Regenwasserschächte

Diskutiere Regenwasserschächte im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin Tiefbauexperten. Kann mir einer von den Erdbauexperten sagen wie Tief muß nach ATV ein Regenwasserhausanschlussschacht sein. Gruß Matzi

  1. matzi

    matzi

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    Moin Tiefbauexperten.

    Kann mir einer von den Erdbauexperten sagen wie Tief muß nach ATV ein Regenwasserhausanschlussschacht sein.
    Gruß Matzi
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    .
    was ist gemeint?:
    .
    1.) Sickerschacht damit das Regenwasser auf dem Grundstück zu versickerung gebracht werden kann ???
    .
    "oder"
    .
    2.) Anschlusschacht der angeschlossen ist am öffentlichen Regenkanalsystem ???
    .
    "und" um was geht es um die Frosttiefe dieser Schachtes bzw. der Leitungen oder um die Versickerfähigkeit ???
    .
     
  3. matzi

    matzi

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    Es geht um die Anschlussschächte zum Anschluss an das Regenkanalsystem.
    Ich habe hier 2 Aussagen. 1,50 tief sagt der Tiefbauing vom Amt der das überwachen soll. Mein Tiefbauplaner sagt: 80 cm Rohrüberdeckung.
    Ich wollte mal eine 3 Aussage haben,
    gruß matzi
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Der Schacht....

    bildet doch den Übergang von der öffentlichen zur privaten Leitung. Den kann ich doch nicht beliebig weit von dem vorhandenen Stutzen wegsetzen. Und damit gibt die Rohrsohle öffentlich die Schachtsohle vor.
    MfG
     
  5. matzi

    matzi

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    Die Hauptleitung ist tief genug. Und ein Schacht von 1 mtr tiefe ist wohl preiswerter als einer von 1,5 mtr. Ich will ja nur wissen ob in der ATV ein Maß angegeben ist. Gruß Matzi
     
  6. #6 susannede, 18.10.2005
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    Kann mich nur Ralfs Aussage anschließen, daß hängt doch vom Gefälle der Leitung ab...oder? Gehe davon aus, daß ihr getrenntes System habt...? Insofern wäre der Kontrollschacht doch der "Übergabepunkt" zwischen öffentlich und privater Leitung und sollte daher nicht ganz entfernt vom Straßenanschluß liegen..."Sturzbach-Gefälle" ab dort zur öffentlichen Leitung, hmmm (?).
    Bei Versickerung auf dem Grundstück, müßte ich auch erst nach-googlen/-schauen, was die Vorschriften so hergeben.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Atv...

    VOB/C sagt zu den Schachttiefen gar nichts. Nicht mal bis UK öffentlich o.ä.
    MfG
     
  8. #8 Baufuchs, 18.10.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal hier lesen,

    vielleicht wird es dann deutlich. Stichwort "offenes Gerinne"...
    http://www.aschaffenburg.de/wDeutsch/buerger/tiefbauamt/tiefbau_05b2.php

    ...als Absturzschacht zur Überwindung von Höhenunterschieden. Will heissen, Leitung vom Haus kann z.b. in 1m Tiefe im Schacht ankommen, wenn aber Strassenkanalanschluss (auf dem grundstück) 2m Tiefe hat, muss der Schacht eben diese Tiefe haben.
     
  9. sepp

    sepp

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    der höhenunterschied zum strassenkanal wird nach dem schacht ausgeführt.
    anschluß an das strassennetz darf nicht horizontal oder schwach geneigt ausgeführt werden, sondern ab15° bis 45° (korrigiert) oben weg.
    für die art der schächte gibt es einbauvorschriften.
    z.b. ein "kessel" kontrollschacht bis 400mm darf nur bis 1,5m tiefe eingebaut werden (frostfrei)
     
  10. #10 Baufuchs, 18.10.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den "Anstich"

    an den Strassenkanal führt i.d.R. der von der Gemeinde beauftragte Tiefbauer im Zuge der Erschliessung aus und verlegt von dort ins Grundstück. Dann kommt der Bauherr......
     
  11. sepp

    sepp

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    @ralf
    steht in der DIN 1986-100
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2005
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    @ sepp

    Gefragt war nach ATV = VOB/C hier 18306. Und die verweist nicht auf 1986/100. Aber egal, hab mal reingeschaut (OK nicht intensiv gelesen), mann will ja lernen. Gefunden hab ich auch in 1986/100 nix :( . Zumindest nich zur Schachtiefe. Haste ne nähere Angabe???
    MfG
     
  13. sepp

    sepp

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    die meisten abwasserämter verweisen mit ihren satzungen nicht nur auf die atv sondern auch auf die din.
    bei din 1986-100 7.5 sind die zulässigen einbautiefen für die schachtarten beschrieben.
    wenn die abwassersatzung der gemeinde nichts anderes vorschreibt, sehe ich keinen grund den schacht nicht 1m tief einzubauen.

    mein letzter "kessel" liegt 1,30 m uk gelände
     
  14. mls

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    bei deinem beitrag geht´s mir so, wie anderen, die meine beiträge zu verstehen versuchen :D

    ich war bisher (ohne fachlichen tiefgang) der meinung, vom übergabeschacht bis zum anstich, wie das baufuchs nennt, dürfe nur ein "geringes" gefälle sein und etwaige höhenunterschiede habe der bauherr auf seinem grundstück "auszubaden"?
     
  15. sepp

    sepp

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    bislang hat sich noch kein entwässerungsamt beschwert, wenn wir den anschluß nach dem schacht auf schachtniveau an die grenze verlegt haben. :D
    selbst die DIN1986 bebildert den leitungsverlauf durchweg im regelgefälle durch den schacht und am kanal nach unten.
     
Thema: Regenwasserschächte
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