Wasserleitung unter dem Grundstück

Diskutiere Wasserleitung unter dem Grundstück im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe gleichsesinnte Baugemeinde, wir haben noch keine Bodenplatte und schon Baustop. Ich würde mal ganz gerne eure Meinung hören....

  1. #1 Claudio, 20.05.2013
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    Hallo liebe gleichsesinnte Baugemeinde,

    wir haben noch keine Bodenplatte und schon Baustop.

    Ich würde mal ganz gerne eure Meinung hören.

    Mittig durch unser Grundstück verlaufen seit ca. fünfzig Jahren zwei 350er Wasserleitungen von den Stadtwerken, was aber meinem Bauunternehmer von Anfang an bekannt war, weil wir prüfen ließen,ob das Haus mit Doppelcarport überhaupt auf das Grundstück passt wegen der Wasserleitungen.

    Alles ok hieß es...Haus passt drauf.
    Somit begannen wir Vorkehrungen zu treffen, um das Grundstück unsers nennen zu dürfen.

    Montag fuhren nun zufällig die Stadtwerke an unserem Bau vorbei und fragte den Baggerfahrer, ob es überhaupt eine Baugenehmigung für den Bau geben würde.

    Wir müssten ein Schutzstreifen von drei Metern zu beiden Seiten der Wasserleitung einhalten...
    und das sah wohl nicht so aus.

    Dienstag Bautermin gehabt mit Bauleiter und Stadtwerke um der Sache auf den Grund zu gehen.

    Da hat sich rausgestellt, das der Vater von dem Eigentümer (vor drei Jahren verstorben) damals ein Vertrag abgeschlossen hatte, wo dieser Schutzstreifen drin steht und halt auch die Dinstbarkeit.

    Im Grundbuch steht aber vom Schutzstreifen aber nix drin bzw. wurde nicht übernommen,das steht wohl nur in der Grundakte hab ich vom Anwalt erfahren.

    Lediglich das die Leitungen betreiben werden dürfen und das Grundstück betreten dürfen im Schadenfall .

    Wobei das Bauamt damals auch informiert wurde,falls ein Bauantrag mal eingehen sollte.

    Der jetztige Besitzer (der Sohn) weiß wohl nix von dem Vertrag.

    Vorschlag von den Stadtwerken war, eine Spundwand zu setzen in drei meter Tiefe.
    Würde die Hausecke betreffen da die Rohre diagonal durchs Grundstück verlaufen und unter der Terasse.

    Und eventuell müssen wa auch noch das Carport schmälern,weil sonst im Schadenfall kein Bagger durch passt.

    Ich dachte,ich höhr nicht richtig!

    Mein Anwalt sagt uns würde am wenigsten Schuld treffen,

    der Architekt hätte sich über die diese Dinstbarkeit näher informieren müssen.

    Mittwoch will die Stadtwerke auf Ihre Kosten mal nach den Leitungen Baggern,weil wohl die genaue Position denen nicht bekannt ist.

    Dann wissen wir mehr.

    Wie seht Ihr die Situation...?

    Baugenehmigung ist Baugehnemigung? oder

    soll ich rechtliche Schritte eingehen um das ganze dem Bauunternemer unter zu schieben?

    Weil hätten wir das vorher gewusst, das Kosten für eine Spundwand noch auf uns zukommen würden,hätten wir das Grundstück garnicht erst gekauft.

    Und was Kostet sowas überhaupt für 4-5 Meter Länge?

    Sorry für den großen Lesestoff,aber so denke ich mal ist wenigstens allles gut geschildert.


    Wie gesagt,noch nicht so richtig angefangen zu Bauen und schon quasi die Lust dran verlohren.
     
  2. #2 ThomasMD, 20.05.2013
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    Viel geschrieben, wenig gesagt und noch weniger gut geschildert.
    Was sind denn Vorkehrungen, "um das Grundstück unsers nennen zu dürfen"?

    Ihr baggert also auf einem Grundstück, welches sich weder in Eurem Besitz befindet noch Euer Eigentum ist?

    Wessen Architekt ist das, der sich über die Dienstbarkeit hätte informieren müssen?
    D.h. wer bezahlt ihn?

    Ich kenne die Verhältnisse in NRW nicht, aber hier in S.-A. stehen solche Dienstbarkeiten auch nicht im Grundbuch sondern nur im öffentlichen Baulastenverzeichnis.
    Jeder Bauherr ist gut beraten, sich selbst bei der Kommune zu informieren, will er unliebsame Überraschungen ausschließen.

    Schreib einfach klar und einfach auf, was Sache ist und versuch gar nicht erst, jemanden was "unterzuschieben". So schlau wie Du sind Bauunternehmer schon lange.
     
  3. #3 Claudio, 20.05.2013
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    Ich hab versucht das so gut wie möglich für gleichgesinnte zu erklären...

    Das Grundstück ist mittlerweile in unser Besitz übergegangen.

    Im Baulastenverzeichnes haben wir reingeschaut aber es war nix drin.
     
  4. #4 Claudio, 20.05.2013
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    Ich hab versucht das so gut wie möglich für zu erklären...wenn es mir nicht ganz gelungen ist,tut es mir leid.

    Das Grundstück ist mittlerweile in unserem Besitz.

    Im Baulastenverzeichnes haben wir reingeschaut aber es war nix eigetragen.

    Ist da vielleicht etwas untergegangen?
     
  5. OskarS

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    Mitten im Grundstück darf man kein Carport genemigugsfrei erstellen ?
    Ein Grunddienstbarkein ist es nur wenn die im Grundbuch steht ? Daher ist der Vertrag mit dem Voreeigentümer wertlos und kann auch gekündigt werden.
    Baukasten prüft das Bauamt wenn man Bauantrag stellt, das ist nicht Aufgabe eine Architekten
     
  6. #6 simon84, 25.12.2019
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    @OskarS nach 7 Jahren wird das carport wohl stehen
     
Thema: Wasserleitung unter dem Grundstück
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