16m Privelleg in der BayBO

Diskutiere 16m Privelleg in der BayBO im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, ich habe mal eine Frage: Unser Haus soll 12m lang werden und unsere Garage 6m. Zwischen Haus und Garage habe ich einen Abstand...

  1. #1 Robman81, 24.05.2013
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    Hallo Experten,

    ich habe mal eine Frage: Unser Haus soll 12m lang werden und unsere Garage 6m. Zwischen Haus und Garage habe ich einen Abstand von 2m geplant.
    Das sollte so erst mal passen und ich kann das 16m Privelleg anwenden.
    Was passiert wenn ich das Dach der Garage bis an das Haus heranziehe? Wird das dann als ein Gebäude gewertet und das 16m Privelleg greift dann nicht mehr weil ich dann in Summe eine Länge von 18m habe?

    Vielen Dank für eure Unterstützung.
    Rob
     
  2. #2 Robman81, 24.05.2013
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    sorry, die Gesamtlänge beläuft sich dann natürlich auf 20 m (12 m Haus 2m Durchgang überdacht und 6m Garage)
     
  3. #3 ManfredH, 24.05.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das 16-m-Privileg darf auch auf Gebäude angewandt werden, die länger sind als 16 m - aber eben nur bis auf eine Länge von 16 m, für die darüber hinausgehende Gebäudelänge muss dann die volle Abstandsfläche gerechnet werden. Wo du den privilegierten Bereich innerhalb der Gebäude-Gesamtlänge anordnest , bleibt dir überlassen; er kann sogar auf mehrere Einzelbereiche aufgeteilt werden, die in der Summe 16 m nicht überschreiten.
     
  4. #4 Wilhelm Wecker, 25.05.2013
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    16 m Privileg - Wohnhaus + Garage

    Für Garagen gelten eigene Abstandsregeln und zwar für Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) i. S. d. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO (Grenzgaragen, die bestimmte Maße nicht überschreiten), die nicht im Außenbereich liegen.
     
  5. #5 Robman81, 25.05.2013
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    Vielen Dank für die Antworten und ManfreH auch vielen Dank für den Hinweis auf die dt. Rechtschreibung ;-)

    Um meine Frage zu konkretisieren anbei eine Skizze des Sachverhaltes.

    [​IMG]


    Zusatzinfos:
    Garagenwandhöhe: 2,6 m
    Hauswandhöhe: 6,3 m

    Insbesondere geht es um die Nordgrenze. Der Bebauungsplan würde mir auch einen Garagenabstand zur Grenze von 1,75m erlauben was mir natürlich besser gefallen würde weil das Haus auch parallel nach Norden rutschen würde und mir mehr Südgarten bliebe. Die Frage ist ob ich das darf weil dann Haus und Garage zusammen eine Länge von fast 20 m haben und dann evtl. das 16m Privileg nicht mehr gilt.
    Frage 1: Ist es so, dass wenn Haus und Garage über ein Dach verbunden sind das Gesamtkonstrukt als ein Gebäude gewertet wird?

    ManfredH folgend habe ich in der oben eingefügten Skizze nun die Garage (und dann auch das Haus um nicht eine völlig dunkle Westseite zu haben) weiter Richtung Süden gesetzt um für das Haus das 16m Privileg in Anspruch zu nehmen.
    Frage: ist die angefügte Skizze bzgl. der Abstandsregeln der BayBO OK oder nicht und wenn nicht wo nicht?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Rob
     
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