Eigenheimzulage ab 2006

Diskutiere Eigenheimzulage ab 2006 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da sie... jetzt erst kaufen, gibts nix mehr. Bauträger steht im Bauantrag, nicht Sie. Und der Notarvertrag ist aus 06 - also keine EHZ MfG

  1. #61 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Da sie...

    jetzt erst kaufen, gibts nix mehr. Bauträger steht im Bauantrag, nicht Sie. Und der Notarvertrag ist aus 06 - also keine EHZ
    MfG
     
  2. #62 elsinio, 21.08.2006
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    also könnte von Prinzip her der Bauträger die zulage beantragen??
     
  3. #63 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2006
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    Nette Idee...

    EHZ gibts NUR für SELBSTgenutzten Wohnraum.
    Sie ziehen beim Geschäftsführer des BT als Untermieter ein und er zahlt Ihnen die EHZ aus - oder wie??? [​IMG][​IMG][​IMG]
    Sie könnens drehen wie Sie wollen. Der Zug ist wech (zum Glück) - Sie sehen nicht mal mehr die Rücklichter
    MfG
     
  4. #64 elsinio, 21.08.2006
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    warum zum glück?

    Ich dachte halt weil ich das mit dem Bauantrag gesehen habe das da ein Datum von 2005 stand
     
  5. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

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    Hallo elsinio
    Die Gründe sind dafür in diesem Forum und sogar in diesem Thread schon mehrfach erwähnt worden. Nicht böse sein, aber mit dem Denken ist das halt so ne Sache. Lesen Sie doch einfach mal ein wenig, damit nicht alles ständig wiederholt werden muss.

    Gerade die Beiträge zu diesem Thema haben sehr viele Fundstellen, die auch Ihnen zeigen, dass Sie sich über das Thema „EHZ“ nicht kümmern müssen. Wichtiger ist eine anständige Finanzierung. (war eigentlich schon immer wichtig)

    Gruß
    Klaus
     
  6. #66 elsinio, 21.08.2006
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    Das ist wohl richig und da bin ich jetz auch auf der suche nach guten Vorschlägen und Varianten.
     
  7. #67 wiederKaiser, 21.08.2006
    wiederKaiser

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    Die EHZ war mal ein nettes Bonbon. Aber von einem Bonbon kann man sich nun mal nicht ernähren.

    Gruß wiederKaiser
     
  8. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

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  9. Patty

    Patty

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    Ich muß auch nochmal fragen, weil einfach jeder was anderes erzählt:

    Wir haben im Dezember 05 sowohl Kaufvertrag unterschrieben als auch Bauantrag gestellt, somit sollte Recht auf EHZ bestehen.

    Die Frage ist nur, wann muß eingereicht werden und wie lange läuft dann die Förderung?

    Viele sagen, die Förderung läuft wegen des Einzugs 2006 nur noch 7 Jahre, weil es eine Art "Deadline" gibt, ab wann keine EHZ mehr ausbezahlt wird.

    Andere wiederum sagen, es wäre egal, ich könnte auch 2007 einziehen und bekäme trotzdem volle 8 Jahre EHZ.

    Was stimmt nun?

    Hintergrund ist folgender: Es wird mit dem diesjährigen Einzug eine äußerst knappe bis unmögliche Geschichte und das eine Jahr wäre ja noch zu verschmerzen gewesen, aber noch ein Jahr verlieren wäre nicht unbedingt so toll. 2050€ sind immerhin schon ´ne halbe Küche.

    Wird die EHZ vorm Einzug beantragt mit einem voraussichtlichen Einzugstermin oder erst wenn man tatsächlich drin ist?
     
  10. manni

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    ..EHZ gibts erst nach Einzug. Da gibts ein paar (Neujahrs-) fallen und so (kannst hier im forum nachlesen).
    Aus diversen Gründen habe ich meine EHZ (Einzug 2001) erst 2005 beantragt und für 8 Jahre genehmigt und auch ausbezahlt bekommen (die letzten Jahre rückwirkend auf einen Schlag).
     
  11. #71 Gast217, 11.10.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Wichtige Regel für 8 Jahre EHZ ist: Man muss im Jahr der Fertigstellung einziehen. Das Jahr der Fertigstellung ist unabhängig vom Auslaufen der Eigenheimzulage ab 2006. Entscheidend ist, ob man noch rechtzeitig mit dem Bau begonnen oder einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

    Manni hat die EHZ später beantragt und bekommt die EHZ ab 2001. Hier gibt es auch eine Grenze: Die Verjährung des Anspruchs. Hätte Manni noch ein paar Jahre mit dem Antrag gewartet, hätte er auch schon die ersten Jahre EHZ (z.B. für 2001 usw.) verloren, wenn sie verjährt wären.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  12. Patty

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    Naja, so ganz beantwortet das meine Frage noch nicht.

    Was passiert also wenn ich 2007 fertigstelle und 2007 einziehe?
    Was passiert wenn ich 2006 fertigstelle und 2006 einziehe?

    So wie ich eure Antworte deute, passiert das gleiche, nämlich 8 Jahre EHZ. Bei Einzug 2007 würde ich dann die EHZ von 05, 06 & 07 auf einen Schlag bekommen, richtig?
     
  13. #73 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2006
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    Nein...

    Fertigstellung 06 + Einzug 06 = 8 Jahre EHZ * 06 -14
    Fertigstellung 06 + Einzug 07 = 7 Jahre EHZ * 07 -14
    Fertigstellung 07 + Einzug 07 = 8 Jahre EHZ * 07 - 15
    usw.
    Alles fristgerechten Antrag vorausgesetzt.
    MfG
     
  14. Patty

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    Danke, da kann ich mich ja beruhigt zurücklehnen und alles vernünftig und in aller Ruhe fertigmachen.
    Stellt sich nur noch die Frage, woher wissen die wann die Fertigstellung erfolgt ist? Wenn ich irgendeine Kleinigkeit unfertig lasse, kann ich das ganze doch umgehen. Oder ab wann gilt ein Bau als fertig?
     
  15. #75 schu_mi, 11.10.2006
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    Hallo,

    meines Wissens gilt der Bau als abgeschlossen wenn die Baufertigstellungsanzeige beim Bauamt abgeschlossen ist. Also wenn die Bauabnahme vom Bau durch das Bauamt erfolgt ist.
    Einzug=Ummelden bei der Stadt oder Gemeinde.

    Und nach dem Ummelden und nachweislichen Nutzen (wohnen), kann man den Antrag für die EHZ beim Finanzamt stellen.

    Gruß
    Michi
     
  16. #76 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2006
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    Die Pizza-Studie...

    läßt grüssen
    Das Anfangsjahr zählt ja mit. Also Zeiträume:
    Fertigstellung 06 + Einzug 06 = 8 Jahre EHZ * 06 -13
    Fertigstellung 06 + Einzug 07 = 7 Jahre EHZ * 07 -13
    Fertigstellung 07 + Einzug 07 = 8 Jahre EHZ * 07 - 14
    MfG
     
  17. #77 AndreasN, 11.10.2006
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    Ich muss auch noch was dazu fragen

    Hallo zusammen,

    ich hab die letzten Beiträge gelesen und dabei hat sich mir auch noch eine andere Frage aufgedrängt.
    Was ist wenn ich zwar das Haus in 2006 fertig stelle und auch einziehe, aber die Garage erst in 2007 anfange zu bauen und hoffentlich auch fertigstelle.
    Darauf wirds bei uns nämlich hinauslaufen, denn der Einzug ist mir wichtiger als einen Winter nicht das Auto abkratzen müssen.
    Gilt mein Bau dann als fertig im Sinne der EHZ? Oder darf ich dann nach der Fertigstellungsanzeige meine Garage neu beantragen?

    Viele Grüße

    Andreas
     
  18. Patty

    Patty

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    Die EHZ gibts doch fürs Haus und nicht für die Garage, das zählt doch eher als eine Art "Außenanlage" oder seh ich das falsch?
     
  19. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

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    Andreas

    Hallo Andreas,

    wenn Du ein Auto mit Schlafaugen, Liegesitzen, heißen Rädern, kochendem Motor, Wassertropfendem Kühler, Kofferraum, Tank, Standheizung und Scheiben hast, (und brav GEZ zahlst), man, dann hast ja ne fast ne Wohnung im Sinne der Vorschriften und kriegst dafür EHZ. ;)

    Spaß beiseite. Garage juckt nicht, wann die fertiggestellt wird.


    Gruß
    Klaus
     
  20. wasok

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    Ich habe folgende Sache bei uns, bitte um Auskunft.

    Wir haben im Jahre 1999 haus gekauft und 1999 eingezogen und seit dem bekommen wir EHZ.

    So, jetzt haben wir noch ein Haus gebaut und wir könnten noch dieses Jahr umziehen (Fertigstehlung ist für ende 2007 geplant, da wir selbst bauen).

    Wie ist es jetzt mit unserer neuen EHZ? Für altes Haus würden wir im Jahre 2007 noch eine bekommen, wenn wir da noch wohnen bleiben.

    Wenn wir umziehen würden wir für neues Haus bekommen.

    Was ist sinnvoll abwarten und alte EHZ noch bekommen oder lieber umziehen und für neues haus beantragen?

    Ich steige bei diesen Regelungen und verschiedenen Möglichkeiten nicht durch.
     
Thema: Eigenheimzulage ab 2006
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