Eigenheimzulage ab 2006

Diskutiere Eigenheimzulage ab 2006 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Sorry, habe auch gerade kleinen Vertipper-Fehler bemerkt, zeitliche Grenze war natürlich 31.12.2005, nicht 2006. Steht denn Euer Haus nun...

  1. #121 bruchpilot, 16.04.2009
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    Sorry, habe auch gerade kleinen Vertipper-Fehler bemerkt, zeitliche Grenze war natürlich 31.12.2005, nicht 2006.

    Steht denn Euer Haus nun schon, seid Ihr eingezogen???

    Wenn dem so sein sollte und der Antrag auf Baugenehmigung vor Ende 2005 eingereicht wurde, solltet Ihr eigtl. noch unter die EHZ-Regelung fallen. Ihr müsst aber bereits eingezogen sein!

    Einfach probieren, Formular ausfüllen und zum FA schicken. Formular zum Runterladen sollte es noch im Net geben.
     
  2. Terra

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    @ Bruchpilot

    schau mal...!

     
  3. pitman

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    Terra hat Recht. Gebaut ist noch nichts.

    Mir gehts nur darum zu erfahren, was ihr bei Beantragung der EHZ beim FA einreichen musstet...

    Gruß
    pitman
     
  4. Rene'

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    Hi!

    Hier:

    http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/eigenheimzulage/index.php

    sollten die ersten beiden Downloads alle Fragen beantworten.

    Wichtig ist ausserdem : Fertigstellung und Nutzung muss im selben Jahr geschehen. Ansonsten geht ein Jahr Förderung flöten.

    Fertigstellung 12/09 und Einzug 01/10 z.B. wäre doof.

    Gruß,
    Rene'
     
  5. pitman

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    @Rene':
    Vielen Dank.

    Ich hab mir die Infos durchgelesen.
    Demzufolge müssen wir den EHZ-Antrag, die Baugenehmigung und eine Aufstellung der Baukosten an das FA senden.

    Wenn ich das richtig verstehe, dann folgt das FA also dem Bauamt, dass die Änderung als Änderung zum alten Bauantrag erfasst.
    Bisher hatte ich immer gedacht, dass das FA selbst noch einmal prüft, ob es im Vergleich zum ursprünglichen Bauantrag wesentliche Veränderungen gegeben hat.

    Gruß
    pitman
     
  6. #126 bruchpilot, 16.04.2009
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    Ist schon etwas länger her bei uns, aber ich glaube, wir haben nur diesen EHZ-Antrag ausgefüllt und ans FA geschickt, ohne Anlagen (Baugenehmigung usw.).

    Weiß nicht, ob`s vielleicht untergegangen ist oder so, aber wenn die Hütte noch nicht steht und Ihr folgerichtig nicht eingezogen sein könnt, könnt Ihr auch (noch) keinen EHZ-Antrag stellen.....
     
  7. pitman

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    @bruchpilot:
    Ist nicht untergegangen. Da noch nichts gebaut ist und noch niemand eingezogen ist, wird der Antrag auch noch nicht losgeschickt. Ich wollte mich nur für die Zukunft schon informieren.

    Gruß und Danke
    pitman
     
  8. #128 Kassimir, 22.02.2012
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    Hallo alle zusammen ,
    leider bin ich der Meinung , daß es die Ezb bis zum poltischen Ende 8Jahre gibt, aber ab Kaufdatum und nur beim Einzug im gleichem Jahr.
    Kauf zb.1.11.05 Einzug nach dem 1.1.06 Ezb nur 7 Jahre , man verliert also 1 Jahr Förderung.
    lg kassimir
     
  9. #129 Skeptiker, 22.02.2012
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    Entscheidend bei Bau (nicht Erwerb) ist das Datum der Bauantragstellung für die Berechtigung und der Einzug als Antragszeitpunkt - auch beim Einzug Jahre später. ... Hatte gerade so einen Fall ...
     
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