Spekulationsfrist

Diskutiere Spekulationsfrist im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unsere leider nur kurz selber genutzte und seitdem vermietete ETW wird nächstes Jahr die 10 Jahre erreichen und so langsam müssen wir...

  1. #1 ReihenhausMax, 24.05.2013
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    Hallo,

    unsere leider nur kurz selber genutzte und seitdem vermietete ETW wird nächstes Jahr die 10 Jahre erreichen und so langsam müssen wir uns doch mal klar werden wie es weiter gehen soll, mit den Mietern reden, sehn ob man sie vermietet verkauft bekommt, mit dem Risiko weiterer Kosten speziell am Gemeinschaftseigentum halten und dafür die aktuellen Zinsen sichern ...

    Was ich im Netz nicht klar finden konnte: Wie ist die Spekulationsfrist definiert: Darf der Kaufvertrag schon vorher abgeschlossen werden und muß nur der Eigentumsübergang (korrekter Begriff?) nach dem Stichtag sein oder darf die Unterschrift erst nach den 10 Jahren erfolgen.

    Besten Dank!
     
  2. Gina

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    Entscheidend für die fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen rechtsgeschaeft, das heißt Abschluss des Kaufvertrag und nicht Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.
     
  3. #3 ReihenhausMax, 26.05.2013
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    Vielen Dank! Für den Beginn der 10 Jahre gilt dann analog auch der Abschluß des Kaufvertrags?
     
  4. Gina

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    Ja, genau so ist es.
     
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