keine Gewähleistung wegen Entfalls der Sanität-Einrichtungsgegenständen

Diskutiere keine Gewähleistung wegen Entfalls der Sanität-Einrichtungsgegenständen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir kaufen ein schlüsselfertige Haus von einer BaufirmaX. Zurzeit sind wir in der Verhandlung mit dem Sanitärgewerk wegen der...

  1. PP1976

    PP1976

    Dabei seit:
    29.05.2012
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Remseck
    Hallo,

    Wir kaufen ein schlüsselfertige Haus von einer BaufirmaX. Zurzeit sind wir in der Verhandlung mit dem Sanitärgewerk wegen der Sonderwünsche. Wir haben jetzt entschieden, dass wir die Einrichtungsgegenständen (Ausser Badwanne und Duschwanne) selbst kaufen bzw. nach der Abnahme montieren- D.h. das Sanitärgewerk sollte nur alle UP- Leistungen verlegen.

    Jetzt schreibt das Sanitärgewerk foglende Vorbemerkungen wegen Entfalls der Sanität-Einrichtungsgegenständen:

    Da die Einrichtungsgegenstände selbst ausgesucht und montiert werden, bitten wir uns vor der Montage alle Anschluß- und Datenblätter
    der vorzumontierenden Einrichtungs-Gegenstände zur Verfügung zu stellen sowie um Bekanntgabe des Montageortes (Montageplan).
    Dies gilt auch für evt. einzulegende Holzverstärkungen (nicht im Angebot berücksichtigt).
    Aufgrund dessen, dass alle Fertigmontage-Gegenstände entfallen, ist unsererseits keine Funktionsprüfung der Anlage möglich, dies gilt
    auch für die Hebeanlagen im UG. Hierfür kann ledigllich eine Sichtabnahme erfolgen.
    Der Bauherr muss diese Punkte mit der BaufirmaX klären und hierfür die Freigabe einholen.
    Es kann nach der Sichtabnahme keine Gewähleistung durch die ausführende Firma bezüglich irgendwelcher Schäden, insbesondere
    Wasserschäden übernommen werden. Hierfür trägt der für die Funktionsabnahme Verantwortliche die Haftung.
    Weiter weisen wir darauf hin, dass alle Baustopfen nicht für den dauerhaften Betrieb geeingnet sind.
    Auch für das regelmäßige Spülen der Leitungen nach der Sichtabnahme ist der Leitungseigentümer verantwortlich.


    Ich habe folgende Fragen zur Schreiben:
    - Wenn das Sanitärgewerk keine Gewähleistung und die Schäden in zukunft, insbesondere Wasserschäden übernimmt, übernimmt die BaufirmaX die Gewähleistung? Ist diese Aussage überhaupt gesetzeskonform?
    - Wer ist Funktionsabnahme und Leitungseigentümer? BaufirmaX oder ich als Eigentümer.
    - Was muss ich machen? Nehmen wir einfach die BaufirmaX im Pflicht , die Sachen zu klären?
    - Habt ihr noch etwas im Schreiben aufgefallen, was nicht in Ordnung sind?

    Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße
    PP1976
     
  2. #2 Corinna72, 20.05.2013
    Corinna72

    Corinna72

    Dabei seit:
    16.04.2012
    Beiträge:
    1.214
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physikerin
    Ort:
    Berlin
    Ihr lasst Euch da auf eine ganz schön gefährliche Kombination ein.
    Kaum etwas ist schadensträchtiger als Sanitär.
    Ein Bekannter von uns hat Sanitär im Bad teilweise als Eigenleistung gemacht. Dadurch hat er beim Bauen ca. EUR 3000.- gespart.
    Leider kam es dann nach 2 Jahren zu einem Wasserschaden, der nicht gleich bemerkt wurde.
    Die Sanierungsarbeiten waren umfangreich und haben etwa EUR 20.000.- gekostet, der Schuss ging also voll nach hinten los.
    ICh wäre da sehr sehr vorsichtig!
     
  3. #3 Baufuchs, 20.05.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist doch ganz einfach.
    Du nimmst das Schreiben mit zu Fa.X, nur die ist dein Vertragspartner und kläre mit denen die von dir zu erbringenden Vorleistungen und auch die Frage der Gewährleistung.

    Mit dem San-Unternehmen hast du keinerlei Vertragsverhältnis aus welchem Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden können.
     
  4. PP1976

    PP1976

    Dabei seit:
    29.05.2012
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Remseck
    Corinna72: Danke für die Hinweise. Wir werde dadurch 5-6T€ sparen. Das Gleich haben wir auch für unsere Wohnung (die Einrichtungsgegenständen (Ausser Badwanne und Duschwanne) selbst kaufen bzw. nach der Abnahme montieren) gemacht. Damals hatten wir gar keine solche Schreiben Sanitärgewerk bekommen. Die Frage ist, darf das Sanitärgewerk die Gewährleistung im Fall ablehnen?
     
  5. #5 feelfree, 20.05.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Hast Du die Antwort von Baufuchs gelesen? Dein Vertragspartner ist die BaufirmaX, nicht der Sanilöter!
     
  6. PP1976

    PP1976

    Dabei seit:
    29.05.2012
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Remseck
    Baufuchs:
    Das Problem ist, ist laut Vertrag mit FirmaX der Sub-Unternehmen meinen Vertragspartner für Sonderwünsche.
     
  7. #7 feelfree, 20.05.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Na dann, herzlichen Glückwunsch! Im Schadenfall werden sich also alle beide rausreden: Baufirma verweist auf Sanifirma und Sanifirma verweist auf das Schreiben. Egal ob rechtens oder nicht, den Schaden und Ärger hast erstmal Du.
     
  8. #8 Rosmarin, 20.05.2013
    Rosmarin

    Rosmarin

    Dabei seit:
    12.04.2012
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Physiker
    Ort:
    Bayern
    Ich finde es durchaus positiv, dass die Sanitärfirma selbstständig die Beistellung der Datenblätter und Montageanweisungen einfordert. Da besteht wenigstens die Chance, dass die Installation so ausgeführt wird, dass des Bauherrn selbstgekaufte Keramik auch auf die Anschlüsse passt. Und die UP-Leistungen ausführen zu lassen (und damit dafür auch Gewährleistung zu haben) halte ich auch für keine schlechte Idee, zumindest bei Wasserschäden durch verdeckte Installation hat man dann einen Verantwortlichen. Die Schnittstelle zwischen UP-Teilen und AP-Teilen ist eigentlich recht klar, so dass man spätere Probleme vermutlich auch relativ klar zuordnen kann. Ich jedenfalls bin mit dieser Vorgehensweise gut gefahren (hatte allerdings auch weder mit den UP-Anteilen noch mit meiner Eigenleistung Probleme, so dass sich eine Gewährleistungs-/Haftungsfrage nicht stellte).
     
  9. #9 feelfree, 20.05.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich frage mich trotzdem, wie man dabei 5-6000€ sparen kann. Duschwanne und Badewanne sind ja ausgenommen. Bleiben im Wesentlichen noch Waschbecken, Toilette und Armaturen. Wenn die zu Internet-Preisen z.B. 2000€ kosten, dann würde die Sanifirma also dafür 7-8000€ haben wollen? Kann ich irgendwie nicht glauben, zumal in deinem anderen Thread jetzt keine absoluten Mondpreise verlangt wurden (Einrichtungsgegenstände 2600€)
     
  10. PP1976

    PP1976

    Dabei seit:
    29.05.2012
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Remseck
    @Rosmarin: Wir haben die gleiche Vorgehensweise für unsere Wohnung vor 5 Jahren. Es hat funktioniert und etwas gespart.
     
  11. PP1976

    PP1976

    Dabei seit:
    29.05.2012
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Remseck
    Feelfree:
    die Kosten für Einrichtungsgegenstände 2600€ ist nur standarde Ausführung. Wir wollen etwas anderes haben. Es ist wissentlich teuer als die standarde Ausführung.
    Wir haben 2 Badzimmer (OG und UG) und Gäst-WC. Deswegen komme ich auf 5-6000€.
     
  12. #12 Gast036816, 21.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    für die erbrachten leistungen muss der sanilöter die gewährleistung übernehmen. für eine ablehnung der gewährleistung müssen schon andere konstellationen vorliegen. bei der konstellation im mängelfall oder schadensfall musst du sowieso nachweisen, dass der mangel oder schaden von seinen arbeiten verursacht wurde. das wird dir nur mit sachverständigen vor gericht gelingen.
     
  13. #13 Achim Kaiser, 21.05.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Wie kommt man drauf dass da die Gewährleistung komplett abgelehnt wird ?

    Es wird
    1. darauf hingewiesen, dass die Baustopfen für Dauerbetrieb nicht geeignet sind
    2. die Hebeanlage nicht auf Funktion geprüft werden kann

    Mehr lese ich nicht aus dem Text ...

    Da diese Punkte im Zusammenhang mit den Eigenleistungen stehen sehe ich nicht wo sich der Auftragnehmer irgendwo aus der Verantwortung ziehen will ... er stellt nur klar ... nicht mehr mein Auftrag ... ab da .... selber Kittel in der Türe.

    Wer Eigenleistungen erbringen will muss auch dafür den Zeiger hinhalten wenns daneben geht ... mehr als legitim.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #14 sk8goat, 21.05.2013
    sk8goat

    sk8goat

    Dabei seit:
    21.09.2006
    Beiträge:
    1.208
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    BW
    les mal seinen anderen Faden. Er beauftragt eine Latte von Sonderwünschen direkt beim San-Unternehmen. Also Vertrag.

    also ich lese aus dem Text: ". . . keine Gewähleistung durch die ausführende Firma bezüglich irgendwelcher Schäden . . ."
    Vorschlag: Klarstellung dass "bezüglich irgendwelcher Schäden" mit "bezüglich in Eigenleistung erbrachten Arbeiten" ersetzt werden sollte. Btw: die Gewährleistung für seine Arbeiten kann er nicht ablehnen. Gewährleistung hat erstmal jeder der eine Leistung oder Ware verkauft.
    Mir wäre auch der Begriff "Sichtabnahme" zu undefiniert. Vor Abnahme sollte eine Druckprüfung nachgewiesen werden.
    Ist doch klar, dass der für den dauerhaft dichten Einbau von Schüsseln und Becken keine Gewährleistung übernimmt.

    Warum man für die Hebeanlage keine FunktionsPrüfung machen will, verstehe ich nicht. Dafür kann man erstmal mit der Gieskanne ins HT-Rohr, das reicht für einen Test. Für alles was danach kommt biste dann selbst verantwortlich.

    Ich hoffe der Themenstarter hat noch einen großen Vorrat an AWG Hormonen.
    Mir wäre diese Konstellation zu heiß und mir wäre es auch die (verlockende/vermeintliche) Einsparung nicht Wert.
     
  15. #15 Achim Kaiser, 21.05.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    @sk8goat
    Ich lese den Satz in Bezug auf die Hebeanlage.

    Ich denke mal dass der Sani davon ausgeht dass er die Rohinstallation fertig macht und wenn er fertig ist ein Probebetrieb noch nicht möglich ist weil die Elektroarbeiten vermutlich ebenfalls noch fehlen.

    Nachdem er selbst bei einer provisorischen Inbetriebnahme die Anlage bei Einzug nicht mehr sieht will er einfach mit jedem Mist der damit in Zusammenhang stehen könnte den Kittel aus der Türe haben.

    Ich erzähl dir nicht was ich schon so alles aus Hebeanlagen gefischt habe ... von Verhüterli, über Slips, Pinsel, Farben, Estrichsäcken, Gips- und Mörtelpampe etc etc ... war schon alles dabei .... und wie immer ... es war keiner. Der ganze Mist muss in der Hebeanlage eingeschleppt worden sein, wurde dort geboren und ausgebrütet .... um dann nach Einzug für Leben in der Hütte zu sorgen.

    Ich würde sowas nicht anders handhaben .... Rohinstallation fertig, Druckprobe und ABNAHME der Leistung ... wenn ich den Auftrag nicht ablehenen könnte, denn bei mir gehen da die AWG Hormone gegen Null.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. #16 Gast036816, 21.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    verhüterli, slips, pinsel, farben, estrichsäcken, gips- und mörtelpampe wird man auch nicht als mangel beim sanilöter anbringen können. das ist einfach keine seiner typische mangelerscheinung, eher eine abnahme durch falsche ingebrauchnahme.
    der bauherr wird trotzdem immer versuchen sich schadlos zu halten und einen mangel durchsetzen wollen. ist der gu noch in der pflicht, wird das sein bier.
     
  17. #17 viargie, 21.05.2013
    viargie

    viargie

    Dabei seit:
    17.05.2013
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Hennef
    Es wird lediglich daraufhin gewiesen, dass die Gewährleistung für die Tätigkeiten ausgeschlossen ist, die in Eigenleistung erbracht werden.
    Für die anderen Sachen kann der Unternehmer nicht nachträglich die Gewährleistung ausschließen. Der Vertrag wurde doch schon unterschrieben. Und bei Vertragsschluss gilt der § 309 Nr. 8, b, aa BGB. Damit kann die Gewährleistung für die Tätigkeiten die der Unternehmer erbringt nicht mit einer solchen Vereinbarung ausgeschlossen werden.
     
  18. #18 Gast036816, 21.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist nicht ganz richtig, viargie, wenn die vertragsbedigungen so verändert werden, dass der unternehmer nicht mehr die gewährleistung aufrecht erhalten kann, z. b. ein anderer sanilöter schneidet die leitungen auseinander und der brennt ein formstück dazwischen, wird der erste sanilöter nicht mehr für die dichtigkeit seinen kopf hinhalten.
     
Thema:

keine Gewähleistung wegen Entfalls der Sanität-Einrichtungsgegenständen

Die Seite wird geladen...

keine Gewähleistung wegen Entfalls der Sanität-Einrichtungsgegenständen - Ähnliche Themen

  1. Zweifel wegen Rohrverlegung/Schallschutz

    Zweifel wegen Rohrverlegung/Schallschutz: Hallo zusammen, habe schon im Bauphysik Forum mein Schallproblem geschildert (Lärm vom Bad oben: Armaturen/Wasserlauf/Wc). Ein Sachverständiger...
  2. Feuchtigkeit in den Wänden wegen Sollrissfuge

    Feuchtigkeit in den Wänden wegen Sollrissfuge: Hallo zusammen, ich oute mich hier als absoluter Laie und möchte die Begutachtung eines Feuchtigkeitsschades aufgrund einer angeblichen...
  3. Wasserschaden hinter Fließen wegen offenem Dübel?

    Wasserschaden hinter Fließen wegen offenem Dübel?: Hallo Alle, ich habe folgendes Problem: Schimmel bei Fließenfugen in der Dusche (siehe Bild): [ATTACH] Einen Schimmel-Hotspot sehe ich bei...
  4. Baufirma wegen entstandenen Schäden in Verzug setzen

    Baufirma wegen entstandenen Schäden in Verzug setzen: Sehr geehrte Experten. Mir ist ein Wasserschaden im Keller Ende Dezember entstanden. Ich habe das Problem sofort der Baufirma gemeldet weil wir...
  5. "Gute" Ölheizung jetzt tauschen? Wegen dem Tank?

    "Gute" Ölheizung jetzt tauschen? Wegen dem Tank?: Hallo zusammen, ich brauche mal euren Rat auf eine Frage bei der ich mich im Kreis drehe: Soll ich eine 13 jahre alte Öl-Brennwertheizung jetzt...