Eigenheimzulage ab 2006

Diskutiere Eigenheimzulage ab 2006 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Uli, da hab ich auch erst mal geguckt, als ich das gelesen habe. Ein Rentenversicherungswahlrecht? Wer stopft dann die Löcher in der...

  1. #21 Gast217, 12.11.2005
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    Gast217 Gast

    Hallo Uli,

    da hab ich auch erst mal geguckt, als ich das gelesen habe.

    Ein Rentenversicherungswahlrecht? Wer stopft dann die Löcher in der Rentenkasse? Da bin ich mal gespannt.

    Marion :)
     
  2. Uli R.

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    Hallo Marion,

    ich könnte mir nur vorstellen das man Wohneigentum so fördert wie eine private Zusatzrente http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/rente/4738.cfm
    aber mir fehlt der Glaube.

    Damit wäre ja eine Sonderausgabenabzug und ein Zuschussbetrag fällig und zwar dann auch für solche die bislang aus der EHZ herausgefallen waren

    Es tut mir leid ich halte das nur für einen markigen Spruch bis ich die Umsetzung sehe ... auch wenn's mir zu pass käme wenn es so wäre *g davon würde ich profitieren
     
  3. #23 Gast217, 12.11.2005
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    Hallo Uli,

    das braucht Dir nicht leid zu tun. Ich habe den Abschnitt zur Eigenheimzulage aus dem Koalitionsvertrag nur als Information hier gebracht. Was man von dieser Koalitionsaussage hält, ist jedem selbst überlassen und da darf man auch seine Zweifel haben. Als Denkanstoss finde ich das Zitat gar nicht schlecht.

    Aus Deinem Link:

    Wär das das Wahlrecht?
    Es war schon immer eine private Möglichkeit und damit ein freies Wahlrecht, für das Wohneigentum im Alter zu sorgen. Den vollen! Sonderausgabenabzug hatten wir schon mal als 10e EStG und später die dirkekte Förderung als Eigenheimzulage. Den 10e würde ich wegen der Ungerechtigkeit durch den progressiven Steuersatz als Rückschritt sehen. Einen Fortschritt sehe ich aber, wenn eine Förderung des Alterswohneigentums möglich ist, ohne in der Gegenwart die Eigennutzung zu verlangen. Ich habe durchaus meine eigenen Wohnvorstellungen für das Alter, die sich vom familiengerechten Einfamilienhaus deutlich unterscheiden, wobei auch dieses unter die Altersvorsorge fallen sollte. Ein Problem hätte ich mit Altersbauherrenmodellen, die dann vielleicht wie Pilze aus dem Boden schießen, weil so mancher ein Geschäft wittert. Die Förderung sollte auch hier nicht beim Geschäftsmann sondern beim Vorsorgenden ankommen.

    Marion :)
     
  4. Uli R.

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    Hallo Marion,

    klar ist das als Denkanstoß gut ich bin davon nur überrascht weil es ja eigentlich Geld kosten müsste, dass man wiederum eigentlich einsparen wollte.

    Dies und vor allem die Tatsache, dass ich mit der MwSt Erhöhung erst in 2007, meinen Bau noch vorher durchziehen kann lässt mich daran zweifeln, dass ich nochmals Glück haben sollte. Denn von einer "Riester"förderung würde ich profitieren EHZ hätte ich nicht bekommen. Es kann eigentlich nicht sein, dass ich so viel Glück haben sollte, das wäre neu *g

    Weiterhin und das ist wahrscheinlich im Moment das stärkste Argument des Zweifels, haben Politiker bei mir ein ernstes glaubwürdigkeits-Problem. Wenn mir einer guten Morgen sagen würde, würde ich auf die Uhr schauen ob's stimmt ...
     
  5. Tommi

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    Jetzt wachen alle auf :-)

    Auch von mir eine Frage zur Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1.1.2006:

    Sachverhalt:

    Kauf einer Eigentumswohnung mit Datum des Kaufvertrags vor dem 31.12.2005.

    Die Wohnung wird aber vom derzeitigen Eigentümer bewohnt und kann von diesem nicht vor dem 1.4.2006 geräumt werden. Der Käufer kann also erst ab 1.4.2006 "eigennutzen".

    Fall 1: Kaufvertrag vor dem 31.12.2005, Übergang "Nutzen, Lasten, usw." erst am 1.4.2006
    ==> EHZ futsch, da Übergang nach dem 1.1.2007 (= wahrscheinlicher Abschaffungszeitpunkt lt. Koalitionsvertrag)

    Fall 2: Kaufvertrag vor dem 31.12.2005, Übergang "Nutzen, Lasten, usw." auch vor dem 31.12.2005, jedoch wird bis zum 1.4.2006 zwischen dem neuen Eigentümer und dem alten Eigentümer ein Mietverhältnis etabliert.

    ==> Übergang vor dem 31.12.2005 ==> EHZ gesichert, da der neue Eigentümer jedoch erst ab dem 1.4.2006 (also im neuen Jahr) eigennutzen kann, verliert er ein Jahr der EHZ, hat sich aber noch 7 Jahre gesichert (bekannt unter dem Begriff Neujahrsfalle)

    So richtig?

    Gruß

    Tommi
     
  6. Cassey

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    Hallo erstmal an alle,

    ich bin noch recht jung und naiv, bitte an alle, stören Sie sich nicht dran, aber ich bin völlig fachfremd und versuche mein Bestes mich darüber zu informieren, was mein Mann und ich an Baufinanzierung noch verwirklichen können.

    Nun, wird sind eine junge Familie, frisch verheiratet und erwarten Anfang Dezember unser erstes Kind.

    Wir haben einen Bauplatz, den wir gerne bebauen würden. Eigentlich würden wir uns gerne mit allem Zeit lassen, bis mein Mann im neuen Jahr einen anderen Job und die Probezeit dort überstanden hat und natürlich unser Kind da ist, logisch, das wäre ein sinnvoller Weg.

    Nun mit dem laut Koalitionsvertrag geplantem Wegfall der Eigenheimzulage fragen wir uns, ob wir es überhaupt noch schaffen können bis Ende Dezember 2005 einen Bauantrag zu stellen und noch in den Genuss kommen könnten, diese immerhin mit einem Kind 16.500 Euro hohe Förderung in Anspruch zu nehmen.

    Natürlich ist es rein spekulativ, aber was denken Sie dazu, wird der Bundesrat noch an einem der zwei Termine in diesem Jahr dem neuen Gesetzentwurf zustimmen?

    Haben wir noch die Chance, zum Beispiel mit einem Fertighausunternehmen schnell genug eine vernünftige Baulösung zu finden? Die noch rechtzeitig eingereicht werden kann etc.?

    Ich wäre Ihnen für Ihre Antworten sehr dankbar. Vielleicht können Sie mir, falls das hier überhaupt erlaubt ist, ein paar Fertighausunternehmen nennen, im Umkreis Darmstadt. (Eventuell auch per e-mail). Das wäre prima. Aktuell haben wir leider nur von einer Firma (Weber Haus) einen Katalog vorliegen.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2005
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    Folgende Überlegungen...

    sollten Sie mit bedenken:
    Sie bekommen nicht 16500 €, sondern 8 Jahre lang rd. 2000 € p. Jahr, jeweils im März. Wenn Sie damit einen zweiten Kredit aufnehmen, der von der EHZ getilgt wird, kriegen Sie rd. 10 -12000 €, den Rest fressen die Zinsen.
    ***
    Einen Bauantrag bekommen Sie vom Fertighäusler nur NACH Unterschrift auf einem Vertrag. 6 Wochen für Bankgespräche, Planung und Ausarbeitung des Bauantrags sind mehr als wenig. Und Vertrag vor geklärter Finanzierung ist russisch Roulette.
    ***
    Sprechen Sie doch erst einmal mit einer Bank, ob die Ihnen überhaupt eine Finanzierung geben - und wenn, wie diese aussieht. (Stichwort Jobwechsel usw.)
    ***
    MfG
     
  8. Uli R.

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    Hallo,

    mal mein Laiensenf dazu obwohl man den Beitrag vielleicht trennen könnte und einen neuen Thread draus macht, denn das ist ja mehr eine allgemeine Finanzierungsfrage mit dem Teilaspekt EHZ.

    Ich würde an eurer Stelle nicht's übers Knie brechen und jetzt, komme was wolle, einen Antrag hinfuchteln nur um die EHZ noch abzugreifen.

    Vernünftiger und sicherer wird es sein alle von dir angesprochenen Aspekte zu beachten und abzuwarten bis dein Mann in seinem neuen Job sicher im Sattel sitzt.
    Meiner Ansicht nach ist es nicht vernünftig einen Hüftschuss zu riskieren nur wegen der EHZ. Zum einen weil man in so kurzer Zeit niemals das Haus hinbekommen wird in dem man 40-50 Jahre wohnen will und zum anderen die Finanzierung so hinbiegt obwohls eigentlich nicht geht, damit man noch Zulage erhält. Das kann teurer kommen als noch etwas warten, ansparen und keine (oder vielleicht die neue (wer weiß)) Förderung zu erhalten.
    Nebenbei wird es bei der Bank auch besser ankommen, wenn dein Mann einen festen Job hat, außerhalb der Probezeit. Hier sehe ich einen anderen Zinssatz als bei unsicheren Verhältnissen. Weiterhin sehe ich auch schon so eine kapitalisierte EHZ als Eigenmittelersatz zu Wucherzinsen ... ich würde es nicht machen.

    ... nur mein Bauchgefühl ...
     
  9. #29 Cassey, 14.11.2005
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2005
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    Naja ich denke, die Finanzierung sollte nicht sooo schwer hinzukriegen sein, meine Schwiegereltern besitzen nicht nur ein eigenes Haus, sondern auch noch diverse Kleinimmobilien, von denen über kurz oder lang wohl was verkauft werden soll, um uns die Aufnahme eines Riesenredits bei der Bank zu ersparen. Entsprechende Gespräche mit der Bank sind da schon angeleihert.

    Ich denke ich werde es so machen, dass ich alle Unterlagen, die von unserer Seite aus nötig sind, mal zusammenstelle und mir noch diese Woche einen Termin bei dem Banksachbearbeiter seiner Familie (der betreut sie wohl schon seit ner halben Ewigkeit) besorge und einen bei Weber Haus, einfach um mal von einem Fertighausunternehmen auch eine Meinung zu hören.

    Zur Not, falls das alles nicht interessant ist (weil es nicht mehr zustande kommt, oder die Bank keinen günstigen Kredit gibt etc.) wären wir immerhin einen Schritt weiter, wie aktuell, wo wir eigentlich nur wissen, das wir bauen wollen, einen Bauplatz haben und gerne so schnell wie möglich bauen würden...^^.

    Aber ärgerlich ist das mit der Eigenheimzulage schon, zumal es sich für mich noch vor wenigen Monaten so laß, als ob das ganze erstmal vom Tisch seie und man sich erstmal als potentieller Häuslebauer zurücklehnen könnte, weil das so schnell nicht wieder als Gesetzentwurf vorgelegt werden könne. Weiss leider nicht mehr wo ich das so mehr oder weniger in dem Wortlaut gelesen hatte, aber es war wohl grundverkehrt, sehr ärgerlich. Hätten wir damals im Sommer schon angezogen und uns mehr gekümmert, könnte schon alles stehen...:(

    Unser Plan damals im Sommer war leider ein anderer. Damals dachten wir, dass wir in den Garten der Schwiegereltern, der riesig ist, bauen, dazu haben wir dann aber herausbekommen, muss das erstmal in Bauland umgewandelt werden und das dauert angeblich nach Antragstellung ca. 1 Jahr. Das gänze wäre ein Hanggrundstück, nur über eine Zufahrt vom Schwiegerelternhaus erreichbar und man könnte dort, mangels Zufahrtwege für Krahn etc. auch kein Fertighaus bauen. Wir wollten den anderen Bauplatz erst verkaufen, um das Haus im Garten zu finanzieren, sind von dieser Grundidee aber nun erstmal abgekommen, daher hat sich bei uns alles innerhalb dieser letzten Monate leider nochmal total verändert.
     
  10. #30 marcus_vt, 14.11.2005
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    Hallo Cassey,

    mal meine Laienmeinung:

    Ein Verkäufer von einem Fertighausunternehmen wird sein Haus verkaufen wollen (und damit seine Provision bekommen wollen). Er wird Euch also (vermutlich) zum Hausbau raten. Und das möglichst schnell.

    Bei der Bank wird es ähnlich sein. Wenn Ihr halbwegs kreditwürdig seid (und nach Deiner Beschreibung seid Ihr das vermutlich), wird Euch der Banksachbearbeiter zum Hausbau raten. Weil er ja seine Provision bekommen will.

    Ich wäre also vorsichtig. Klar, fragen kann man, und sollte man wohl auch. Aber immer im Hinterkopf behalten, welche Vorteile die Verkäufer/Sachbearbeiter/etc. haben. Und deswegen eben nicht alles glauben.

    Ich rate Dir, nichts zu überstürzen. Selbst wenn Du keine Eigenheimzulage mehr bekommen solltes - natürlich nicht so toll. Aber rechne mal durch, was ein Kredit, der nur ein bißchen teurer ist, mehr kostet. Was es kosten kann, das falsche Haus (bei dem z.B. der Grundriß nicht optimal ist) zu kaufen, oder ein Haus mit tonnenweise Mängeln zu bekommen (weil man den falschen Fertighausanbieter gewählt hat, oder den falschen Bauträger, oder den falschen GU, oder der ausgewählte Bauunternehmer Mist ist oder...). Hier eine gute Entscheidung zu treffen, kostet Zeit. Aber - wie schon geschrieben - das ist mein Rat. Die eigentliche Entscheidung kann Euch niemand abnehmen.

    Viele Grüße
    Marcus
     
  11. #31 steuerbär, 14.11.2005
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    steuerbär Gast

    Nur keine Panik....

    Hi Cassey,

    aus meiner beruflichen und auch aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur den guten Rat geben, jetzt nicht in Torschlusspanik zu geraten.

    Ein Hausbau bzw. -kauf muss gut überlegt sein!

    Es reicht nicht zu einer einzigen Bank zu gehen und es reicht auch nicht zu einem einzigen Fertighaushersteller zu gehen.
    Jede Bank hat ein Interesse daran, Dir einen möglichst langjährigen Kredit zu geben, denn über die Zinsen verdient die Bank ihr Geld.
    Hier heisst es dringend, die Angebote der Banken (und zwar von möglichst vielen) zu vergleichen, und vor allem den sog. Effektivzins zu vergleichen (Zins inkl. aller Nebenkosten). Du solltest Dir auch die Gesamtsumme der zu bezahlenden Zinsen ausrechnen, nur so merkst Du, ob es vielleicht doch Sinn macht etwas mehr Tilgung bzw. Sondertilgungen zu leisten.
    Die Angebote der Fertighaushersteller bzw. klassischen Baufirmen zu vergleichen kostet zwischen 1/4 und 1/2 Jahr, je nachdem wie viel Zeit Du investieren kannst.
    Da lässt sich letztendlich mehr sparen, als Du bei der EHZ verlierst, wenn Du jetzt nicht Knall auf Fall einen Bauantrag einreichst.

    Und vielleicht solltest Du auch bedenken, dass sich ohne Druck leichter verhandeln lässt. In 2007 könnte der Preis für ein Haus insgesamt niedriger ausfallen. Wir alle kennen die Regel des Marktes: die Nachfrage regelt das Angebot und vor allem den Preis!!
    Eine hohe Nachfrage bis zum Ende des Jahres könnte also schon zu einem höheren Preis führen.
     
  12. #32 th_viper, 14.11.2005
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    @ Cassey

    Ich kann marcus nur beipflichten.
    Wir standen im letzten Jahr auch vor der Situation, dass die EHZ zum neuen Jahr wegfallen sollte und wollten uns diese natürlich erstmal sichern. Wir haben aber schnell gemerkt, das wir keinen ausreichenden Kenntnisstand besitzen, um so eine Entscheidung zu treffen. Es lohnt sich nur, das Prozedere in diesem Jahr zu forcieren, wenn man bereits genau weiß, was man möchte.
    Grundlage jeden Bauens sollte eine ausgereifte Planung sein. Die muss natürlich auf die Wünsche des Bauherrn zielgerichtet erfolgen. Da das Geld aber i.d.R. Grenzen setzt, muss dem Bauherrn erstmal klar werden, was alles im einzelnen für Kosten verursacht, und welche Alternativen bestehen. Er muss sich selbst intensiv mit der Materie beschäftigen, und sich mit seinem Architekten darüber auseinandersetzen.
    In der Planungsphase besteht noch das größte Einsparpotential und die Größenordnung liegt beträchtlich über den Einnahmen aus der Eigenheimzulage.
     
  13. #33 Gast217, 14.11.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Tommi,

    Fall 1 ist hypothetisch, da man den Wortlaut der Gesetzesänderung noch nicht kennt. Die bisherigen Versuche, die EHZ zu abzuschaffen lauteten ihrem Entwurf aber so, dass der Übergang Nutzen, Lasten ... für die Anwendung des Gesetzes irrelevant war und es auf das Datum des Kaufvertrages ankommt. Wegen der Neujahrsfalle wäre es richtig gewesen, den Übergang Nutzen, Lasten ... in das Jahr des Einzugs zu legen. Das ist im Sinne des EigZulG auch der Anschaffungszeitpunkt (= fester Begriff).

    Bei Fall 2 sind Deine Schlussfolgerungen richtig.

    Man kann nur abwarten, wie der Gesetzentwurf lautet, um die richtigen Schlüsse ziehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Sobald der Entwurf bekannt wird, werde ich hier den genauen Wortlaut zitieren, soweit es die EHZ betrifft.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  14. Tommi

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    @Marion: Danke für Deine Antwort :-)

    Noch eine Nachfrage zu meinem Fall 1:

    Richtig, er ist hypothetisch.

    Aber unterstellt, die letztmalige Anwendung des Gesetzes wird beschränkt auf Anschaffungsvorgänge, die vor dem 31.12.2005 getätigt wurden (= also notarieller Kaufvertrag mit Datum vor dem 31.12.2005).

    Der Anschaffungszeitpunkt im Sinne des EHZ-Gesetzes ist doch aber der Übergang von Nutzen und Lasten, und gerade NICHT das Datum des Kaufvertrages.

    ***Bitte korrigieren, wenn meine Darstellung falsch ist ***


    Erfolgt also der Übergang von Nutzen und Lasten erst in 2006, dann gilt zwar noch die alte Gesetzeslage PRINZIPIELL, aber der Anschaffungszeitpunkt (=fester Begriff) und damit der Beginn der 8-jährigen Förderung könnte problemlos in spätere Jahre (also 2006,2007) verlegt werden, in dem man halt den Übergang von Nutzen und Lasten nach vorne verlegt (immer vorausgesetzt Käufer und Verkäufer spielen mit).


    *** Liege ich damit richtig? ***

    Gruß

    Tommi
     
  15. #35 Gast217, 15.11.2005
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    Das ist nicht richtig.
    "später" und "vorverlegt" passen nicht zusammen.

    Richtig ist aber, dass man im Kaufvertrag, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, den Übergangszeitpunkt so wählen kann, dass er sich für die EHZ günstig auswirkt.

    Wichtig ist, dass man weiß, welches Datum für welchen Vorgang was bewirkt und wie allen Daten zusammenhängen.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  16. Tommi

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    @Marion:

    "später" und "vorne" meinten bei mir dasselbe: Nach vorne = in die Zukunft :-)


    Falls also dieses Mißverständnis damit aufgeklärt ist, siehst Du in meiner vorherigen Darstellenungen keinen sachlichen Fehler.

    Danke im voraus nochmals für eine Bestätigung dieser Aussage.

    Gruß

    Tommi
     
  17. Cassey

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    Danke nochmal für Eure Meinungen. Wir haben zwar jetzt mal einen Termin mit WeberHaus ausgemacht, aber wir werden nichts überstürzen. Wir fangen einfach mal damit an uns diese Firma anzugucken.

    Mein Mann ist sowieso klar gegen ein schnelles Bauen, weil er ohnehin aktuell Sorge hat, einen passenden neuen Job zu finden, ich denke zwar, dass das kein Problem sein wird, aber das spukt aktuell eh in seinem Kopf rum und dann die neue Situation mit Kind, damit ist er ausgelastet genug *g*.

    Hoffen wir einfach, dass wir alle Glück haben und die EHZ nicht direkt ab dem 1.1. wegfällt und falls doch, wird sich das sicherlich, wie "steuerbär" schon angedeutet hat auch in der Nachfrage abzeichnen, denn es ist ganz klar, dass es durchaus gerade kinderreiche Familien geben wird, die sich dann bauen/kaufen nicht mehr leisten können.

    Eine Freundin von mir, konnte nur durch einen sehr günstigen Kredit in Verbindung mit EHZ ihr Häuschen kaufen. Die werden ewig am Kredit abbezahlen, weil er nur ein wirklich kleines Gehalt hat und sie noch zu Hause ist. Da macht die EHZ bei 3 (!) Kindern halt auch wirklich nochmal ein ganzes Stück mehr aus.

    Dann danke ich mal allen, die mir hier geantwortet haben, ich werde hier nach und nach immer mal reingucken :) - Bis denn, Kerstin
     
  18. #38 Hofi´s, 18.11.2005
    Hofi´s

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    Eigenheimzulage

    Hallo, ich habe auch noch eine Frage zur Eigenheimzulage: Wird die Höhe der Förderung nach dem Kaufpreis (Altbau) oder nach den gesamten Kosten der Renovierung+Kaufpreis berechnet?
     
  19. #39 Rosso², 19.11.2005
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    ...für die Förderung gelten Einkommensgrenzen.
    Singles --> in den letzten zwei Jahren zusammen nicht höher als 70.000 Euro war.
    Verheiratet --> liegt bei 140.000 Euro
    Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro


    -->Laienmeinung, da abgeschrieben<--


    Rosso² :winken
     
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