Bauzeitverzögerung/Nutzungsausfall, zusätzliche Bodengutachten oder Statikberechnungen, Mehraufwand für zusätzliche Verstärkungen von Fundamenten etc. Der Nachbar muss allerdings nachweisen (von Ausnahmen abgesehen), dass er diese Aufwendungen tatsächlich in der geforderten Höhe hatte/hat und dass sie durch Deine Aktion verursacht wurden.
     
  5. Serkan

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    Danke Rosmarin... Ich verstehe dennoch nicht warum ich einen Streifenfundament in unterkante meines Kellers + eine wand bis nach oben ziehen muß??? befüllen wäre ich mit einverstanden und dann noch einen Bodengutachten???
     
  6. #6 CastleInGT, 17.05.2013
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    Hallo, Glückwunsch zum neuen Nachbarm... :bierchen:
    erstmal wer um Gottes Willen baut zwei DHH mit unterschiedlicher Gründung?

    Die Problematik ist immer gegeben, wenn zwei Gründungsebenen vorliegen. Selbst wenn dein BU eine Wiederverdichtung des aufgebrochenen Bodens vornimmt, wird sich eine deutlichere Senkung im Übergangsbereich zu deiner DHH zeigen. Schadensersatz entsteht nur bei Kausalität und tatsächlichem Schaden. Hier würde ich mich fragen wie tief er hätte gründen müssen, wenn ich seinen Boden nicht berührt hätte. In meinem Fall (Übergang Haus+Keller / Garage+Streifenfundamente) wird man im Übergangsbereich die Garage auf gleicher Kellersohlebene gründen.

    @ unsere Archis: Wie würde man in der Regel beide Gründungstiefen festlegen? Wäre nicht deutlich empfehlenswerter die Gründungstiefe im Übergangsbereich DHH/DHH auf Kellerniveau vorzunehmen?

    Für den TE hoffe ich auf obige Bestätigung. Ansonsten schön abwarten bis eine Forderung durch den Nachbarn gestellt wird. Beweislast liegt in diesem Fall beim Nachbarn. Das Prozessrisiko inkl. dem sicherlich zu bestellenden Gutachter ersetzt keine 2-3k Euro. Das wird auch der Kläger sich mehrfach überlegen.
     
  7. Serkan

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    Hallo CastleInGT... also sollte ich eher abwarten bis er mit seinem Anwalt ankommt??? Ich möchte ja nicht das es soweit kommt...
    Die Gründung sollte selbsverständlich ab der Unterkante meines kellers sein aber warum sollte ich das für ihn bezahlen????

    Haben wir hier einen Anwalt unter uns??? Hilfeeeee :bef1021:
     
  8. #8 Rosmarin, 17.05.2013
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    Weil er nicht so tief hätte gründen müssen, wenn Du ihm nicht Teile seines Grundstücks weggebaggert hättest?
     
  9. #9 CastleInGT, 17.05.2013
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    Anwälte sehen erstmal den hübschen Streitwert im Baurechtsbereich. Das lohnt sich auf jeden Fall. Vergleicht ihr euch gerichtlich oder vorgerichtlich verdient er sogar noch mehr.
    Als Nachbarn setzt man sich zusammen und vergleicht sich ;) ohne Anwälte.

    Die Frage ist und bleibt: Hättest du seinen Boden niemals berührt und in der Tragfähigkeit beschränkt, wo müsste er gründen? Das kann dir nur ein Archi/TWP sagen.
    - Hätte er per Streifenfundament in bspw. 80cm Tiefe gründen können, wirst du Ausgleich schaffen müssen.
     
  10. Hfrik

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    Wobei sich dann der ANchbar überlegen sollte, ob er nciht noch ein winziges bischen drauflegt und auch mit Keller baut. Wenn das Loch noch nicht im Boden ist - er spart sich das Anfahren des Baggers, und bekommt von Dir einen Teil wegen Arbeitsraum so oder so ausgebaggert. Kann mich da CalstleinGT anschliessen. Vielleicht mal verhandeln?
     
  11. #11 Thomas B, 17.05.2013
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    Ich denke zusätzlich notwendige Gründungsmaßnahmen, die ansonsten nicht erforderlich gewesen wären, könnten Dich treffen:
    130517_Serkan und der Nachbar_01.jpg
     
  12. Serkan

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    Hallo Thomas, vielen dank eine sehr schöne Skizze. Ich fasse dich kurz zusammen also muss ich die Tiefgründung + Schotter bezahlen und was ist mit diesem proktornachweis bzw. Das Boden Gutachten???

    Ol
     
  13. Hfrik

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    Über die wird man sich trefflich streiten können. Die wird er brauchen, um nachzuweisen was er ohne deinen bau gebraucht hätte, und eventuell Du um nachzuweisen dass der von Dir verusachte teil hält. Eventuell ist bei deinem Nachbar noch ein Mehraufwand bei der Bodenplatte notwendig, wenn die wegen setzung im Arbeitsraum als frei tragend bis zum Fundament neben deiner Wand ausgeführt werden muss. Spätestens dann ist jemand mit dem Klammerbeutel gepudert oder hat eine Kellerallergie, wenn er dann nciht beide DHH unterkellert, und über die Kosten verhandelt.
     
  14. Serkan

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    hier habe ich auch mal ne Planskizze
     
  15. Serkan

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    ....
     
  16. Serkan

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  17. #17 Thomas B, 17.05.2013
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    Dein Fundament geht auf das Grundstück des Nachbarn????
     
  18. Hfrik

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    Laut der Skizze baut der NAchbar den Keller, und Du nicht. Ist das richtig???
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 17.05.2013
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    Serkan, DU hast den Fehler gemacht. Du hast auf fremdem Grund gebaggert und dadurch dessen Baugrund im Bereich der Grube die Tragfähigkeit geraubt.

    Es hätte auch Möglichkeiten gegeben, das auf der Grenze ohne Eingriff ins Nachbargrundstück zu lösen. Natürlich teuere als einfach dem Nachbarn was wegzubaggern.
    In so weit wird Dir ein Anwalt wohl auch nur diese Auskunft geben können.

    Hast Du dann wirklich wie auf Deiner Skizze des Nachbarn Grundstück mit einem überstehenden Fundament unterbaut, solltest Du gaaaaaaanz lieb sein und Deinem Nachbarn die Gründung bezahlen.
    Und Dir drüber klar sein, dass sich Dein Haus nochmal zusätzlich und einseitig setzen wird!
     
  20. #20 Thomas B, 17.05.2013
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    wenn wirklich überstehend, so wir es kaum so weit überstehen, sondren wohl eher 10 - 20 cm....jedenfalls so wenig, daß man darauf gar kein Fundamenmauerwerk oder -beton wird draufstellen können. Dann wird es echte Detailarbeit. Oder Rückbau des überstehenden Streifens....könnte für die darin liegende Bewehrung eine echte Bewährungsprobe werden.......

    So wichtig wie Skizzen sind...sie sollten auch die Realität widerspiegeln. Ist es hier wirklich so, wie gezeichnet???????
     
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