Dach / Angebot nach a.R.d.T.?

Diskutiere Dach / Angebot nach a.R.d.T.? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, mein GÜ moechte mir jetzt noch schnell ein paar Kosten aufhalsen. Der Bauvertrag ist unterschrieben, die Baugenehmigung ist da. Und in 3-4...

  1. #1 tobiasa, 22.05.2013
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    Hi, mein GÜ moechte mir jetzt noch schnell ein paar Kosten aufhalsen. Der Bauvertrag ist unterschrieben, die Baugenehmigung ist da. Und in 3-4 Wochen soll es los gehen. Jetzt kommt ein "Problem" beim Dach auf.
    Im Angebot des GÜ steht in etwa "1 Stueck" Dach. Jetzt meint der GÜ dass es mehr kostet als im Angebot steht, da er es nicht mit "Wasserdichtem" Unterdach angeboten hat. Der Planer hat ein Pultdach mit 12 Grad Neigung geplant. Das muss als wasserdichte Ausfuehrung gemacht werden (nach anerkannten Regeln der Technik / a.R.d.T.?). Auf den Zeichnungen hat auch das Angebot von der Zimmerei an den GÜ basiert, sowie das Angebot vom GÜ an mich.
    Muss ich jetzt davon ausgehen, dass das komplette Angebot nicht nach a.R.d.T. gemacht wurde? Muss ich jetzt jeden einzelnen Posten im Angebot auf technische Richtigkeit, a.R.d.T, DIN, etc ueberpruefen? Kann man nicht davon ausgehen, dass ein Angebot basierend auf technisch richtigen Loesungen und nach a.R.d.T. gemacht wurde? Muss ich jetzt z.B. die Statik auch noch mal von einem Statiker meines Vertrauens machen lassen, oder soll ich dem GÜ mit seinem Statiker trauen? Kann man einem GÜ nicht zutrauen, dass richtig anzubieten?
     
  2. #2 Gast036816, 22.05.2013
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    1 stück dach und der plan mit 12° neigung ist vertragsbestandteil heisst ein stück dach mit unterdach. es sei denn der planer hat einen anderen aufbau beschrieben.
     
  3. #3 MoRüBe, 22.05.2013
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    MoRüBe Gast

    Nö! :mega_lol:

    Die Konstellation ist sehr merkwürdig. Die Beschreibung der Leistung noch merkwürdiger...

    Lass mich raten: er war der billigste?
     
  4. #4 tobiasa, 22.05.2013
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    danke norbert.
    leider habe ich keine bessere alternative. muss mal mit ihm reden, ob man sich da irgendwie einigen kann.
    habe auch noch keine zahlen genannt bekommen, wieviel teurer das jetzt werden soll.
     
  5. #5 Gast036816, 22.05.2013
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    Gast036816 Gast

    du musst nicht mit ihm reden, du solltest seine mehrkosten erst einmal ablehnen. du musst dir aber sicher sein, dass die vertragsgrundlage deines architekten wasserdicht ist und ein solches unterdach nicht ausklammert in den zeichnungen oder in der baubeschreibung.
     
  6. #6 Thomas B, 22.05.2013
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    Möglicherweise hat der GÜ einfach vergessen dies zu kalkulieren. Kommt vor, ist aber natürlich ärgerlich.

    Rein rechtlich denke ich, daß er sich das nun abschminken kann. Es kann am Ende nicht Dein Problem sein, wenn er hier etwas übersehen/ vergessen hat.

    Andererseits hat der GÜ diese "Mehrkosten" nun erkannt und wird sie, wenn sie letztendlich zum Tragen kommen, irgendwo wieder reinzuholen versuchen. Da muß dan eben an aderer Stelle gespart werden.....
     
  7. Einmal

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    Das Problem wird die Dachneigung sein, 12° ist sehr flach für ein Pultdach. In unseren Vorgesprächen war die Schmerzgrenze immer bei +/- 17° meine ich, d.h. den Planern ist der Mehraufwand in der Regel durchaus bewußt. Andererseits, wenn die Zeichnung/Beschreibung in eurem Vertrag da eindeutig ist, ist es erst mal eine Dir geschuldete Leistung.
     
  8. mls

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    an die nummer mit "an anderer stelle einsparen" (natürlich zum
    nachteil des erwerbers) glaube ich nicht zwingend.

    entweder, ein bau ist "leistungsfähig" bepreist - dann ist
    in punkto qualität ende gelände erreicht und jeder weitere
    "einsparungversuch" ist hochseilakrobatik, die keiner mag.
    oder: der bau läuft, wie er läuft - ohne dass da (ausser
    mit holzhammermehtoden) eingegriffen werden kann,
    also auch nicht noch weiter "kostenregulierend".

    der initial beschriebene fall könnte für initiales denken
    über angemessenes qualitätsmanagement sorgen..
     
  9. #9 Thomas B, 22.05.2013
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    Nö...nicht zwingend, aber auch nicht unwahrscheinlich.

    Wir wissen natürlich nicht mit welchen kalkulatorischen Annahmen heir gehandelt wurde.

    Hat man das Dach zB mit EUR 10.000 angesetzt und nun kosten es wg. Unterdach 12.000, bei einem glechzeitig eingepreisten GU-Zuschlag, der zB einen Gewinn von 30.000 für das Gesamtprojekt kalkuliert hat, so wird der "Verlust" oder der Mindergewinn von EUR 2.000 den AN nicht schrecken. Er wird sich ärgen und aber auch verschmerzen.

    Wurde mit einem deutlich geringeren Gewinn kalkuliert und fällt der Mehraufwand deutlich umfangreicher aus, so mag das Nutzen von Justierschrauben im Nachgang ein druchaus probates Mittel sein.....wer weiß......
     
  10. Eric

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    Hört sich ( müßte man an Hand der Vertragsunterlagen allerdings noch näher prüfen lassen! ) danach an:

    Es gab keine Ausschreibung vom AG. GÜ hat eigenes Angebot allein und an Hand der ihm überlassenen Pläne des Architekten des AG erstellt. Dann wäre das eine funktionale Leistungsbeschreibung und Festpreis = Globalpauschalpreisvertrag. In diesem Fall schuldet der GÜ alle Leistungen, die aus den Plänen ersichtlich und zur mangelfreien Herstellung des Bauwerks erforderlich sind. Nix mit Nachtragsmanagement und Nachschieben mit vergessenen, aber erforderlichen Leistungen.

    Frage ist nur: Was ist, wenn der geforderte Nachtrag jetzt vom AG ablehnt wird. Wenn der GÜ sich stur stellt, fängt er vielleicht erst gar nicht an zu arbeiten. Dann bliebe nur, Fristsetzung zur Arbeitsaufnahme unter Kündigungsandrohrung, ggfls. Kündigung, neuer GÜ und Schadensersatz wegen etwaiger Mehrkosten des neuen GÜ.

    Oder: Zum Nachtrag keine Erklärung abgegen, ausführen lassen und in der Schlußrechnung streichen, weil Unterdach bereits im Auftrag enthalten ist.
     
  11. #11 tobiasa, 23.05.2013
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    Hi Eric. Der GÜ hat eigene Angebote von ihm bekannten Betrieben eingeholt. Der Planer hat ihm dazu die notwendigen Infos und Zeichnungen fuer den Dachaufbau gegeben. Der GÜ hat das Angebot einer Zimmerei uebernommen. Und dieser Subunternehmer sagt jetzt, dass er das Dach so doch nicht machen kann. Sein Vorschlag war jetzt ein Blechdach zu machen... :irre
    Werde versuchen, mit dem GÜ einig zu werden. Die Mehrkosten hat er mir noch nicht mitgeteilt. Mal sehen, ob das so dramatisch teuer wird. Die Flaeche von der wir reden ist ca 5.9x12,9 Meter.
     
  12. #12 Gast036816, 23.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jetzt solltest du klarheit schaffen, ob du mit gu oder gü baust.

    hast du einen architekt beauftragt, der deine pläne erarbeitet, den du dann vergütest und ein unternehmer bietet dann 1 stück haus an, dann baust du mit gu.
    beauftragst du einen unternehmer mit der aufforderung ein komplttes haus samt planung zu errichten, dann baust du mit gü.
     
  13. #13 tobiasa, 29.05.2013
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    dann baue ich mit einem gü. die mehrkosten sind laut gü übrigens (verbal) weniger als 1000 euro, deswegen mache ich mir jetzt nicht ins hemd. es wird also eine wasserdichte unterdach-konstruktion gemacht. hatte nur vorher keine ahnung, wie viel ich dafür aushusten sollte.
     
  14. #14 Gast036816, 29.05.2013
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    dann bleiben die mehrkosten auch beim gü!
     
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