Begleitung bei rechtsgeschäftlicher Abnahme mit Bauträger ablehnen?

Diskutiere Begleitung bei rechtsgeschäftlicher Abnahme mit Bauträger ablehnen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe ExpertenkollegInnen, ich bin ratlos. Den Nachmittag habe ich mit der Lektüre und Kommentierung einer Bauleistungsbeschreibung verbracht,...

  1. #1 Skeptiker, 26.05.2013
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    Liebe ExpertenkollegInnen,

    ich bin ratlos. Den Nachmittag habe ich mit der Lektüre und Kommentierung einer Bauleistungsbeschreibung verbracht, welche ich als Grundlage einer "sachverständigen Begleitung im Bauablauf" erhalten habe. Diese Beschreibung wurde von Bauträger für ein 3-geschossiges Townhouse in Berlin erstellt. Es handelt sich um eines von ca. 20 baugleichen Häusern in einer Anlage. Das erschreckende an dieser BLB ist für mich, dass das Ding mit gerade mal 5 Seiten extrem kurz ist, alle wesentlichen Fragen offen lässt und dann auch noch ein paar zumindest sprachliche Fehler hat. Ich zitiere mal exemplarisch den Komplex "Keller":

    "Der Baukörper wird auf Bodenplatten (sic!) nach statischen Vorgaben gegründet und abgedichtet. Die Ausführung wird vom Prüfingenieur für Baustatik überwacht. Der Keller besteht aus Mauerwerk sowie WU-Stahlbetonwänden, Kellerfenstern und Lichtschächten." Danach geht's mit dem Rohbau weiter:

    "Die Rohbaukonstruktion des Gebäudes erfolgt in Massivbauweise (d 36,5 cm).
    Die Deckenkonstruktion ... bemisst sich nach den statischen Erfordernissen. Die Ausführung wird vom Prüfingenieur für Baustatik überwacht." Es folgt der Außenputz.

    Es gibt in den ganzen 5 Seiten nicht einen Satz, der auch nur ein Bauteil wirklich eindeutig und erschöpfend beschriebe.

    Der Erwerber erhält also ein "hochwertiges" Objekt (Bauträger) "in einfachster Ausführungsart nach Wahl des AN", (Formulierung von mir). Was sollte ich nun tun?

    - das dem Erwerber so mitteilen und dem BT weiter auf die Finger sehen, nachdem die wesentlichen Punkte (Keller, Dachabdichtung) ansatzweise geklärt sind

    - dem Erwerber im glücklich machenden Nebel lassen, ihm also gar nichts sagen, ihm somit eine schwere Enttäuschung ersparen und mich darauf beschränken bei den beauftragten Begehungen auf Abweichungen von den aRdT hinzuweisen

    - den Auftrag zurück geben

    :think

    Außerdem würde mich 'mal interessieren, ob derartig unsägliche Baubeschreibungen am Markt häufiger anzutreffen sind. Ich hatte bisher noch nicht das Vergnügen. Ernsthaft schockiert und ratlos.
     
  2. Taipan

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    Schick deinem Bauherren genau diesen Post. Du hast nichts, was wirklich bewertbar ist. Also muss Du dies dem Bauherren erklären. Der wird dir zwar nicht vor Freude um den Hals fallen, aber nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss kommen, dass Du ihm ggf. den Arsch gerettet hast. Wenn er damit (nach dem Straußenprinzig - Ich steck den Kopf in den Sand, um das Elend nicht zu sehen) trotzdem baut, mach ihm klar, dass es die berühmte Katze im Sack ist und er u.U. eine Sozialwohnung untersten Neveaus erhält.

    Und ja, solche BLB's sind leider nicht selten. Ich habe da schon positves und negatives erlebt. BLB extrem dünn und gutes Bauwerk, wie BLB extrem dünn und das Versprechen "luxoriös und stilvoll" und nur Scrott gebaut.
     
  3. #3 Inkognito, 26.05.2013
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    Erste Variante in Kombination mit einer Korrektur der Vergütung nach oben für die zu erwartende Mehrarbeit?
     
  4. Taipan

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    Achso: Du DARFST den Käufer nicht im Nebel belassen. Er hat Dich angagiert Ihn zu beraten, damit MUSST Du ihn beraten. Wenn du es nicht tust und es hättest besser wissen KÖNNEN ... Du weisst schon ... AiA ...
     
  5. Taipan

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    Achso, ob du die Baubegleitung nun annimmst solltest Du nach der Reaktion des Bauherren und deinem Bauchgefül entscheiden.
     
  6. #6 Skeptiker, 26.05.2013
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    Mein Post hier war eine stark gekürzte Fassung der noch nicht abgeschickten Email an den Bauherrn.

    Das blöde ist, dass die Bude in zwei Monaten übergeben werden soll und die Bauherrschaft bereits um die 80 Prozent gelöhnt hat, in der Annahme nur das beste zu bekommen ("Seriöses Unternehmen, hoch angesehen ..."). Da ist die Fallhöhe groß. Eigentlich wollen die in den nächsten 6 Wochen von mir nur noch zweimal ein aufmunterndes Kopfnicken sehen. Aber irgendwie wollen sie natürlich schon auch sicher sein ... .

    Ich hatte das bisher immer für Polemik gehalten. So wachsweiche 5 Seiten hätte ich nicht geglaubt. Natürlich weiß man nicht, wie's wird. Vielleicht macht der BT ja doch mehr als er muss. Nein, natürlich nicht, weshalb sollte er?
     
  7. Taipan

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    Dann kannste ihm nur sagen, dass Du entsprechend prüfen kannst, dass zumindest dass, was da ist, nach der BLB erstellt wurde und prüfen, ob den ardt entspricht. Solche Fälle hat man immer wieder - leider zu häufig. Deinem ersten Post nach, hätte man annehmen können, die BH stehen VOR dem Vertragsabschluss. Aber nun ... gibt ihnen in deutlichstem, unmissverständlichstem Deutsch diese Kröte zu schlucken und warte ab, wie sie reagieren. Wenn sie tatsächlich "erwachsen" sind, dann werden sie zu Dir kommen und Dich um Beratung bei der Fertigstellung ihres Baues bitten. Sollten sie allerdings wie kleine Kinder mit Trotz (Du machst ihnen ihren schönen Traum kaputt und der BT ist doch einganz lieber) reagieren -- Finger weg.

    Noch was:
    - Ausschließlich den Bauherren gegenüber beratend auftreten, ausschließlich den Bau nach BLB, BO und ardt prüfen.
    - Mit Protokollen arbeiten, in denen du sachlich auf die Probleme und die Konsequenzen hinweist - für die Lösung sind andere zuständig,
    - Deine Versicherung fragen, ob Du bei beratender Tätigkeit versichert bist.
    - Niemals auf der Baustelle den Eindruck erwecken, du könntest irgendwas entscheiden - immer klar stellen, dass Du ausschließlich die Bauherren berätst,
    - Auch den Bauherren immer wieder eintrichtern, sie müssen das von dir gesagte, besser geschriebene verstehen und dann danach handeln!!,
    - niemals ohne beisein und ohne Auftrag durch die Bauherren gegenüber deren Vertragspartnern auftreten, auch nicht, wenn Du denkst: "diesen schiess zettel besogr ich mir jetzt auf dem kurzen Dienstweg per Telefon/Mail" --> Immer die Bauherren beauftragen und ausführen lassen - sie sind mündige Bürger, die der Meinung waren auf fachfremden Terrain ohne Fachmann agieren zu können,
    - lass Dich nach Stunden bezahlen - nier anders --> Du weisst nicht was auf Dich zukommt.
    -Diese Regeln klar stellen und SCHRIFTLICH mitteilen.
     
  8. Taipan

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    kleiner Nachsatz:

    Du bist in der komfortabeln Situation allein deinem Gewissen verantwortlich zu sein. Du musst und solltest dem BH kein schön Wetter machen. Du kannst die Fakten knallhart auf den Tisch legen. Wenn's den Bauherren zu sehr an die Nieren geht und die sich einfach nicht mehr melden, einfach die Rechung über die bisherigen Beratungsstunden stellen und gut ist. DU brauchst ihnen nicht nachlaufen, SIE wünschen, dass Du sie berätst, SIE brauchen deine Hilfe - also müssen SIE auf Dich zukommen. Du darfst mal, entgegen den Bauvorhaben, in denen Du Planer bist, passiv agieren.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2013
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    Skeptiker, teil den Bauherren das mit und teil Ihnen vor allem, mit, was Du alles nicht mehr kontrollieren kannst.
    Dann schätz Deinen Aufwand ruhig großzügig. Solche Dinger werden immer aufwändiger als gedacht.
     
  10. #10 Achim Kaiser, 27.05.2013
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    ... und die Haftungsfalle u.U. größer als gedacht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 Gast036816, 27.05.2013
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    die abnahme kann nur auf das begrenzt werden, was sichtbar ist. technisch konstruktive mängel werden so gut wie gar nicht zu erkennen sein. die hauptaktivität wird sich auf die prüfung der doku und die s. g. optische sichtkontrolle des bauwerks beschränken. haftung solltest du nur auf das erkennbare begrenzen. dabei kannst du auf die lückenhafte baubeschreibung verweisen. die baubeschreibung sollte bei dir vertragsbestandteil werden. fotos machen!
     
  12. #12 Thomas B, 27.05.2013
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    Was willst Du schon groß "beurteilen"?

    Mauerwerk? 36,5 cm. Das kannst Du nachmessen. Ansonsten wurde darüber ja nix gesagt.

    Du kannst wohl selbstdas nicht sicher, weil doch sicher schon verputzt ist, oder?

    Ich würde davon die Finger lassen. Zum einen ist daran nichts verdient, zum anderen hilft es auch dem BH kaum, weil viele Sachen schlichtweg nicht rügbar sein werden (mangel klarer Definitionen) und viele auch nicht mehr sichtbar sind.

    Man könnte evtl. prüfen ob die Maße stimmen. Das könnte der BH aber auch selber machen.....
     
  13. #13 Skeptiker, 27.05.2013
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    Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Hinweise, auch die per PN!

    Das aufklärende Telefonat mit der Erwerberin zur fehlenden Aussagekraft ihrer BLB wurde von dieser mit Fassung getragen. Meine Beauftragung bezieht sich nun ausdrücklich nur noch auf die Kontrolle sichtbarer Abweichungen von den aRdT - mangels Festlegungen in der BLB. Mein Angebot hatte ich sowieso von vornherein nur im Stundensatz mit geschätztem Aufwand gemacht und darauf hingewiesen, dass sich aus meinen Feststellungen bei der BLB-Lektüre und einem ersten Begehungstermin weitere Termine ergeben können. Wenn die Baustelle so aussehen sollte wie die BLB, kann ich morgen Abend lustige Berichte schreiben.

    Zur Frage nach dem Haftungsumfang meiner A-Haftpflicht bei beratender Tätigkeit werde ich die Vertragbedingungen lesen. Einer Differenz war ich mir dazu nicht bewußt. In welchem Abschnitt könnte ich fündig werden?
     
  14. #14 Skeptiker, 27.05.2013
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    Nachdem ich nichts fand, habe ich meinen (Berliner) Versicherungsmakler mit den drei Buchstaben befragt: Bei Architekten sei eine beratende Tätigkeit oder eine als Sachverständiger bei den meisten Versicherern in der "durchlaufenden Bürohaftpflicht" über die Grundleistungen abgedeckt, so auch bei mmeiner, anders aber als bei Bauingenieuren.
     
  15. #15 Gast036816, 27.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    verändere nix bei der haftpflichtversicherung, die schrauben dann nur die beiträge hoch.
     
  16. #16 Skeptiker, 27.05.2013
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    Keine Sorge, ist bei mir (Architekt) eindeutig mitversichert!
     
  17. #17 MartyMcFly99, 29.05.2013
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    Aus Kundensicht kann ich dazu sagen, dass solche Beschreibungen eher Standard als Ausnahme ist. Gerade bei Beuträgern, die mehrere Objekte erstellen, scheint der Wille, für Kunden etwas explizit zu beschreiben, gar nicht vorhanden zu sein.

    Ich erhielt für ein Haus in einer Naubausiedlung, wo ca. 80 Mal dasselbe Haus geklont wurde, ein Angebot mit Baubeschreibung. Die Baubeschreibung ergab auf 3 Seiten quasi folgendes:

    1. Sie bekommen ein Grundstück.
    2. Sie bekommen ein tolles, hochwertiges Haus mit Keller, Wänden, Türen und Dach. Das Dach hat rote Ziegel.
    3. Das ganze kostet nur 443.021,26 Euro.

    Auf meine Nachfrage, ob man zumindest ansatzweise bereit wäre, zu beschreiben, was und wie sie das bauen, bekam ich zur Antwort, wörtliches Zitat: "Na, da steht doch das Musterhaus. Genau das bekommen Sie, gefällt Ihnen das nicht?"

    Ich habe dann nochmals nachgefragt, ob denn im Kaufvertrag Details genannt werden, und wenn nicht, ob man diese denn vereinbaren könnte. Antwort: "Die Einzelheiten können wir doch nach Vertragsschluss klären, das würde ja viel zu lange dauern, wenn wir das vorher mit jedem Interessenten machen würden." Sie haben tatsächlich innerhalb von 3 Monaten alle Häuser verkauft bekommen. Nur an mich nicht.

    Das Haus, dass ich dann gekauft habe, hatte zwar deutlich mehr Infos in der Baubeschreibung (bis hin zum Modell des Wasserhahns), das hat mich aber auch nicht davor bewahrt, Murks zu bekommen. Die besten Produkte nützen nämlich nichts, wenn derjenige, der sie verbaut, keine Ahnung von seinem Job hat. Mittlerweile sind 1,5 Jahre nach Fertigstellung rum und es werden immer noch schwere Mängel beseitigt.

    Marty
     
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