"Der Boden ist ausreichend Tragfähig, 50 Jahre bebaut" - Bodengutachten Bau in Garten

Diskutiere "Der Boden ist ausreichend Tragfähig, 50 Jahre bebaut" - Bodengutachten Bau in Garten im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir sind kurz davor ein geplantes EFH mit Grundstück von einem Bauunternehmen zu erwerben. Gebaut werden auf den angebotenen...

  1. #1 fabja86, 26.05.2013
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    Hallo zusammen,

    wir sind kurz davor ein geplantes EFH mit Grundstück von einem Bauunternehmen zu erwerben.
    Gebaut werden auf den angebotenen Grundstücken des Bauunternehmens 1 Doppelhaus und 1 EFH.
    Das Doppelhaus wird dort errichtet, wo bereits über 50 Jahre ein Haus stand und abgerissen wurde. Das EFH wird im ehemaligen Garten dieses Hauses errichtet.

    Die Baubeschreibung der Häuser sieht nun wiefolgt aus:
    "Der Baugrund ist ausreichend tragfähig, auf eine Bodenuntersuchung wird verzichtet (über 50 Jahre Lebenszeit des vorhandenen Hauses)."

    Später steht unter Fundament:
    "...wird in Beton der Güteklasse C 20/25 WU mit konstruktiver Rissebewehrung nach den statischen Erfordernissen, bei einer angenommenen Bodenpressung von 0,2 N/mm² und vorhandenen Bodenklassen 1-4 nach DIN 18300 ausgeführt. Ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl wird nach VDE-Vorschrift unter der Bodenplatte eingebaut."

    Also nun unsere Frage.
    Ist ein Bodengutachten notwendig? Wenn zuvor beschrieben wurde, dass der Baugrund ausreichend tragfähig ist? Tragen wir die Verantwortung?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Grüße
     
  2. #2 Kuenken, 26.05.2013
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    Moin,
    zum Bodengutachten kann ich nichts sagen, aber als Funtermenterder im Erdreich ist nach der VDE ein Edelstahlband vorgeschrieben.

    Gruß
     
  3. #3 Bautine, 26.05.2013
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  4. #4 Kriminelle, 26.05.2013
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    Grundsätzlich ist es so, ja.
    Aber bei dem Passus im Werkvertrag (BLB gehört ja dazu) "Der Baugrund ist ausreichend tragfähig, auf eine Bodenuntersuchung wird verzichtet (über 50 Jahre Lebenszeit des vorhandenen Hauses)." könnte es anders aussehen.
    Glaubwürdig ist der Passus aus anderer Sicht nicht! Das Wort IST ist gesetzt. Ohne Gutachter könnte höchstens "Der Baugrund SCHEINT ausreichend tragfähig, weil..."

    -> Bauträger darauf ansprechen, sich darauf zu verlassen, wäre fatal; und es geht ja nicht um horende Summen eines Gutachtens... Wenn ohne was mit dem Bau/Haus später sein sollte, kann man wahrscheinlich dem naiven Bauträger nicht mehr in die Tasche greifen, weil es die Firma nicht mehr gibt ......
     
  5. Julius

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    Wenn es sich um einen Bauträger-Kauf handelt (und das wäre nach der Formulierung in der Frage der Fall), ist doch nicht der Fragesteller der Bauherr, sondern besagter Bauträger! Insofern kann es dem Käufer egal sein, welche Mehraufwendungen dem BT ggf. entstehen, wenn der Baugrund schlechter ist als gedacht.

    Der Fragesteller sollte allerdings umgehend die gesamte Bauleistungsbeschreibung fachlich und rechtlich prüfen lassen.
    Die bisher bekanntgegebenen Ausschnitte lassen nichts Gutes ahnen...
    (das Problem mit dem Erder wurde schon erwähnt)
     
  6. #6 feelfree, 26.05.2013
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    feelfree Gast

    Ja, wenn der BT diese Mehraufwendungen denn auch wirklich aufwendet. Was kümmert's ihn, wenn nach der Gewährleitungsfrist Setzrisse auftreten?
     
  7. Julius

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    Wenn er das einsparen will, dann spart er das mit oder ohne Baugrundgutachten ein.
    Dagegen hilft dann nur eine eigene bezahlte Überwachung!
     
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