Traufhöhe

Diskutiere Traufhöhe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben für unser Grundstück in Nidderau/Hessen folgende Vorgaben: - freistehendes EFH erlaubt - Geschossigkeit 1,5 - GRZ = 0,4 -...

  1. TH__

    TH__ Gast

    Hallo,
    wir haben für unser Grundstück in Nidderau/Hessen folgende Vorgaben:
    - freistehendes EFH erlaubt
    - Geschossigkeit 1,5
    - GRZ = 0,4
    - GFZ = 0,6
    - Satteldach mit 39 Grad
    - Traufhöhe 3,50 über Geländeoberkante
    - Satteldachgauben erlaubt bis 1/3 der Trauflänge
    - Drempel erlaubt
    Gelpant sind ein EFH von 8,5 mal 11,5 m voll unterkellert.
    Von der Traufhöhe 3,50 Meter weicht die Gemeinde auch auf Anfrage nicht ab, keine Chance.
    Mein Problem: Wie ich auch rechne, ich komme bei der Traufhöhe (Geländeoberkante bis oberste Dachhaut) von 3,50 Meter maximal auf einen Kniestock von 40-50 cm. Und damit geht mir fast in jedem Zimmer viel Wohnfläche verloren da unterhalb der 2-Meter-Linie.
    Jetzt meine Frage: Kann man die OK der Bodenplatte 'absenken' so daß man 2 Stufen a 17,5 cm in Haus 'hinabsteigt' oder macht man sowas nicht? Das würde mir DG erheblich was an Wohnraum bringen und den Drempel auf bis 80-90 cm erhöhen.
    Hochwasser oder ähnliches habe ich dort (auf einem Hügel) nicht unbedingt zu befürchten und vorm Haus würde ich einen Wasserablauf mit an die Drainage hängen wollen.
    Was meint ihr?
     
  2. m.Nau

    m.Nau Gast

    hmm

    ei gude nach hessen,

    in der regel wird die traufhöhe nach dem natürlichen gelände gemessen (falls der b-plan keinen anderen bezugspunkt festsetzt); haben sie hier eventuell ein natürliches gelände oder einen straßenverlauf mit dem sie noch ein bißchen was herausholen können? (exakte daten gibt es vom vermesser ihres vertrauens oder von k-amt gegen gebühr)

    das nächste, was mir einfallen würde, sofern es der b-plan nicht ausschließt wäre ein staffelgeschoss; hätte den vorteil, dass sie keine geneigten aussenwände hätten, aber eine umlaufende dachterrase (nicht jedermanns sache und bisschen aufwendiger in der ausführung).

    sie können natürlich auch die bodenplatten, und somit das niveau ihres hauses absenken.
    achten sie bitte nur darauf, dass diese stelle vor dem haus dann auch von ihrem entwurfsverfasser entwässerungstechnisch beachtet wird, damit es ihnen nicht in den hauseingang "reinsuppt".
    und hängen sie denn bodeneinlauf, oder besser ne richtig gescheite übderdimensionierte kastenrinne nicht an ihre drainage; das geht in die hose.

    ich schätze, dass ihr hauseingang wohl ein bisschen von der grenze zur straße weg liegt. hier sollten sie überprüfen, ob sie evtl. mit einem gefälle (z.b. 6% barrierfrei) zum haus hin schon mal höhe gewinnen und dann nicht doch lieber eine stufe vor dem haus machen. evtl. die zuwegung ein bisschen "verwinden" (bringt axial gesehen auch etwas).

    weitere lösungsmöglichkeiten kann ihnen sicherlich ihr entwurfsverfasser anbieten.

    mfg
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso noch eingraben...

    Bei 3,50 m Traufhöhe und einer Geschosshöhe von 2,80 (incl. Decke) fürs EG bleiben bei mir so rd. 70 cm über, vielleicht auch mehr, hängt an Wand- und Dachstärke.
    Aber sorry, eins werd ich nie begreifen: Warum kauft man so ein Grundstück überhaupt erst und guckt hinterher, ob das gewünschte Häusel auch drauf passt???? Da schau ich doch vor der Unterschrift nach.
    Mfg
     
  4. #4 Baufuchs, 18.10.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Staffelgeschoss

    würde zwar die 1-geschossigkeit beachten, scheitert m.E. an der festgesetzten Traufhöhe. @ Fragesteller: Nicht rechnen, mal aufzeichnen, dann sehen Sie, dass Sie bei den Vorgaben bedingt durch Dachneigung und Außenwandstärke an der Innenseite der Außeneand im DG tatsächlich etwa soviel Höhe haben wie vom R. Dühlmeyer beschrieben.
    Wasser ans Haus holen käme für mich nicht in Frage.
     
  5. #5 Ingo Nielson, 18.10.2005
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

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    @th

    mal abgesehen davon, dass es keine 1,5 geschosse gibt, sondern nur vollgeschosse oder eben keine vollgeschosse und ich die 3,50m traufhöhe für schwachsinnig halte (es sei denn, man möchte nur bungalows oder ähnliches):

    - die geländeoberfläche muss entweder im b-plan oder von amts wegen festgelegt werden, ansonsten wird umlaufend gemessen und dann gemittelt.
    in den bauordnung spricht man explizit von "festgelegter geländeoberfläche"
    angenommen, die geländeoberfläche ist an einem punkt festgelegt, dann bekomme ich einen Drempel von 3,50 - (Sockel 0,30 + EG 2,40 + 0,30 Decke + 0,50 Dachaufbau) = 0.


    Ich kenne ja die Zielsetzung des B-Planers nicht, aber das hört sich ganz nach Fehlplanung an... :_)
    Gut, auf den Sockel könnte man ja verzichten, ebenso noch ein paar cm im Decken- und Dachbereich einsparen... aber dann sinds tatsächlich nur 40cm Drempel.

    Tipp: Architekt einschalten (Tipp an alle Noch-Nicht-Bauherren: so was macht man VOR Kauf eines Grundstückes!!! - aber das hat Ralf ja schon erwähnt)
    Der soll dem Menschen vom Stadtplanungsamt bzw. Bauordnungsamt mal vorführen, um was es geht.
    Dann: Geländeoberfläche auf mind. - 1,00m unter Gelände festlegen lassen, dann passt´s wieder ;-)
    Ja, so was darf ein Beamter im Bauordnungsamt machen, wenn die Geländeoberfläche im B-Plan nicht definiert ist. Wenn er denn Rückgrat hat. :D
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    @ Ingo...

    Denkfehler: Die Dachstärke wird - meist - von der Wandstärke wieder ausgeglichen. Traufhöhe ist Schnittpunkt AK Wand - OK Dachdeckung. Drempel interessiert aber Innenhöhe.
    Zum Thema Umsetzbarkeit von Traufhöhen. Ich hatte einen Fall: B-Plan 2 Vollgeschosse, Traufhöhe 4,80 m ab OK Strasse! :confused:
    Da gabs dann ne Befreiung.
    MfG
     
  7. #7 Ingo Nielson, 18.10.2005
    Ingo Nielson

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    ps

    sitze gerade an einer ähnlichen situation:
    2 vollgeschosse erlaubt, SD 39°, PD 15°, 4,80 traufhöhenbegrenzung. auch großer mist. wer möchte heutzutage nur 2,40 m deckenhöhe??
    5,20 traufhöhe wäre ok. zum glück wird ab sockel (+30cm) gemessen. das eg senke ich im wohn- u. essbereich ab, der rest ist geländegestaltung ;-)

    ja ja, die deutschen b-plan-gebiete: alles nur auf null8fuffzehn bauträgerhütten abgestimmt . oder seit neuestem anscheinend auf dänische blockhäuser. wäre sowas nicht etwas für den fragesteller? :cry

    noch ein tipp, wenn alle stricke reissen: b-plan vom anwalt auseinander
    nehmen lassen, irgendein formfehler wird bei der aufstellung schon gemacht worden sein ;-). dann in ruhe nach §34 bauen...
     
  8. #8 Baufuchs, 18.10.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ R. Dühlmeyer

    2-geschossige Bauweise in Verbindung mit derartigen Trauf-/Firsthöhen sind in neueren B-Plänen bei uns üblich. Echte 2-geschossige Häuser können und sollen auch gar nicht gebaut werden. Bei solchen Festsetzungen geht es darum, dass bei Verwendung von Dachgauben das Dachgeschoss vernünftig genutzt werden kann. Andernfalls würden wg. Nachweis der Geschossigkeit ( ist DG ein Vollgeschoss?) u.U. Dachgauben gar nicht oder nur eingeschränkt möglich sein.
     
  9. #9 Ingo Nielson, 18.10.2005
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

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    @ ralf

    stimmt, denkfehler. dann hat er 30-70cm, je nachdem. trotzdem zu wenig.
    ich leg mich wieder hin... :shades
     
  10. Uli R.

    Uli R.

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    mal zum "neidisch" machen *g bei mir im Gebiet sind sogar 6,20m zugelassen
     
  11. TH__

    TH__ Gast

    Details

    Danke für die Tips, ich habe mir da auch schon aufzeichnen lassen von einem Architekten, aber wie gesagt, ohne 'Absenkung' kommt man über 40-50 cm Drempel nicht hinaus. Netterweise erlaubt man lt. B-Plan 1,5 Geschosse und die Formulierung lautet: 'Erdgeschoß plus Dachgeschoß, Dachgeschoß darf Vollgeschoß sein'. Wie das mit der Traufhöheh gehen soll weiß ich nicht...

    Allerdings liegt die Straße an sich ca. 1 Meter tiefer als mein Grundstück, und das Grundstück an sich ist auch nicht ganz eben, so daß ich hoffe daß man das mit den 2 Stufen später gar bnicht mehr so sieht bzw. daß ich später dann mal den garten entsprechend 'modelliere' (abtrage) bis es wieder besser paßt.
     
  12. #12 Baufuchs, 18.10.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Sie

    Zitat:Netterweise erlaubt man lt. B-Plan 1,5 Geschosse und die Formulierung lautet: 'Erdgeschoß plus Dachgeschoß, Dachgeschoß darf Vollgeschoß sein'. Wie das mit der Traufhöheh gehen soll weiß ich nicht...


    von der Möglichkeit je Dachseite 1 Gaube mit 1/3 Trauflänge zu bauen Gebrauch machen würden, wird das Dachgeschoss zum Vollgeschoss. Denn es hat dann über mehr als 75% der darunterliegenden Geschossfläche eine Höhe von mehr als 2,30m (OK Decke bis OK Dachhaut). (Hab`s mal grob nachgerechnet).

    Wenn Sie also im DG mehr Raum brauchen: Dachgauben einplanen
     
  13. #13 susannede, 18.10.2005
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    Na, 1m tiefer liegende Straße hört sich doch schon mal gut an.

    Dazu fällt mir noch ein: schneit's öfter mal kräftig?

    Hier bei uns tut es das (beneidenswert, finden die schneeärmeren Gegenden...und wen man gerne Schnee schippt isses okay).

    Das Ärgste, was ich bisher hier mitbekommen habe, waren 70 cm.

    Ein alter Nachbar erzählte mir aber, "früher" wäre es so arg gewesen, da hätte man morgens ersteinmal zum Fenster raus klettern müssen, damit man die Haustür freischaufeln konnte. :respekt

    Insofern: Nicht zu tief runter, sonst geht das nicht mehr... :cry
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    OT @ susannede

    Wieso geht nicht? Sprung aus dem 1 OG. Kannste gleich nen wunderschönen Schneeengel machen, fällst ja weich. :Roll
    MfG
     
  15. #15 susannede, 18.10.2005
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    @ralf / Schnee-Engel

    So direkt wollte ich das auch wieder nicht andeuten.... :D
     
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