Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel?

Diskutiere Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; rodopp - deine kakophonie nervt!

  1. #81 Gast036816, 13.03.2015
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    rodopp - deine kakophonie nervt!
     
  2. Athene

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    Ich bin für die eingeblendete Werbung nicht verant
    Leider zeigt dieser Fall, dass Architektenbauten auch nicht das gelbe vom Ei sind. Die Erfahrung machen zur auch einige Bauherrn in meinem Wohnort. Sieht so aus als müssten einige ihre Architektenhäuser rückbauen weil nicht nur die bis an die Grenzen der Auslegung des Bebauungsplans gebaut wurde sondern in einigen Fällen weit drüber hinaus. Bei einigen muss ggf ein Geschoss abgetragen werden , und das 5-6 Jahre nach Fertigstellung (mit grünem Punkt gebaut - :bounce: ).
    Sorry, das hilft dem TE nicht. Was ich sagen will ist dass man als Bauherr in Spe vorher so viele Infos wie möglich einholt und sich täglich auf der Baustelle rumtreibt. Das Lesen können eines Bebauungsplans sollte obligatorisch sein.

    Dem TE alles Gute und viel Erfolg beim letzten Verfahren.
     
  3. #83 Bitumen Mine, 15.03.2015
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    Eins muss aber auch klar sein.Das wenn die Gegenseite die kleinen Tricks beherrscht,man auch das so schnelle Beweisverfahren in die länge ziehen kann

    17.10.2013 wurde der Bau gestoppt Privater Gutachter hat alles aufgenommen.
    Gegenseite lässt das kalt.Blitzsauberer Rohbau.
    Einige Briefe der Anwälte gingen hin und her.
    Beweisverfahren wurde beim Landgericht beauftragt.Hier das gleiche.Briefe wurden geschrieben.Sogar von der Gegenseite wurden
    durch übelste Lügen das Beweisverfahren angezweifelt Im Sinn,ist doch alles besprochen worden.Irgendwann hat der Richter das Beweisverfahren eingeleitet.Der erste Gutachter vom Gericht wurde abgelehnt.War ihnen zu teuer.Obwohl ich den Vorschuss bringen muss.
    Also neuer Gutachter muss her.Also wieder drei Monate warten bis der Gutachter Zeit hat.

    Nun am 04.03.2015 war sie da.Also 17.10.2015
    sind es 2 Jahre her wo das begonnen hat.

    Das geht ja dann noch weiter.Werden vor Gericht gehen müssen.

    Alles ist auf Zeit und Geld ausgelegt.Hast du eins von beidem nicht,wirst du früher oder später einbrechen.Sogar wenn du Gewinnen wirst,heisst es noch lange nicht das du dein Geld bekommst.

    Da heisst es viel viel viel Geduld mitbringen.
     
  4. rage82

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    Wir sind in einem rechtsstaat mit seinen beiden tragenden säulen: recht haben und recht bekommen.
    Das sieht objektiv betrachtet oft schief aus, da eine der beiden säulen immer kürzer ist als die andere... ist aber nur ein wahrnemungsfehler.
     
  5. #85 Bitumen Mine, 16.03.2015
    Bitumen Mine

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    Ja aber fair ist das System nicht immer.

    Erst spielen sie auf Zeit,und dann das sie finanziell einbrechen.Ist es dann so das man beides überstanden hat,rettet er sich in die Insolvenz.Wohnt in einem schönen Haus was er mit dem Geld der Bauherren finanziert hat,und der Bauherr der Recht bekommen hat,muss sogar alle Kosten vom Verfahren tragen.

    Recht haben,dann Recht bekommen und trotzdem ohne nichts da stehen.So ist das oft
    auch.
     
  6. rose24

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    ...ja, genau so ist es - habe es schon oft erlebt.
    Und bei uns selber sieht es so aus, dass der GÜ (mit uns) vier Kunden aus einem Jahr verklagt hat auf Restwerklohnzahlung. In allen Fällen wurde wegen massiver Mängel Geld einbehalten. Nebenbei klagen zwei Handwerker gegen den GÜ, die jeweils eine fünfstellige Summe ausstehen haben. Ob hier auch Baugeld veruntreut wurde? Wir wissen es nicht. Ich bin jedenfalls gespannt, wie lange der GÜ sich noch halten kann. Ich glaube sein Glück ist im Moment nur die gute Baukonjunktur, sonst wäre er wohl schon insolvent.

    In der Nachbarschaft wurde ein Haus gebaut, das ähnlich aussah wie das des TE, als es im Rohbau stand. Die Bauherren waren nicht von hier und nur sporadisch an der Baustelle. Auch sie mussten bangen, ob nicht ein kompletter Rückbau nötig würde. Der Statiker war schließlich mit einem Teilrückbau zufrieden. Die Baufirma (ich weiß nicht ob GU oder etwas anderes) war längst insolvent, der Geschäftsführer untergetaucht. Schließlich blieben 100.000 € Verlust für die Bauherren. Solche Summen kommen leider schnell zusammen. Und jetzt ist das Haus zwar fertig, aber der vermurkste Keller ist nicht mehr reparabel - und das im Überschwemmungsgebiet. Wenn die Sintflut kommt, haben die dort einen Swimmingpool...
     
  7. #87 Ralf Wortmann, 17.03.2015
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    Das war die Fragestellung, die rodopp hier eingeführt hat.

    Es geht nicht darum, dass eine Firma z.B. einfach auf der Baustelle erscheint, sich dort aufhält, ohne dort andere Gewerke ausführen zu müssen, dort Arbeiten vornimmt und sich dann trotz Aufforderung des Bauherren und Grundstückseigentümers nicht von der Baustelle entfernt. Sowas wäre evtl. ein Fall von Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung, der Anlass wäre, die Polizei zu rufen.

    Wenn man das Eingangszitat liest, das rodopp offenbar aus einem älteren thread von Joesta herausgepickt hat, scheint es sich doch um einen relativ normalen Werkmangel zu handeln. Es gibt irgendeinen Versatz an der Fassade, das wird als Mangel gerügt und die Firma baut weiter, ohne der Mangel zu beseitigen.

    Wer bei einer solchen Konstellation die Polizei ruft, macht sich lächerlich. Die Beamten werden höflich mitteilen, dass es sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt und wieder von dann ziehen.

    Wer verhindern will, dass sein Gewerk anders ausgeführt wird, als bestellt, muss die (zugegebenermaßen oft langwierigen) zivilrechtlichen Mittel in Anspruch nehmen, die die Rechtsordnung dafür bereit hält. Joesta vorzuwerfen, falsch gehandelt zu haben, weil er es unterlassen habe, bei einem Mangel die Polizei zu rufen ist, hmm, sagen wir mal, eine merkwürdige Rechtsauffassung und absolut nicht hilfreich.

    Beim VOB/B-Werkvertrag gibt es die Möglichkeit, den Werkvertrag zu kündigen, wenn während der Bauausführung Mängel gerügt werden und diese nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist beseitigt werden.

    Beim BGB-Werkvertrag ist das schon schwieriger. Dort kommt es auf die Schwere und Bedeutung des Mangels an, ob ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht.
     
  8. rodopp

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    Ich werfe niemandem etwas vor, ich habe nur geschrieben, was ICH machen würde, wenn jemand auf meinem Grundstück etwas machen würde, was schon mal mündlich und schriftlich vereinbart wurde, dass er das unterlassen soll.

    Alle anderen könne natürlich gerne zusehen, wie trotz schwerwiegenden Mängeln weiter gebaut wird, damit der Schaden dann noch höher sein wird ... Dann können die "Sachverständigen" noch länger "tätig" werden ...
     
  9. Jan81

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    Nur wenn man dem GÜ schrift mitgeteil hat, dass diese das Grundstück nicht betretten darf und die Mitarbeiter trotzdem machen, dann ist es in meinen Augen Hausfriedensbruch. Es ist mein Grundstück und habe Hausrecht. Und warum sollte man hier nicht die Polizei rufen??? Selber darf man in Deutschland sein Grundstück nicht verteildigen. Ich persönlich kann rodopp schon verstehen.

    Nur ich verstehe nicht? Welche Firma baut den weiter, wenn man nicht zahlt. Sowas gibt es nicht oder die wollen irgendwas vertuschen.
     
  10. #90 Ralf Wortmann, 17.03.2015
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    Doch, am 13.03. im Beitrag #55 schriebst du:

    Da hast dort keineswegs geschrieben, wie du das gemacht hättest, sondern behauptest dort ausdrücklich, Joesta hätte einen Fehler gemacht.

    Wenn du zu diesem Vorwurf nun nicht mehr stehst, schreibe das am besten auch so. Ein paar deutliche Worte sind da stets hilfreich.
     
  11. rodopp

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    ok ich stehe nicht mehr zum Vorwurf, Joesta hätte einen Fehler gemacht.
    alles war richtig so.

    Schade nur, das die Prozesse am Ende verloren sind und viel Geld auch. Obwohl alles richtig gemacht wurde.
     
  12. #92 Ralf Wortmann, 17.03.2015
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    Ich habe jetzt den gesamten thread „Abriss eines Rohbaus wg. erheblicher Mängel?“ quergelesen und zumindest die Beiträge von Joesta durchgelesen, aber nicht gefunden, dass Joesta dem GÜ schriftlich mitgeteilt hat, dass dieser das Grundstück nicht betreten darf und die Mitarbeiter es aber trotzdem machten. Wo steht das denn?

    Das war nicht Joesta, sondern rodopps Beitrag #73, in dem er offenbar entweder einen selbst erlebten, oder einen erfundenen Sachverhalt schildert und damit den thread von Joesta kapert.

    Ich halte mich lieber an Joestas Sachverhalt und habe mich in meinem Beitrag #87 auch nur auf diesen bezogen. Wenn rodopp etwas davon Abweichendes auf dem Herzen hat, mag er gern einen eigenen thread eröffnen.

    Dazu, ob man bei rodopps Sachverhalt die Polizei rufen sollte, äußere ich mich hier nicht, da ich es nicht mag, wenn in einer solchen Weise der thread eines anderen users "gekapert" und im Sinn entstellt wird.
     
  13. rodopp

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    Ralf Wortman - ich habe schon geschrieben, Joesta hat alles richtig gemacht, rodopp sieht alles falsch, wir brauchen nicht weiter zu diskutieren

    Auch die mit Mängeln an meinem Haus befassten zahlreichen privaten und "gerichtlich bestellten Sachverständigen", Anwälte, Richter usw. machen seit 2006 alles richtig, und werden es auch die nächsten 10-15 Jahre tun ... und trotz dieser "Tätigkeit" werden die massive Mängel weiter bestehen bleiben ;-)
     
  14. #94 Bauliesl, 17.03.2015
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    Ich empfehle einen guten Therapeuten....
     
  15. #95 Thomas B, 17.03.2015
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    Ich glaube er empfindet das Forum als so was wie eine Therapie....
     
  16. rodopp

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    Bauliesl - warum, ich führe doch seit 2006 alles ganz genau so aus, wie die Anwälte, Richter und "gerichtlich bestellte Sachverständige" es sich wünschen ...
    Nur von denen kommt nicht das, was sie am Anfang versprochen und sogar mit "gesetzlichen Vorgaben" belegt haben ;-)
     
  17. #97 Siddy74, 17.03.2015
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    Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fr*** halten wäre hier angebracht!

    Schlimm genug was dem TE hier passiert ist und es interessiert glaube ich auch niemand was Du für Probleme hast. Das ist gegen DAS hier eher ein Kindergeburtstag.
     
  18. uban

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    Jetzt lasst mal den Rodopp etwa sin Ruhe. Er hatte Pech und ist am Hausbau an den falschen geraten und lernt jetzt auf die harte Tour (das Geld ist weg, die Zeit ist weg, Lebensqualität ebenso) dass keine Rechtsordnung der Welt perfekt ist.

    Rodopp, du hast dich in etwas reingesteigert und es persönlich werden lassen. Betreibe dein Gerichtsverfahren als 'Hobby', aber bitte nicht mit einem Gerechtigkeitswahn. Jeder der beteiligten Personen (bis auf den 'Prüf'-Statiker der sich dir als Architekt vorgab und der, auf Empfehlung eines Amts-Mitarbeiters, alles aus einer Hand liefern sollte und da die Abnahme durch einen Ing den Bau als tauglich befand während der SV teils akute Gefahren sieht. Alle diese Beteiligten können ab 17 Uhr die Akten fallen lassen und den Feierabend geniessen, nur du und eventuell dein Prüfstatiker nicht (dem allerdings alle rechtlichen Möglichkeiten einfallen um das Ganze ewig hinzuziehen). Denk dir deinen Teil, entspann dich.

    Ich kann teils nachfühlen, wurde vor Gericht (d.h. Richter, Staatsanwaltschaft als auch Polizei waren dabei, viele Beamte die einen Schwur, irgendwas auf Papier geschriebenes geleistet haben), als junger Mann zu einer Ordnungswidrigkeit bzgl Sachbeschädigung verurteilt. Beweismittel: Foto. In der Realität war es eine fahrlässige Körperverletzung ohne jeden Sachschaden (mit blutender Platzwunde am Kopf, Krankenwagen und ambulante Vesorgung), Strafmass war damals paar Mark, so gering dass keine Revision gegen das Urteil möglich war.
    Um den wahren Schuldigen zu schützen hat man den nächstbesten mitbeteligten Deppen, mich, als Schuldigen aufgebaut, aus Körperverletzung eine Sachbeschädigung gemacht und mich mit einer Bagetell-Vergehen verurteilen zu können, das Beweismittel-Foto-Sachbeschädigung, das ich sehen wollte, kanzelte der Richter nur ab das interessiert nicht und er hätte nicht ewig Zeit und ich solle bitte die Schuld anerkennen damit die Akte geschlossen werden kann.


    Sorry für das off-topic, aber Gerechtigkeit wird dir kein Gericht geben können. Was wenn dein Prüfstatiker bei Gericht jemanden kennt oder gemeinsame Interessen da sind, soll's ja nicht nur in Filmen geben?
     
  19. #99 Ralf Wortmann, 17.03.2015
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    @uban: ja, da hast du natürlich recht mit deinem Hinweis auf rodopps Gemütslage.

    @rodopp:
    Wie es scheint, hast du deinen Rechtsstreit begonnen, in der Erwartungshaltung, im Recht zu sein und deshalb in angemessen kurzer Zeit zu obsiegen.

    Die Beratung bezüglich der bevor stehende Verfahrenszeit und die damit verbundenen Kosten, Nervenbelastungen und Mühseligkeiten, die zu erwarten sind, wird von den beteiligten Fachleuten auf Bauherrenseite oft sehr unterschiedlich gehandhabt.

    Ich bin eher der Typ „Schwarzmaler“. Wenn ich im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens private Mandanten berate, schildere ich oft sehr ausführlich den langen und dornenreichen Weg, der in einem Bauprozess nun vor ihnen liegt. Ich prophezeie sogar oft, dass sich Situationen ergeben, in welchen die Mandanten nach mehrjähriger Prozessdauer prozessmüde sein werden und sich dann vielleicht sogar zu großen Zugeständnissen bereitfinden, nur, um den Rechtsstreit endlich abzuschließen. Ich erwähne auch meine „schlimmsten“ Fälle mit 8- und 10-jähriger Prozessdauer in der ersten Instanz als Extrembeispiele, weise aber zugleich darauf hin, dass es in ihrem Fall natürlich auch schneller gehen kann.

    Das ist nicht schön, oft gehen Mandanten in einer recht gedrückten Stimmung aus einem solchen Beratungsgespräch, aber mir persönlich gefällt diese Variante besser, als fröhliche, gut gelaunte Mandanten, die mit einer unzutreffenden Erwartungshaltung in einen solchen Rechtsstreit hinein gehen und dann im Laufe des Verfahrens immer missgelaunter werden, weil sich die Realität nicht mit ihrer Erwartungshaltung in Übereinstimmung bringen lässt.

    Wenn man als Anwalt nicht auf solche recht drastische Weise berät, wie ich es tue, ist das keineswegs ein Verstoß gegen Beratungspflichten. Es ist eher persönliche Geschmacksache des jeweiligen Juristen.

    Halte durch und hab Geduld! Rechne in deiner Sache lieber intern für dich mit noch drei weiteren Prozessjahren in erster Instanz und freue dich dann, wenn es vielleicht doch „schon“ nach einem weiteren Jahr zu Ende sein sollte, als umgekehrt.

    Das Gras wächst leider nicht schneller, wenn man daran zieht.

    @Joesta:

    Das war jetzt komplett off topic, verzeih bitte.
     
  20. #100 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2015
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    Leute, das wär ja alles schön, wenn es nicht J E D E N Baumangelstrang vermüllen würde!!!
    Da ist wirklich proffessionelle Hilfe geboten!
     
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