Innenputz - Sinterschicht

Diskutiere Innenputz - Sinterschicht im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Bei uns wurde im Februar ein einlagiger Gipsputz MP75 aufgebracht. Leider haben die nachfolgenden Gewerke nicht wirklich regelmäßig gelüftet...

  1. #1 Kater432, 20.05.2013
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    Bei uns wurde im Februar ein einlagiger Gipsputz MP75 aufgebracht. Leider haben die nachfolgenden Gewerke nicht wirklich regelmäßig gelüftet obwohl die Sanitärleute den Bauheizer fast durchgängig am laufen hatten.
    Der Putz hat auch relativ lange gebraucht um zu trocknen. Nun habe ich gelesen das bei zu langem trocknen die sogenannte Sinterschicht sich bilden kann. Dies habe ich am Freitag mit einer Wassersprühflasche getestet. Ich habe nicht viele Stellen getestet, habe aber meiner Meinung nach diese Sinterschicht gefunden.
    Die Wand verfärbt sich doch nicht dunkel wie bei den anderen Bereichen bzw. dort wo ich ein Gitter eingeritzt habe.
    Ist dies jetzt ein Mangel den die Putzerfirma bzw. der GU zu korrigieren hat. Ich meine damit das abschleifen? Auf der Sinterschicht soll es ja evtl. Probleme mit Farb-/Tapetenhaftung geben.
    Ein Arbeitskollege hat alles selbst bei sich angeschliffen, obwohl ich der Meinung bin, das dies ja nicht mein Verschulden ist.


    Gruss
     
  2. #2 Kater432, 24.05.2013
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    Keine eine Meinung ? Der GÜ/GU meint, das dies in den Bereich "Maler" fällt. Ich bin aber der Meinung das dies ein Mangel am Putz ist.
     
  3. #3 Gast036816, 24.05.2013
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    Gast036816 Gast

    das sagen die kerle erst einmal, wenn tapete anstrich eigenleistung des bauherrn ist.
    was ist genau im vertrag vereinbart? welche oberflächenqualität?
    hast du dem unternehmer diesen mangel denn schon schriftlich angezeigt? denn dann muss er dir beweisen, dass seine leistung frei von mängeln ist, wenn du bis jetzt noch nicht rechtsgeschäftlich abgenommen hast.
     
  4. #4 Kater432, 24.05.2013
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    Qualität Q2 einlagiger Gipsputz steht im Vertrag. Wir haben dem BL / GÜ schon auf diese Sinterschicht hingewiesen im Protokoll unseres Sachverständigen. Da war halt das das abschleifen Sinterschicht in den Malerbereich fällt, und da wir diesen in Eigenleistung haben, nicht seine Sache ist.
    Der BL / GÜ stellt sich immer schwer irgendetwas zu beweisen. Er sagt halt - ist so. muss so. Da komme ich ihm lieber mit Fachartikeln / DIN usw. Habe folgendes gefunden.

    1) Merkblatt des Deutschen Stuckgewerbe und „Verputzen bei hohen und tiefen Temperaturen“ vom August 2001
    Somit sollte dies ja dementsprechend als Mangel des Putzes gelten. Wäre ausreichend durch den GÜ/BL bzw. die Nachfolgegewerke gelüftet worden, wäre dies nicht aufgetreten.
     
  5. #5 Gast036816, 24.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der ärmste und du hast mitleid mit ihm.

    dann ist das die falsche vorgehensweise.
     
  6. #6 Gast943916, 24.05.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    vor allem kannst du Folgegewerke nicht verantwortlich machen
     
  7. #7 Kater432, 24.05.2013
    Kater432

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    Das sehe ich genauso. Warum soll der Maler (wir) den Schaden haben, wenn der Putz Mängel aufweist. Mal schauen was er uns nun antwortet.

    Mitleid habe ich nicht. Ich meine nur das dort keine fachlichen Antworten kommen. Nur so Aussagen dass das Abschleifen in den Bereich Maler fällt und dies dann unser Gebiet ist.
     
  8. #8 dquadrat, 24.05.2013
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    ich schätze mal (bin nicht so der bürokrat :D), sinterschichten entfernen sind laut VOB für den maler eine sonderleistung, also gesondert zu vergüten. demzufolge hat der verputzer die sinterschicht entweder zu entfernen oder ihm wird diese arbeit in rechnung gestellt. eigentlich ganz einfach.
     
  9. #9 Gast036816, 24.05.2013
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    Gast036816 Gast

    kater - schreib ihm eine mängelanzeige und setz ihm eine frist zur mängelbeseitigung. was willst du da für antworten von dem? was dann kommt, sind meistens nur ausreden. du musst dir doch nicht das leben schwer machen. er hat einen mangel verursacht und du akzeptierst ihn nicht.
     
  10. #10 Kater432, 24.05.2013
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    Ok, vielen dank für die Infos. Werde das morgen fertig machen.
    Mir geht es im Vorfeld immer auch darum ob es auch wirklich ein Mangel ist, oder ob dies nicht doch nicht dem Putzer anzulasten ist.

    Ein Putzer wird ja nie bei einem Objekt eine Woche lang Wache stehen und das lüften ausführen und protokollieren. Dann kann er dies ja nur an seine AG deligieren.

    Aber es ist ja wie die Meinung hier schreibt ein Mangel der zum Putzer gehört. Also liege ich im Recht diese Mangelanzeige zu stellen.
     
  11. #11 Gast036816, 25.05.2013
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    du hast einen gu oder gü wie du schreibst, das ist deren problem, den musst du anschreiben. mit dem putzer hast du kein vertragsverhältnis. den fehler sehe ich nicht beim putzer, wenn dann ist das ein organisations- oder koordinationsfehler von gu/gü.
     
  12. #12 vfb1986, 03.11.2013
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    Hallo,
    bei mir ist die Lage ähnlich zu der von Kater432. Bei mir zeigt sich an manchen Stellen eine Sinterschicht. Der Verputzer (vom GU) meinte, das sei Maler-Sache und der müsste es schleifen (wir wollen das selbst machen - und wollen sicher nicht alles schleifen). Nun habe ich in einem Blog gelesen, dass eine Sinterschicht auf dem Putz ein Mangel am Putz sei und man mit richtiger Argumentation auch es soweit bekommt, dass der GU auch alles schleifen muss.
    Nur was ist eine richtige Argumentation? Habt Ihr Tipps/Hilfen?

    Danke
     
  13. Julius

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    Wurde doch vorne schon genannt:
    Kann der Maler gerne machen - muß nur trotzdem der GU/GÜ bezahlen. Wie der sich mit seinem Putzer diesbezüglich stellt, kann Dir egal sein.
    Ob es sich um einen Mangel handelt, ist doch nicht daran festzumachen, welches Gewerk diesen beseitigen kann oder wessen folgende Arbeiten dadurch beeinträchtigt werden!
     
  14. #14 vfb1986, 03.11.2013
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    Hallo Julius,

    das habe ich verstanden. Jedoch mit welcher Argumentation kann ich dem GU/GÜ gegenübertreten? Gibt es ein Urteil/ eine DIN/ irgendetwas fundiertes, das ich nutzen kann?
    Danke
     
  15. #15 Helferlein, 03.11.2013
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    Hallo Kater 432,

    1. Der Gipser/Stuckateur hat seine arbeiten ausgeführt und nach Fertigstellung die Baustelle verlassen.
    2. Jetzt wollt Ihr ihn dafür verantwortlich mache, sprich ihr wollt Geld von Ihm, weil auf eurer Baustelle nicht richtig gelüftet wurde??
    Das kann ja wohl nicht euer ernst sein. Wenn Ihr einen GU habt hat der einen Bauleiter und dieser leitet den Bau.
     
  16. Julius

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    Nein, die Forderung richtet sich natürlich nicht gegen den Verputzer, sondern gegen den GU/GÜ!
    Und was soll der Hinweis auf den Bauleiter? Der vertritt doch die Interessen des GU/GÜ und nicht die das Fragestellers.
     
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