Eigenheimzulage ab 2006

Diskutiere Eigenheimzulage ab 2006 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe User, ich möchte hier an dieser Stelle zeitnah wichtige Informationen zur zukünftigen Entwicklung der Eigenheimzulage geben....

  1. #1 Gast217, 17.10.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo liebe User,

    ich möchte hier an dieser Stelle zeitnah wichtige Informationen zur zukünftigen Entwicklung der Eigenheimzulage geben.

    Derzeitiger Stand ist, dass die Eigenheimzulage in den Koalitionsverhandlungen diskutiert werden wird. Aufgrund der neuen Konstellation, dass ehemalige Befürworter und Gegner der Abschaffung der Eigenheimzulage nun in eine große Koalition gehen und sich bereits im Wahlkampf für die Abschaffung der Eigenheimzulage ausgesprochen haben, rechnet man fest mit dem Auslaufen der Förderung. Auslaufen schreibe ich bewusst statt Ende, da damit deutlicher dargestellt ist, dass Altfälle bis zum Ende des 8-jährigen Förderzeitraums weiterlaufen. Es geht also darum, bis wann es noch Neufälle geben wird. Und da kommt eine heutige Meldung mit einer unerwarteten Einsicht der Vernunft:

    Die Eigenheimzulage soll erst ab 2007 abgeschafft werden. "2006 sollte das Förderinstrument noch fortgesetzt werden, damit die Menschen sich darauf einstellen könnten, sagte Kauder im ARD-Morgenmagazin."

    Anders als in Vorjahren, in denen die Eigenheimzulage sehr kurzfristig abgeschafft werden sollte, müssen jetzt Immobilieninteressierte nichts überstürzen. Keine unglücklichen Schnellplanungen oder Panikkäufe. Aber Halt! Das ist erst mal die Ausgangslage, es ist noch nichts gesichert. Mal sehen, was im noch auszuhandelnden Koalitionsvertrag schwarz auf weiß steht!

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  2. Conny

    Conny

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    Danke Marion für Deine Recherche. Gestern habe ich aber noch einen Link über www.tagesschau.de gelesen, welcher aussagt, daß 2004 der Beschluß der Bauförderungsabschaffung ausgesprochen wurde. Kann von dieser Terminseite nicht doch noch eine Verkürzung bis 2011 erreicht werden. Grüße Conny
     
  3. #3 Gast217, 17.10.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Conny,

    ich nehme an, Du meinst diesen Link.
    In der Meldung wird er als "die von ihm und Steinbrück bereits 2003 erarbeitete Liste" beschrieben. Im Link wird ganz unten auch der Stand der Information angegeben: 01.10.2003 00:52 Uhr. Das wäre für eine Änderung ab 2004 noch rechtzeitig gewesen. Aber die Geschichte hat uns ja gelehrt, dass die Eigenheimzulage damals doch nicht abgeschafft wurde.

    Lieber Gruß
    Marion
     
  4. Conny

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  5. tobalo

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    Wer in diesem Jahr unterschreibt, hat keine Probleme...

    um der ganzen Diskussione mal ein Ende zu sezten:

    Wer in diesem Jahr unterschreibt, der hat keine Problem - so habe ich meine Überschrift genannt - und so ist es auch:
    Hierbei sei mal der 1.4.2006 als Termin für den Fortfall der EHZ angenommen.

    Man kann dann lediglich zwei Alternativen unterscheiden:

    1. Neubau:
    Sicherung der EHZ nach altem Recht durch Einreichung eines Bauantrages vor dem 1.4.2006 - EHZ läuft dann vom Zeitpunkt des Einzugs an für volle 8 Jahre - auch wenn der Einzug erst in 2007 ist.

    2. Altbau:
    Sicherung der EHZ durch notariellen Kaufvertrag vor dem 1.4.2006. EHZ läuft dann vom Zeitpunkt des Einzugs an für volle 8 Jahre.

    Das ganze andere Hin- und Herdiskutiere könnt´ Ihr dann vergessen. Das ist so einfach - man muss nur rechtzeitig kaufen...

    Grüße

    tobalo, der Tom
     
  6. #6 Homerman, 09.11.2005
    Homerman

    Homerman Gast

    Also lt. Radionachrichten mit heutigem Datum soll die EHZ abgeschafft werden. Nur niemand sagt wann. Habe dieses Jahr ein DHH gekauft. Kaufvertrag und Bauantrag 2005, Einzug voraussichtlich erst 2006. Bekomme ich dann die vollen 8 Jahre bezahlt? Oder sollte ich meinen Wohnsitz noch dieses Jahr ummelden? Vom Finanzamt bekommt man überhaupt keine Info. "Kann man zum derzeitigen Zeitpunkt nichts sagen" hört man da nur. Was soll man davon halten? Kann mir jemand helfen. EHZ ist bei mir mit in die Finanzierung eingeflossen.

    Vielen Dank im voraus
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Es kann niemand einen Zeitpunkt nennen...

    weils noch nicht mal eine Regierung gibt die ein Beschlussvorlage hierzu vorlegen könnte. :boxing
    Das letzte Mal war die Deadline der 19.12, um die EHZ zum 01.01 des Folgejahres abzuändern. Aber da hatte der Bundestag schon beschlossen, nur der Bundesrat hatte seine letzte Sitzung an eben diesem 19.12.
    Verfassungsmässig notwendige Reihenfolge:
    1) Regierungsbildung (wenn die so weitermachen, gibts nicht mal die vorm 01.01. :mauer )
    2) Regierung beschliesst ein entsprechendes Gesetz/Verordnung......
    3) Regierung stellt die Abschaffung im Bundestag zur Abstimmung
    4) Sollte BT zustimmen, muss der Bundesrat zustimmen
    5) evtl. muss Bundespräsident unterschreiben.
    Nu könnt ihr´s rechnen anfangen, obs dies Jahr noch was wird. Oder wann im nächsten.
    MfG
     
  8. #8 Georg Fiebig, 09.11.2005
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    Hallo alle zusammen , :winken
    leider bin ich der Meinung , daß es die Ezb bis zum poltischen Ende 8Jahre gibt, aber ab Kaufdatum und nur beim Einzug im gleichem Jahr.
    Kauf zb.1.11.05 Einzug nach dem 1.1.06 Ezb nur 7 Jahre , man verliert also 1 Jahr Förderung.

    Erkundigt euch also lieber beim Steuerberater oder Bausparberater eueres Vertrauens.

    Gruß Georg.
     
  9. #9 Gast217, 09.11.2005
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    Gast217 Gast

    Hallo Georg,

    es kommt darauf an, was man unter Kauf versteht. Der 8-jährige Förderzeit beginnt in Anschaffungsfällen mit Zeitpunkt der Anschaffung, d.h. Übergang Nutzen, Lasten, ...
    Wenn z.B. ein Kaufvertrag dieses Jahr unterschrieben wird und die Verfügungsmacht erst im Januar 2007 übergeht, dann beginnt auch erst 2007 der Förderzeitraum. Auch in Herstellungsfällen kann der Zeitraum zwischen Bauantrag und Fertigstellung, also der Zeitpunkt, wann der Förderzeitraum beginnt mehrere Kalenderjahre betreffen.

    Übrigens sind Bausparberater nicht zur Steuerberatung befugt.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  10. #10 Homerman, 10.11.2005
    Homerman

    Homerman Gast

    Vielen Dank für eure Antworten. Bringt mich aber nur bedingt weiter. Liegt aber nicht an euch sondern eher an unseren tollen Politiker. Kann mir jemand sagen, wie "gefährlich" es wäre sich im Dezember umzumelden und erst im nächsten Jahr Februar einzuziehen. Sorry das ich etwas nerve, aber ich benötige die EHZ.

    Danke und Ciao
     
  11. #11 Gast217, 10.11.2005
    Gast217

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    Hallo Homerman,

    wenn der Nutzungsübergang erst in 2006 ist, kannst Du die Wohnung doch noch nicht in 2005 nutzen und dafür schon 2005 die erste Rate der EHZ kassieren.

    "Gefährlich" wäre es nur, wenn der Nutzungübergang schon im Dez. 2005 ist und Du erst im Feb. 2006 einziehst. Dann wäre nämlich eine Rate der EHZ verloren.

    Also Nutzungsübergang 2006 und Einzug 2006 ist dann kein Problem wenn in 2005 der Kaufvertrag unterschrieben wurde.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  12. #12 Gast217, 10.11.2005
    Gast217

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    Hallo Tobalo,

    ich hatte Deinen Beitrag übersehen, deshalb leider erst jetzt die verspätete Antwort:

    Es ist zu unterscheiden zwischen Anschaffung und Herstellung und nicht zwischen Neubau und Altbau.

    Die EHZ läuft nur dann 8 Jahre, wenn der Einzug auch im ersten Kalenderjahr des Förderzeitraums, der im Anschaffungsfall mit Übergang Nutzen... und im Herstellungsfall mit Fertigstellung beginnt, erfolgt. Ist der Einzug erst in späteren Kalenderjahren verkürzt sich die Förderung entsprechend.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  13. #13 Homerman, 10.11.2005
    Homerman

    Homerman Gast

    Danke Marion. Habe verstanden. Aber kurz zu meiner Situation. Der Bauträger hat mit das Haus hingestellt, den Innenausbau übernehme komplett ich. Wie ist das dann mit den Nutzenübergabe. Dann zählt doch das Ummeldedatum von mir. Oder muss mir mein Bauträger die Fertigstellung bescheinigen (?). Der Estrich wird ca. Mitte/Ende Dezember verlegereif sein. Also einziehen kann ich auf keinen Fall. Habe einfach Angst den Anspruch auf EHZ zu verlieren.
     
  14. ecco

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    kleine Zwischenfrage:

    Was versteht man bei Herstellung unter Fertigstellung?
    Einzug oder Fertigstellungsmitteilung ans Bauamt???

    ecco
     
  15. #15 Gast217, 10.11.2005
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    Hallo Homer,

    Der Bauträger kann m.E. die Fertigstellung nicht bescheinigen, da das teilfertige Gebäude erst durch den Erwerber fertiggestellt wird. M.E. handelt es sich um eine Herstellung. Interessanerweise wird weder im Gesetz noch im Erlass zu den betreffenden Vorschriften klar ausgedrückt, ob es sich bei diesen Sonderfällen um einen Anschaffungs- oder Herstellungsfall handelt. Nur der Eigenheimzulagenerlass deutet eine Herstellung bei der Frage der Anwendbarkeit des Gesetzes an, da als Herstellungsbeginn (!), nicht der Bauantrag durch den Veräußerer zählt, sondern der Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Siehe dazu TZ 92 aus dem Erlass.

    Drei interessante Quellen:
    1. Eigenheimzulagenerlass
    2. Aufsatz zur Übergangsregelung 2003 Hier ab Nr. 3. Der Autor schreibt in dem betreffenden Beispiel Nr. 2 "könnte man von einem Herstellungsvorgang ausgehen"
    3. Steuertipps für Haus und Grund Hier wären auch die Ausführungen in TZ 243 interessant, auf die im Kapitel Eigenheimzulage/Förderzeitraum verwiesen wird. Hier wird das teilfertige Gebäude als Herstellungsfall erwähnt. Das dürfte neben dem Erlass auch für ecco interessant sein, da hier auch auf die Bezugsfertigkeit eingegangen wird.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  16. Quelle

    Quelle

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    "NEGATIV – Die Eigenheimzulage (derzeit: 1250 Euro/Jahr, 800 Euro pro Kind für maximal acht Jahre) wird schon ab nächstem Jahr ersatzlos gestrichen. Nur wer die Förderung noch in diesem Jahr beantragt, bekommt die (volle) Zulage"

    öhm, ich dachte, datum bauantrag wäre bindend und nicht antrag auf zulage(?)

    http://www.bild.t-online.de/BTO/new...osse__koaltion,templateId=renderKomplett.html
     
  17. OK

    OK

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    Das muss man den Bild-Redakteuren nachsehen: Die müssen ja ständig so viele wichtige Nachrichten erf..., äääähh berichten, da kann das eine oder andere Detail in der Hektik schon mal untergehen.
    +
    Mein Tipp: Für Finanzfragen andere Fachorgane in Betracht ziehen - oder gibt´s womöglich neben Focus-Money auch schon die Finanz-Bild :yikes
     
  18. #18 Gast217, 12.11.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Quelle,

    Deine Nick passt hier so schön.

    Bild ist eine Sekundärquelle, die können durchaus mal falsch sein, wobei es hier immer auf die Qualität der Quelle ankommt. ;)

    Primärquellen sind die Gesetze. Also abwarten, wie der Koalitonsvertrag und der Gesetzesentwurf genau lauten.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  19. #19 Gast217, 12.11.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Wortlaut im Koalitionsvertrag:

    "2.4 Eigenheimzulage
    Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt."

    Jetzt warten wir noch auf den Gesetzentwurf und die Zustimmung im Bundesrat.
    Bundesrattermine sind 25.11.05, 16.12.05 und dann erst wieder 10.02.06.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  20. Uli R.

    Uli R.

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    Aha, und nun warten wir gespannt wie das gehen soll.
    Da müsste man ja praktisch so fördern wie bei som Riesterdingen ... das die aber Geld rausrücken halte ich für unwahrscheinlich ... sicher wiede rnur son kleiner Formulierungsfehler *g wie die Wahlkampfaussagen :lock
     
Thema: Eigenheimzulage ab 2006
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