Hilfe! Dachabriß ohne Genehmigung am Doppelhaus! Wer weiß Rat???

Diskutiere Hilfe! Dachabriß ohne Genehmigung am Doppelhaus! Wer weiß Rat??? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Also wir haben Probleme mit unseren neuen Nachbarn. Die haben das Grundstück neben uns gekauft. Das Haus auf beiden Grundstücken ist ein...

  1. #1 Lutzilein, 17.05.2013
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    Also wir haben Probleme mit unseren neuen Nachbarn. Die haben das Grundstück neben uns gekauft. Das Haus auf beiden Grundstücken ist ein kompletter Bau aus alten Zeiten (keine Brandwand, nur Bretter im Dachboden als Trennwand). Da der Nachbar ein separates, neues Haus baut, will er das alte als Garage nutzen und hat sich gedacht, er reißt mal schnell das Dach zur Hälfte ab und macht auf seiner Seite ein Flachdach drauf. Das Ganze geschieht ohne Genehmigung, ohne Statiker u.ä. Ruckzuck war alles weg und wir konnten nichts mehr tun. Wir haben das Bauamt informiert, dann kam einer von denen zum Angucken. Der verhängte einen Baustopp. Und jetzt das für uns Unfassbare: Er teilte uns mit, dass wir zeitnah dazu verpflichtet sind, eine Brandwand zu setzen. Wohl gemerkt: WIR! Angeblich weil es sich um unsere Haushälfte handelt. Der Nachbar hat das alles wohl geplant und freut sich . Er sagt, na dann bezahle ich eben eine kleine Strafe, aber das Dach ist erstmal weg.
    Zum besseren Verständnis und den unglaublichen Ausmaßen des "Baus" haben wir Fotos angehängt.
    Was sollen wir bloß tun? Kann uns jemand etwas raten oder Tipps geben. Wir sind nun echt ratlos.

    DSC01548.jpg DSC01549.jpg DSC01550.jpg DSC01551.jpg DSC01552.jpg DSC01553.jpg
     
  2. H.PF

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  3. #3 Gast036816, 18.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch wenn der altbestand keinen regeln entspricht und dem bestandsschutz unterliegt, kommt der veranlasser für die folgen der veränderungen auf. hier liegt der mitarbeiter vom amt falsch mit seiner feststellung. die neue brandwand zahlt dein nachbar oder will er seine flachdachabdichtung an den ollen brettern anschliessen, hinterläufigkeit und folgeschäden sind vorprogrammiert. ab zum anwalt, der wird dir helfen. sieh nur zu, dass du für das pfingstwochenende wetterschutz hast.
    halte deinen aufwand in zeit und material schriftlich fest und fotografiere deine schutzvorkehrungen.
    auf gute nachbarschaft.
     
  4. #4 Gast036816, 18.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    frag mal deinen nachbarn, was er in die wege geleitet hat, um den restbestand des dachs standsicher zu erhalten. da musst du einen standsicherheitsnachweis in schriftlicher form verlangen.
     
  5. #5 Thomas B, 18.05.2013
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    Also, bei uns (in Bavaria) ist es bei Teilabrissen (zB Doppelhaushälfte, die -wie früher häufig- zusammengebaut ist) zwingend erforderlich einen Standsicherheitsnachweis für den "Restbau" zu erbringen. Das System "Haus" kann nämlich eventuell nur als Ganzes funktionieren. Hier werden doch sicherlich noch die Pfetten, Stützen und Kopfbänder entfernt. Das kann Auswirkungen auf das verbliebene Dach haben. Aussteifung des Daches, statisches System....das könnte noch interessant und ggf. (für den Nachbarn) noch sehr teuer werden.

    Unabhängig von der baurechtlichen Bewertung ist es, wenn sich alles genau so zugetragen haben sollte, ein Unding und ein Zeichen völliger Mißachtung nachbarschaftlichen Mindestanstades ein Dach einfach wegzureissen.

    Eine Brandwand läßt sich ggf. auch nichtso ohne Weiteres errichten! Diese müßte ja auf einem tragfähigen Unterghrundstehen. Dieser wird wohl (wahrscheinlich) die Trennwand zwischen den beiden haushälften sein (24er Wand?), die dann hälfig jedem der Nachbarn gehört. Ob Sie einfach auf dessen Hälfte eine Wand errichten dürfen ist fraglich.

    Noch etwas zu architektonischen Betrachtung: Bei uns werden DH gerne als "ein Haus" gesehen, da sie in der Wahrnehmung als ein Gebäude wahrgenommen werden. Daher schreiben hier die allermeisten Bebauungspläne auch eine einheitliche Dachneigung, eine einheitliche Dacheindeckung usw. vor. Bei Ihnen sieht das ja nun auch nicht mehr gerade schick aus.

    Normalerweise rate ich immer erstmal mit dem "Gegner" zu sprechen, nicht gleich Anwalt...das kostet.

    Aber hier: Anwalt. Jetzt. Sofort!
     
  6. Markul

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    Wahnsinn!!! Sofort zum Anwalt. Was sagt der Nachbar denn dazu? Habt Ihr echt nicht miteinander gesprochen? Der hat einfach so losgelegt?
     
  7. Rene'

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    Hallo!

    Fraglich ist ausserdem ob das ehemalige Wohnhaus überhaupt zur Garage umgenutzt werden darf,sprich : Wäre dieses Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig?

    Brandschutz,Grenzabstände,Gebäudehöhe bei Grenzbebauung,Größe der "Garage".......

    Ich denke mal der Baustopp wird wohl länger dauern. ;)

    Gruß,
    Rene'

    PS: Ansonsten kann ich mich den Vorschreibern nur anschliessen : Schleunigst zum Anwalt !!!!
     
  8. Julius

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    Da wird wohl eine heftige Einstweilige Verfügung fällig sein...
     
  9. #9 Lutzilein, 19.05.2013
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    Also vielen lieben Dank für die Unterstützung. Das gibt uns wieder etwas Kraft. Nach der Aussage vom Amt hatten wir eine ganz schöne Down-Phase. Nach Pfingsten werden wir uns mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Gott sei Dank haben wir jetzt Sommer und nicht Winter.
     
  10. #10 Gast036816, 19.05.2013
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    ich will dich nicht wieder in den down-modus versetzen, aber mit einem gewitterguss musst du im winter weniger rechnen. ich hoffe für euch dass der nicht kommt und dass ihr drauf vorbereitet seid.
     
  11. Einmal

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    ... und wenn doch, kommt bei der Förderung nach Schadensersatz eben noch was oben drauf!
     
  12. sniper

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    am besten du steigst jetzt noch aufs dach ,denn laut wetterbericht solls kräftig regen geben
     
  13. #13 Anfauglir, 20.05.2013
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  14. #14 Gast036816, 20.05.2013
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    ich wurde einmal zu einem vorhaben gerufen, da wurde ohne not ein dach heftig verändert ohne genehmigung. ich sollte dem bauherrn seine idee retten. da war nichts zu machen. die bauaufsicht hatte mit dem stadtplanungsamt verfügt, dass das dach wieder in den originalzustand zu versetzen ist. die begründung war der erhalt der gesamtansicht.
    das wäre dem nachbarn auch zu wünschen, dass er dazu verdonnert wird, den dachstuhl wieder aufzusetzen.
     
  15. #15 viargie, 21.05.2013
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    Zwei Fragen noch: Habt ihr bei euch einen Bebauungsplan. Habt ihr an dem Haus komplettes Eigentum oder sind die Grundstücke beider Häuser eine Einheit. Dann wäre die Sache sehr einfach.
     
  16. #16 Lutzilein, 21.05.2013
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    Also, einen Bebauungsplan gibt es, aber der Bürgermeister sagt, dass der nur sehr lose gefasst ist. Das neue Haus vom Nachbarn wurde bereits genehmigt. Das Haus, welches er vom Dach befreit hat, wurde im Antrag erwähnt als: soll als Nebengelass (Garage) genutzt werden ohne Veränderung der äußeren Bausubstanz zur Erhaltung des Dorfbildes. Das haben wir auch im Bauamt erfahren. Dort hat man uns den Antrag gezeigt. Die Grundstücke sind getrennt voneinander zu betrachten. Es sind zwei nebeneinander liegende Grundstücke. Hier gibt es natürlich auch Ärger mit den Grundstücksgrenzen, aber ist jetzt erstmal unwichtig. Das Haus jedoch ist wirklich nur eins, man hat irgendwann Wände gezogen im unteren Bereich, im oberen Bereich gibt es wirklich nur Bretter als Trennwand. Diese Haushälfte gehört meinen Eltern, ich bin hier groß geworden. Die Hälfte nebenan gehörte meiner Tante, die ist gestorben. Ihre Kinder haben nun alles verkauft. Und der neue Nachbar ist echt nett. Wir haben meine Mutter heute mit einer Herzattacke ins Krankenhaus gebracht. Für sie ist alles echt zu viel. Sie kann gar nicht meht erfassen
     
  17. #17 Wachtlerhof, 21.05.2013
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    Gehört da nicht auch das Dach des Hauses dazu? Sollte doch dem Bauamt auch bekannt sein.

    LG - Gisela
     
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    Natürlich gehört das Dach dazu. Wie geht das Bauamt jetzt vor? Wiederherstellung des alten Zustands?
     
  19. #19 Lutzilein, 21.05.2013
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    Das wissen die ja auch. Deshalb hat er einen Baustopp erhalten. Sie wollen nun prüfen. da er sich aber selbst dort auch gemeldet hat (Selbstanzeige), geht man dort nicht von arglistiger Täuschung aus, sondern von Nichtwissen. Wir wissen auch nicht, wann und wie das Ergebnis dort ausfällt. der Nachbar wird uns wohl nicht netterweise darüber informieren. Der Anwalt hat uns mitgeteilt, dass er keine Brandwand beim Nachbarn geltend machen kann. er kann nur einklagen, was vorher auch da war. Na, von mir aus soll das Dach wieder rauf. wenn das einfacher für den Mann ist??? Von Schadensersatz hat er auch kein Wort gesagt.
     
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    Auch Nichtwissen schützt vor Strafe nicht und ist insofern irrelevant. Das wäre alles halb so schlimm, wenn er durch sein genehmigungswidriges Verhalten nicht auch Euer Haus im Bestand gefährden würde. Dies sollte der Anwalt auch dem Bauamt gegenüber klarmachen, das euch mit einer Strafzahlung und Beibehaltung des Status quo nicht geholfen ist.
     
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