Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel?

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  1. Markul

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  2. Villert

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    nochmal zum verständniss:
    ich kann doch jederzeit jeder person das betreten und benutzen von dingen in deren besitz ich bin, verbieten.
    weigert sich die person, kann ich zur durchführung der maßnahme die polizei rufen
    demjenigen dem ich etwas verbiete, steht es frei zivilrechtlich schadensersatz gegen mich geltend machen

    ist das falsch?

    von daher wäre rodopps "handwerker mit der polizei entfernen" doch korrekt?
     
  3. R.B.

    R.B.

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    #87 gelesen?
     
  4. #104 Ralf Wortmann, 31.03.2015
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    So lautete der ursprüngliche Beitrag von rodopp, der sowieso off topic war, aber auf dem diese ganze Diskussion um „Polizei rufen“ sich entspann:

    Bei jenem Beitrag ging es darum, ob man die Polizei rufen solle, wenn Handwerker, die sich offenbar berechtigt auf dem Grundstück aufhalten, um Arbeiten auszuführen, dabei aber nach Ansicht des Auftraggebers die Arbeiten anders ausführen, als vom Auftraggeber gewollt, die Polizei rufen sollte.

    Meine Meinung: nein, sollte man nicht.

    Wenn man diesen Ausgangssachverhalt aber immer wieder abwandelt, kommt man natürlich evtl. zu anderen Ergebnissen.
    Du, Villert wandelst nun wie folgt ab:

    In deiner Version betreten plötzlich Personen dein Grundstück, du verbietest ihnen das Betreten, aber sie tun es trotzdem.
    Ja, da könntest du die Polizei rufen, aber das hat mit der diskutierten Ausgangssituation nichts tun.
    Von der Verhängung eines Baustopps und eines Haus- und Grundstücksverbots war indes in rodopps „Einwurf“ keine Rede.

    Nochmal in aller Deutlichkeit:
    Sollte man wegen einer nach Ansicht des Bauherren mangelhaften Bauausführung die Polizei rufen? – never!
     
  5. Villert

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    Sollte oder Darf man nicht?

    Wieso kann ich nicht einfach den bestellten handwerker vom grundstück werfen?
    der hat ja die möglichkeit mich dann auf schadensersatz zu verklagen.

    Ist es nicht so:
    Ich beauftrage einen handwerker -> Ich verbiete ihm das Betreten des Grundstückes -> Handwerker weigert sich zu gehen -> Polizei entfernt ihn -> Handwerker verklagt mich auf Schadensersatz -> Termin vor Gericht ->Ich muss ggf zahlen oder auch nicht
     
  6. #106 berlinerbauer, 31.03.2015
    berlinerbauer

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    Man darf alles, sollte aber evtl. nur sinnvolles tun?

    Ist es nicht so:
    Du kannst ihn auch erschießen -> Termin vor Gericht -> Du musst ggf. ins Gefängnis oder auch nicht.
     
  7. Villert

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    Ja fast. Bei Totschlag muss ich ja deine meine Unschuld beweisen.
    In anderen Fall muss der Handwerker zumindest erstmal belegen, das ihm Schaden entstanden ist. Wenn er sogar seine Arbeit falsch ausführt, gelingt es ihm vierlleicht ja nichtmal seinen Schaden zu begründen.
     
  8. Villert

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    Ok, scheinbar lassen sich diverse Bauunternehmer das Hausrecht einräumen im Vertrag:

    Dazu gefunden:

    Bei gegenseitigen Verträgen gibt es in der Tat den sog. "tu quoque"-Einwand (lateinisch, Übersetzung: "Du auch!"). Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB kann danach jemand, der selbst gegen einen Vertrag verstösst, vom anderen Vertragsteil keine Vertragstreue mehr fordern (BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 293/00).
    ...
    Nach dem Vertrag soll das dem Unternehmer eingeräumte Hausrecht "dem Schutz des Eigentums" dienen. Schon daraus ergibt sich, dass der Unternehmer das Hausrecht nicht als eine Art "Waffe" gegen den Eigentümer einsetzen darf, um diesen zu schädigen
    ...
    Dem Unternehmer ist es somit nach dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, Ihnen gegenüber weiter das Hausrecht auszuüben, wenn er damit vertragswidrige Vorteile erzwingen will. Das Hausrecht erlischt nicht, seine Ausübung wird aber unzulässig. Der Vertrag verliert ebenfalls nicht seine Wirksamkeit, dazu bedürfte es eines Rücktritts einer Partei vom Vertrag, wobei hier die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zu beachten sind.




    Ist also kompliziert. Vielleicht doch besser erstmal einen Anwalt konsultieren, bevor man die Polizei ruft:)
     
  9. #109 Bitumen Mine, 05.04.2015
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    Es kommt auch manchmal anders.
    In meinem Fall war der bestellte Gutachter
    am 04.03.2015 da.Nun ist ein Monat vergangen und keine Antwort ist mehr gekommen.
    Nun kam ein Schreiben von meinem Anwalt.
    Besser gesagt vom Richter.Wo der Richter der Gutachterin geschrieben hat,was die Sache so hinauszögert.Welchen Grund es dafür gibt.

    Darauf hat Sie auch geantwortet.
    Das sie bis Mai,Juni noch braucht.

    Es geht also auch anders.Wo der Richter Druck
    ausübt.

    Dann schauen wir mal was der Gutachter zu den Mängel sagen wird.

    Ich weiss nur,das ich mich nicht auf ein Vergleich einlassen werde.

    Und sie können auch weiterhin auf Zeit spielen,
    nur haben sie glaub jetzt begriffen,das es bei mir nicht die Wirkung hinterlassen hat.

    Hier lasse ich nun mein Rechtsanwalt alles machen.Er weiss was zutun ist.

    Nur stellt sich mir die Frage,der Kostenvorschuss für den Sachverständiger,kommen da noch andere Kosten für den Gutachter.Wenn ich mit dem Gutachten zufrieden bin und die Gegenseite was anzweifelt.Das zahlt doch dann die Gegenseite.
     
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